Freitag der 13

Mercedes CLA C117

Hallo Leute,

hatte am Freitag den 13 ein Auto Unfall mit meinem Cla 45 AMG. Mir ist in die Beifahrerseite eine Dame reingefahren. Gutachten steht noch bevor aber laut Aussage meines Händler wo das Fahrzeug jetzt steht, könnte das Fahrzeug Schrott sein. Die hintere Achse könnte defekt sein und bei einem Allradfahrzeug würde es kein Sinn machen das zu reparieren.

Jetzt meine Frage: Habt ihr da zu diesem Thema schon Erfahrung gemacht. Würde bloß gerne wissen was mich da erwartet, das Fahrzeug ist nämlich finanziert.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@AndreasCLA schrieb am 17. Mai 2016 um 23:09:21 Uhr:


Hallo mountaingrau.
Auch bei völliger Schuld trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht die vollen Kosten.
Diese trägt die Kosten nur bis zum Wiederbeschaffungswert.
Sollte über den Wiederbeschaffungswert hinaus noch mehr aus dem Finanzierungsvertrag offen sein übernimmt die GAP-Deckung aus der eigenen Kaskoversicherung den Rest.
Aber ich glaube dass MB die GAP Deckung in den Finanzierungsraten mit eingeschlossen hat. Wenn nicht, kommt wie schon erwähnt die eigene Kasko zum tragen, auch wenn jemand anderes Schuld ist. Klingt scheisse, hätte ich auch nicht vermutet, wurde mir aber auf Nachfrage heute nochmal so bestätigt.

Gemeint habe ich die Anwaltskosten! Die müssen bei Fremdverschuden in voller Höhe von gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Hiervon unabhängig tragen einige Beiträge - wie schon gesagt- hier eher zur Verwirrung des TE als zu einer wirklichen Hilfe bei. Alle Ratschläge werden natürlich gut gemeint sein, sind z. T. aber nur auf Halbwissen begründet.
Ich glaube das deshalb ganz gut beurteilen zu können, weil ich bis zu meiner Pensionierung 38 Jahre lang Schadenregulierer bei einer Versicherung war.

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Bevor es immer komplizierter wird, sollten erst mal zwei Dinge geklärt werden:

- Ist die Schuldfrage schon völlig klar, also trifft dich kein eventuelles Mitverschulden?
- Liegt tatsächlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vor? D. h. sind die Reparaturkosten höher, als der Wiederbeschaffungswert? Dafür bleibt das Gutachten abzuwarten.

Dann könnte man zumindest den Sachverhalt besser eingrenzen. Vor dem Hintergrund des "Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes" sind auf diesem Weg ohnehin nur allgemein gültige Ratschläge unproblematisch.

Im Zweifel würde ich deshalb - wie bereits von Quincy101 empfohlen - bei einem derart hohen Schaden in jedem Fall einen versierten Anwalt einschalten. Wenn du keine Mitschuld hast, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollen Kosten.

Zitat:

@Mountaingrau schrieb am 17. Mai 2016 um 17:06:43 Uhr:


Bevor es immer komplizierter wird, sollten erst mal zwei Dinge geklärt werden:

- Ist die Schuldfrage schon völlig klar, also trifft dich kein eventuelles Mitverschulden?
- Liegt tatsächlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vor? D. h. sind die Reparaturkosten höher, als der Wiederbeschaffungswert? Dafür bleibt das Gutachten abzuwarten.

Dann könnte man zumindest den Sachverhalt besser eingrenzen. Vor dem Hintergrund des "Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes" sind auf diesem Weg ohnehin nur allgemein gültige Ratschläge unproblematisch.

Im Zweifel würde ich deshalb - wie bereits von Quincy101 empfohlen - bei einem derart hohen Schaden in jedem Fall einen versierten Anwalt einschalten. Wenn du keine Mitschuld hast, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollen Kosten.

Hi
also die Dame hat mir die Vorfahrt genommen und hat dabei ein Stoppschild überfahren, deswegen denke ich das ich keine Schuld habe und laut Aussage des Polizisten hat für ihn die Frau die volle Schuld.
Gutachten soll diese Woche geschehen.

Hallo mountaingrau.
Auch bei völliger Schuld trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht die vollen Kosten.
Diese trägt die Kosten nur bis zum Wiederbeschaffungswert.
Sollte über den Wiederbeschaffungswert hinaus noch mehr aus dem Finanzierungsvertrag offen sein übernimmt die GAP-Deckung aus der eigenen Kaskoversicherung den Rest.
Aber ich glaube dass MB die GAP Deckung in den Finanzierungsraten mit eingeschlossen hat. Wenn nicht, kommt wie schon erwähnt die eigene Kasko zum tragen, auch wenn jemand anderes Schuld ist. Klingt scheisse, hätte ich auch nicht vermutet, wurde mir aber auf Nachfrage heute nochmal so bestätigt.

Hi,

es wird sich sicherlich um keinen wirtschaftlichen Totalschaden handeln.

Es muss sicherlich nicht mal auf die 130-Prozent-Regelung zurückgegriffen werden.

Ob repariert wird, obliegt der Leasing-Gesellschaft. Genauso wie diese dann die merkantile Wertminderung erhält.

Gruß Dirk

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Zitat:

@AndreasCLA schrieb am 17. Mai 2016 um 23:09:21 Uhr:


Hallo mountaingrau.
Auch bei völliger Schuld trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht die vollen Kosten.
Diese trägt die Kosten nur bis zum Wiederbeschaffungswert.
Sollte über den Wiederbeschaffungswert hinaus noch mehr aus dem Finanzierungsvertrag offen sein übernimmt die GAP-Deckung aus der eigenen Kaskoversicherung den Rest.
Aber ich glaube dass MB die GAP Deckung in den Finanzierungsraten mit eingeschlossen hat. Wenn nicht, kommt wie schon erwähnt die eigene Kasko zum tragen, auch wenn jemand anderes Schuld ist. Klingt scheisse, hätte ich auch nicht vermutet, wurde mir aber auf Nachfrage heute nochmal so bestätigt.

Gemeint habe ich die Anwaltskosten! Die müssen bei Fremdverschuden in voller Höhe von gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Hiervon unabhängig tragen einige Beiträge - wie schon gesagt- hier eher zur Verwirrung des TE als zu einer wirklichen Hilfe bei. Alle Ratschläge werden natürlich gut gemeint sein, sind z. T. aber nur auf Halbwissen begründet.
Ich glaube das deshalb ganz gut beurteilen zu können, weil ich bis zu meiner Pensionierung 38 Jahre lang Schadenregulierer bei einer Versicherung war.

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