freie Fahrt mit welchem Antrieb?
Hallo zusammen,
nachdem jetzt das Urteil bzgl. eventueller Fahrverbote gefallen ist, stehe ich vor der Frage, welches Auto kann ich mit kaufen, ohne in ein paar Jahren wieder Probleme zu bekommen.
Momentan fahre ich einen Citroen C5 HDI240 un einen Volvo V70 D5.
Ich wollte mir sowiso ein neuen Auto kaufen. Da ich viel fahre (bin im Aussendienst) und auch in die Innenstädte muss, bin ich natürlich jetzt etwas verunsichert, was ich mir kaufen soll.
Bislang hatte ich zwei Favoriten, den MB-EKlasse 220d und den Volvo V90 D5.
Da diese Autos beide nicht ganz preiswert sind (ca. 70.000.-) möchte ich natürlich nicht, dass ich damit irgendwann nicht mehr in die Innenstädte komme.
Meine Fragen: Welche Motoren würdet Ihr kaufen (Diesel, Benzin oder Hybrid)?
Hätte man mit einem Diesem Euro6d oder Benzin freie Fahrt in die Innenstädte?
Wie ist Eure Meinung dazu? Welche Empfehlung würdet Ihr mir geben?
Vorab vielen Dank für Eure Antworten.
MfG Clausen
57 Antworten
Um eine Auto mit einem H-Kennzeichen versehen zu dürfen, braucht man einige Voraussetzungen. Nicht nur das Alter sondern auch ein Erstauto. Dazu kommt noch, das das Auto im Originalzustand zumindest nahezu, sein muß. Ne Schrauberkarre geht nicht. Am Ende sind es eben Ausnahmen und um genau die geht es. Und mal ganz ehrliich: Wenn ich ein Auto hätte, was ich mit H-Kennzeichen fahren darf, fahre ich nicht damit jeden Tag zur Arbeit oder zum einkaufen.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 3. März 2018 um 18:35:48 Uhr:
Um eine Auto mit einem H-Kennzeichen versehen zu dürfen, braucht man einige Voraussetzungen. Nicht nur das Alter sondern auch ein Erstauto. Dazu kommt noch, das das Auto im Originalzustand zumindest nahezu, sein muß. Ne Schrauberkarre geht nicht.
Du sagst es!😉
Zitat:
@StephanRE schrieb am 3. März 2018 um 18:35:48 Uhr:
Um eine Auto mit einem H-Kennzeichen versehen zu dürfen, braucht man einige Voraussetzungen. Nicht nur das Alter sondern auch ein Erstauto. Dazu kommt noch, das das Auto im Originalzustand zumindest nahezu, sein muß. Ne Schrauberkarre geht nicht. Am Ende sind es eben Ausnahmen und um genau die geht es. Und mal ganz ehrliich: Wenn ich ein Auto hätte, was ich mit H-Kennzeichen fahren darf, fahre ich nicht damit jeden Tag zur Arbeit oder zum einkaufen.
Nun ja, da ich es ins Thema gebracht habe. Für mein angeführtes Fahrverbot zählt nur die Erstzulassung, ob das eine alte Möhre oder ein historisches Fahrzeug ist, ist nicht von Belang.
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Ne alte Möhre mit Euro 0--5 hat eh Fahrverbot (wenns denn kommt). Die einzigen Diesel die eventuell freie Fahrt haben sind Euro 6. Ausnahmen sind Oldtimer (H-Kennzeichen) aber für die gelten ja auch andere Ausnahmen (Grüne Plakette, Steuervergünstigung etc.). (Noch) keine Fahrverbote gelten für Benziner bzw. Hybbride (Grüne Plakette). Garantiert ohne Fahrverbot sind nur 100% E-Fahrzeuge.
Nein, auch da gibt es keine Sicherheit. Auch in Stuttgart gab es mal die Diskussion, ob das Modell mit den geraden oder ungeraden Kennzeichen eingeführt wird. Aber ich gehe nicht davon aus, das es kommt.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/...-4ba2-aad6-b5659a69d04b.html
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 3. März 2018 um 09:55:44 Uhr:
Zitat:
Sorry, wenn ich frage. Aber wo stehen denn Oldtimer unter Verbot?
Z. B. Paris
Nun ja, wer mit einem Oldtimer nach/in Paris fährt, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 3. März 2018 um 18:35:48 Uhr:
Um eine Auto mit einem H-Kennzeichen versehen zu dürfen, braucht man einige Voraussetzungen. Nicht nur das Alter sondern auch ein Erstauto. Dazu kommt noch, das das Auto im Originalzustand zumindest nahezu, sein muß. Ne Schrauberkarre geht nicht. Am Ende sind es eben Ausnahmen und um genau die geht es. Und mal ganz ehrliich: Wenn ich ein Auto hätte, was ich mit H-Kennzeichen fahren darf, fahre ich nicht damit jeden Tag zur Arbeit oder zum einkaufen.
Ein Bekannter von mir fährt seinen W123 mit H-Kennzeichen als Oldtimer versichert als daily driver ohne ein Erstfahrzeug angemeldet zu haben. Ist alles Verhandlungssache mit der Versicherung 😉.
Und... Du kannst einen Oldtimer (H-Kennzeichen) auch ganz normal versichern, dann zählen auch die Schadenfreien Jahre weiter, was bei einer Oldtimer-Versicherung nicht der Fall ist.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 4. März 2018 um 00:05:13 Uhr:
Zitat:
@StephanRE schrieb am 3. März 2018 um 18:35:48 Uhr:
Um eine Auto mit einem H-Kennzeichen versehen zu dürfen, braucht man einige Voraussetzungen. Nicht nur das Alter sondern auch ein Erstauto. Dazu kommt noch, das das Auto im Originalzustand zumindest nahezu, sein muß. Ne Schrauberkarre geht nicht. Am Ende sind es eben Ausnahmen und um genau die geht es. Und mal ganz ehrliich: Wenn ich ein Auto hätte, was ich mit H-Kennzeichen fahren darf, fahre ich nicht damit jeden Tag zur Arbeit oder zum einkaufen.Ein Bekannter von mir fährt seinen W123 mit H-Kennzeichen als Oldtimer versichert als daily driver ohne ein Erstfahrzeug angemeldet zu haben. Ist alles Verhandlungssache mit der Versicherung 😉.
Und... Du kannst einen Oldtimer (H-Kennzeichen) auch ganz normal versichern, dann zählen auch die Schadenfreien Jahre weiter, was bei einer Oldtimer-Versicherung nicht der Fall ist.
Klöar kannst Du den Normal versichern aber dann hast Du auch keine Steuervergünstigung und ob der dann auch ein H-Kennzeichen hat weiß ich nicht.
Was hat denn die Versicherungsart mit der KFZ-Steuer zu tun 😕
Du meldest den als Oldtimer an (mit H-Kennzeichen oder Saison-H-Kennzeichen) und versicherst den als normales Fahrzeug. In diesem Fall empfielt es sich nur, ein Wertgutachten erstellen zu lassen, damit es im Schadenfall keine Meinungsverschiedenheiten mit der Versicherung gibt.
Und..... bei der Pfefferminzia würde ich den auch nicht versichern.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 4. März 2018 um 16:59:00 Uhr:
Klöar kannst Du den Normal versichern aber dann hast Du auch keine Steuervergünstigung und ob der dann auch ein H-Kennzeichen hat weiß ich nicht.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Die Erteilung des H-Kennzeichens ist nicht an einen Zweitwagen oder sonstwas gebunden. Hierbei wird der Zustand begutachtet (nach strengen Regeln, wobei diese je nach Prüfer weit ausgelegt sein können).
Danach bemisst sich dann auch die KFZ-Steuer (derzeit 191,73 € für PKW ).
Für eine Oldtimerversicherung sind i.d.R. Voraussetzungen zu erfüllen, eben zum Beispiel ein weiteres Fahrzeug (wobei man vom Hörensagen vernimmt, dass angebl. auch Versicherungen schon darauf verzichtet haben).
Wie das Fahrzeug versichert wird, über eine Oldtimerpolice oder ganz "normal" hat damit also nichts zu tun.
Die Steuerbemessung schon dreimal nicht.
Also nicht alles durcheinanderwürfeln.😉
Hi,
dem kann ich nur zustimmen.
H-Kennzeichen ohne Oldtimer Versicherung ist möglich also keine KM Beschränkung oder 2. Wagen Regelung. Einfach ganz normal versichern und fertig.
Umgekehrt geht's aber auch normale Zulassung ohne H und günstige Oldtimerversicherung.
Gruß Tobias
Ja ok danke für die Info aber ich glaube am Ende nützt das dem TE nix. Nen Oltimer hat und will er wohl nicht.