Fragestellung: Firmenwagen oder privates Fahrzeug

Hallo zusammen,

Ich stehe vor der Entscheidung "Firmenwagen oder neues privates Fahrzeug".

Kurze Infos, wieso ich mir die Entscheidung so schwer mache:

- Ich habe einen Arbeitsweg von ca. 70 km pro Weg.
- Bei der Nutzung eines privaten Fahrzeugs bekomme ich 50 Cent pro Kilometer (für Hin- und Rückweg).
- Ich habe eine Fahrgemeinschaft mit einem Arbeitskollegen, der keinen Firmenwagen hat, aber ebenfalls die 50 Cent/km bekommt

Zur Wahl steht ein Fahrzeug mit einem BLP von ca. 60.000 €.

Da ich in der Unternehmensberatung tätig bin, habe ich die Möglichkeit, einen Homeoffice-Vertrag zu bekommen. In diesem Fall würde ja nur der 1,0 % Versteuerung anfallen.
Allerdings bin ich trotzdem regelmäßig im Unternehmen. Was ist, wenn ich dann mit meinem Arbeitskollegen fahren würde? Ich würde mich bei Besuchen im Unternehmen "einstempeln" und bei einer möglichen Betriebsprüfung könnte nachgewiesen werden, dass ich häufig im Unternehmen bin/war. Trotzdem wäre ich dann ja nicht mit dem Auto hingefahren? (logisch, dass ich bei meiner Steuererklärung auch nichts angeben kann)

Ist dies für mich ein Risiko oder so handhabbar?

Vorab besten Dank für Eure Unterstützung

21 Antworten

Zitat:

@Borusse_1900 schrieb am 3. Februar 2020 um 14:50:47 Uhr:


Aber genau das stellt ja das Problem für mich dar.
Ich bin i.d.R. trotzdem 3 mal pro Woche im Unternehmen. Da fahre ich zwar nicht selber, sondern mit meinem Kollegen, aber muss ich dann diese Fahrten versteuern? Oder kann ich das weg lassen, weil ich ja offiziell immer zu Hause arbeite?

Frage: Bist du dann in einer Niederlassung deines Arbeitgebers tätig oder handelt es sich um Räumlichkeiten eines Kunden, bei dem du dauerhaft arbeitest?

Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber bei Nutzung eines Privatautos einfach so 50 ct. pro km erstatten darf, wenn der Mitarbeiter ganz normal zur Firma fährt. Da entsteht m. E. ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern wäre.

Wenn du tatsächlich regelmäßig in die Firma kommst und es nicht versteuerst, wäre das Steuerhinterziehung. Ich glaube, es gibt da eine Grenze an Arbeitstagen pro Jahr, die liegt m. W. bei (im Durchschnitt) 1 Tag pro Woche. Heißt, wenn du deine Arbeitsstätte max. 1 Mal pro Woche aufsuchst, fällt die Versteuerung des Arbeitswegs weg.

Eine wirklich qualifizierte Auskunft kann (und darf!) dir nur jemand vom Fach geben. Und dein AG muss bei der Regelung am Ende ach mitspielen. Alles was rechtlich fragwürdig wäre, wird der nicht mitmachen. Also frag im Zweifel lieber einen Steuerberater und lass' diesen deine persönliche Situation checken.

Sowohl als auch. Häufig in einer Niederlassung, aber auch regelmäßig beim Kunden.

Die 50 Cent / km werden ja auch komplett versteuert. Ist in der Beratungsbranche auch nicht unüblich und daher gehe ich stark davon aus, dass das erlaubt ist.

Ich stelle mir viel mehr die Frage wie das ist, wenn ich selber nicht fahre, sondern mitgenommen werde.
Sonst bin ich bei Dir, dass das dann Steuerhinterziehung ist. Nur fahre ich dann ja nicht selber.

Ja - ich vermute, ich sollte mal den Gang zum Steuerberater antreten.

Zitat:

@Borusse_1900 schrieb am 3. Februar 2020 um 15:44:34 Uhr:


Sowohl als auch. Häufig in einer Niederlassung, aber auch regelmäßig beim Kunden.

Die 50 Cent / km werden ja auch komplett versteuert. Ist in der Beratungsbranche auch nicht unüblich und daher gehe ich stark davon aus, dass das erlaubt ist.

Ich stelle mir viel mehr die Frage wie das ist, wenn ich selber nicht fahre, sondern mitgenommen werde.
Sonst bin ich bei Dir, dass das dann Steuerhinterziehung ist. Nur fahre ich dann ja nicht selber.

Ja - ich vermute, ich sollte mal den Gang zum Steuerberater antreten.

Ich arbeite auch in der Beratung und habe mich mit der Fragestellung Firmenwagen Ja/Nein selbst schon öfter auseinander gesetzt. Du musst den Wagen aber nicht in Form einer Gehaltsumwandlung selbst finanzieren?

Nach meiner Kenntnis ist es bei der Pauschalversteuerung der Entfernungskilometer unerheblich, ob man den Weg tatsächlich mit dem Firmenwagen oder anderweitig zurücklegt. Darum ist es ja eine Pauschale ohne dass man einen Nachweis erbringen muss. Alternative dazu ist eben das Fahrtenbuch. Bei 70km kann sich der Aufwand schon lohnen.

Irgendwelche Grenzen, ab x Tagen pro Woche, bei denen du die km versteuern musst, gibt es nicht. Jede Fahrt muss versteuert werden. Wer anderes behauptet darf das gerne belegen 😉
Entweder Pauschale 0,03% oder Einzelfahrten 0,002% (dann mit monatlicher Auflistung der Fahrten).

Kläre also, was der AG überhaupt mitmacht. Manche AG sagen: 1% + 0,03% für alle, fertig, für mehr haben wir keine Zeit und keine Lust aufs Risiko.

Wenn er sich auf mehr einlässt, kläre mit dem Steuerberater, wie du nachweisen kannst, dass du kostenlos zum Büro mitgenommen wirst und nicht den Firmenwagen nutzt.

PS: hier gab's vor kurzem noch einen größeren Thread zum Thema Firmenwagen. Vielleicht kannst du daraus noch Infos gewinnen.

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Zitat:

@Thinky123 schrieb am 4. Februar 2020 um 07:14:31 Uhr:


Irgendwelche Grenzen, ab x Tagen pro Woche, bei denen du die km versteuern musst, gibt es nicht. Jede Fahrt muss versteuert werden. Wer anderes behauptet darf das gerne belegen 😉

Mag sein, dass mein Kenntnisstand nicht mehr aktuell ist. Diese 0,002 Prozent-Regelung kannte ich jedenfalls in dieser Form noch nicht.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 4. Februar 2020 um 07:14:31 Uhr:



Entweder Pauschale 0,03% oder Einzelfahrten 0,002% (dann mit monatlicher Auflistung der Fahrten).

Bei Homeoffice (= 1. Arbeitsort) und ohne fest zugeordneten Arbeitsplatz beim AG muss man die Fahrten gar nicht versteuern. Bei meinen letzten beiden AG habe ich nur 1% versteuert, obwohl ich bei beiden 2x im Monat in die Firma musste.

Deshalb sagte ich ja, er soll klären, was der AG "mitmacht". Nur weil Dinge in manchen Firmen so gehandhabt werden, heißt das nicht, dass sie 100%ig korrekt sind.

Der Arbeitnehmer schuldet zwar die Lohnsteuer, trotzdem ist der AG für die korrekte Einbehaltung und Abführung verantwortlich.
Das führt dazu, dass manche AG stumpf nach Pauschale abrechnen wollen.
Der AN kann sich natürlich bei der Steuererklärung mit entsprechenden Nachweisen etwas Geld zurückholen.

Ach ja...
Das Homeoffice ist keine "erste Tätigkeitsstätte" und kann auch keine sein, da es keine betriebliche Einrichtung des AG ist. Bei ausschließlich Homeoffice hat der Mitarbeiter gar keine erste Tätigkeitsstätte und somit keinen Fahrtweg zu versteuern. Kommt natürlich aufs selbe hinaus 😉

Für den Themenstarter würde ich den legalen Weg empfehlen: Nachweisen, dass der Firmenwagen nicht für den Arbeitsweg genutzt wird (wegen Fahrgemeinschaft). Dann muss dafür auch nichts gezahlt werden.

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