Fragen zur Regulierung und Vorgehensweise bei geklärter Schuldfrage
Hallo an alle!
Mir ist einer in der vergangenen Woche hinten reingefahren und gibt zu, dass er schuldig ist. Den ganzen Vorfall hat er bereits seiner Versicherung gemeldet. Die Versicherung hat bereits versucht, mich zu erreichen.
Da es der erste fremdverschuldetete Unfall ist, bin ich diesbezüglich sehr unerfahren. Mein Bekannter hat mir empfohlen, die Kontaktierungsversuche von der gegenerischen Versicherung zu ignorieren und direkt einen KFZ-Gutachter zu beauftragen. Mit dem Gutachten soll ich dann direkt ein Forderungsschreiben an die Versicherung schicken. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.
Lohnt es sich trotz dessen einen Anwalt einzuschalten? Und würdet ihr den Vorfall so abwickeln wie vom Bekannten empfohlen?
Viele Grüße
Max
19 Antworten
Zitat:
Kann man sich hinsichtlich der KFZ-Gutachter auf Google Bewertungen verlassen?
Leider kann man sich auf kaum etwas verlassen. Meistens hat einer unter 10 Bewertungen und man findet überwiegend nur ganz gute oder ganz schlechte 🙁
Vielleicht ist es bei dir aber anders.
Zitat:
@max-b schrieb am 8. April 2023 um 17:14:26 Uhr:
Denke ich eher weich... (beim Parken).
Na, das hört sich ganz danach an, als dass "Stoßfänger" damit klarkommen können und allenfalls der Lack etwas abbekommt.
Also ich bleibe dabei: Die Werkstatt kann beurteilen, was zu tun ist und rechnet mit der Versicherung ab.
Fotos zur Beweissicherung anfertigen und ein Anwalt wird zu 99% nicht benötigt.
Heute hat man Stoßfänger aus Plastik. Das hält Stöße im berechneten Umfang aus, ansonsten bricht es, würde man also wohl sehen. Rosten ist daher auch nicht zu erwarten.
Berüchtigt sind die proaktiven Geschädigtenanschreiben der HUK / HUK24, die den Geschädigten bestimmte Vorgehensweisen, Kostengrenzen und das Schadenmanagement draufdrücken wollen.
Bei eindeutiger Schuldfrage beauftragt man sinnvollerweise einen eigenen Gutachter. Verlassen kann man sich neben persönlichen Erfahrungen im Freundeskreis, auf öffentlich bestellte und vereidigte Kfz-Sachverständige (ö.b.u.v SV). Die werden auch von den Gerichten beauftragt. Eine Bagatellgrenze gibt es dafür nicht. Macht ein detailliertes Gutachten wegen des geringen Schadenumfangs keinen Sinn, dann wird auch kein teures Gutachten erstellt, sondern allenfalls ein ersatzfähiges Kurzgutachten oder man wird direkt zu einem Kostenvoranschlag verwiesen. Man darf und sollte sich dabei auf den SV verlassen, da er nicht mehr als das was nötig ist abrechnen darf.
Beim Anwalt sind die Kosten wertunabhängig voll erstattungsfähig. Da deren Höhe von wirtschaftlichen Wert bei Auftragserteilung abhängt, solte man nicht selbst mit der Versicherung rumpfuschen. Für die üblichen 200,-/300,-€ Streitsumme am Ende nimmt kein Anwalt den Auftrag zum Aufräumen des veranstalteten Unsinns an, weil sich das nicht rechnet und mehr Arbeit macht als eine von Anfang betreute Regulierung.
Ähnliche Themen
Zum Rechtsanwalt und dem Versuch Schadenregulierung als völliger Laie alleine zu bewerkstelligen mal das lesen:
https://www.ra-hartmann.de/...nwalt-anmelden-dr.-hartmann-partner.html
Ansonsten hat berlin-paul alles was ich schreiben wollte schon vorweggenommen. Danke, spart das Tippen 🙂