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Parkunfall ! Schuldfrage ?

Themenstarteram 27. September 2006 um 20:45

Hallo Leute !

Habe ein riesiges Problem...

Hatte letzte Woche einen Parkunfall !

Ich bog in eine Strasse mit viel Verkehr und Ordnete mich von Anfang an in die rechte Spur ein und blinkte auch nach Rechts um zu signalisieren, dass ich einen Parkplatz such... dementsprechend passte ich auch meine km/h an !

Plötzlich kam ein älterer Herr rückwärts mit seinem BMW aus einer Ausfahrt/Parkbucht und lenkte noch auf dem Streifen nach Rechts, dabei erwischte er meinen a4 1,8 T hi. Rechts mit seiner vo. Li. Seite ! Er kam also beim Lenken mit seiner Vorderseite schief auf die Strasse und Streifte mich wo ich vorbeifuhr !

Ein Ausweichen war nichzt möglich, da es den Hinteren Teil meines Wagens traf.

Polizei kam und konnte niemandem die Schuld zuweisen !

Der Gegner schiebt mir die Schuld in die Schuhe !

Weigert die Schadenregulierung !

Der Gegner war alleine und ich mit meiner Freundin im Auto

Der Gegner sagt aus ich habe in mit meinem Blinker irritiert !

Meine Fragen nun !

Wen trifft die Schuld ?

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35 Antworten

Deien Haftpflichtversicherung wird Dir bei der Gefahrenabwehr behilflich sein.

Noch besser wäre es, wenn Du eine RS-Versicherung hättest und diese in Anspruch nehmen würdest.

Entsprechend Deiner Schildrung solltest Du gute Karten haben.

Themenstarteram 27. September 2006 um 21:00

Ich habe den Hergang beiden Versicherungen gemeldet !

Bisher keine Antwort... meine Freundin wird die ganze Zeit aber Angerufen und Ausgefragt vom Gegner !

Das einzige was mir gesagt wurde, war das es Teuer wird und ich Schuld bin und einen Bogen zugeschickt bekomme !

Der Gegner meint ich wollte Versicherungsbetrug machen und will mich Anzeigen, da ich ein altes Auto habe (Audi A4 1,8 T, 280 tkm, Bj. 1995)

Habe eine RS Versicherung !

Sollte ich die Einschalten ?

Ausserdem will die gegner Versicherung einen Gutachter einschalten, da mein Auto alt ist !

Wer muss diesen Bezahlen, wenn ich eine Teilschuld bekomme ?

Edit:

Bevor ich´s vergesse !

Ich habe nach dem Unfall den Gegner darauf hingewiesen unsere Autos so stehen zu lassen um die aufklärung zu erleichtern und der hat trotzdem sein Auto da weggefahren und so konnte ich keine Fotos machen !

Ausserdem will meine Versicherung ein Skizze von mir .. soll ich diese machen oder es belassen ?

Sorry, es ist mein 1ster Crash !

am 27. September 2006 um 21:30

Zitat:

Original geschrieben von TurboGeorge

Ich habe den Hergang beiden Versicherungen gemeldet !

Bisher keine Antwort... meine Freundin wird die ganze Zeit aber Angerufen und Ausgefragt vom Gegner !

Das einzige was mir gesagt wurde, war das es Teuer wird und ich Schuld bin und einen Bogen zugeschickt bekomme !

Der Gegner meint ich wollte Versicherungsbetrug machen und will mich Anzeigen, da ich ein altes Auto habe (Audi A4 1,8 T, 280 tkm, Bj. 1995)

Habe eine RS Versicherung !

Sollte ich die Einschalten ?

Ausserdem will die gegner Versicherung einen Gutachter einschalten, da mein Auto alt ist !

Wer muss diesen Bezahlen, wenn ich eine Teilschuld bekomme ?

Edit:

Bevor ich´s vergesse !

Ich habe nach dem Unfall den Gegner darauf hingewiesen unsere Autos so stehen zu lassen um die aufklärung zu erleichtern und der hat trotzdem sein Auto da weggefahren und so konnte ich keine Fotos machen !

Ausserdem will meine Versicherung ein Skizze von mir .. soll ich diese machen oder es belassen ?

Sorry, es ist mein 1ster Crash !

Also, da du Rechtschutz hast ist doch alles geritzt! Nimm dir die gelben Seiten und such dir einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht heraus. Las dann alles vom Anwalt regeln.

Wenn du heute noch lustig bist lies dir in aller Ruhe den Ratgeber in meiner Signatur durch. Da steht alles was man wissen muss.

Mfg

G.o.

Keinerlei Aussage gegenüber dem Unfallgegner.

RA einschalten und den Unfallgegner bitten sich mit dem RA in Verbindung zu setzen.

Themenstarteram 23. Oktober 2006 um 18:33

Hallo und Danke für dei Tipps !

Mal ne Frage..

Ich habe den Anhörungsbogen bekommen von der Gegnerischen VS.

Der Wagen läuft auf einen anderen Namen als meinen....

Wer muss als Anspruchsteller Eingetragen werden ?

Ich oder der Besitzer ?

Und weiter steht im bogen.. .. Name des Versicherungsnehmers (Schadenstifters)

Wer muss dort eingetragen werden ? Ich, Halter oder Gegner ??

Ich stelle ja Anspruch auf Schadenersatz,... nur die Schuldfrage ist immer noch nciht geklärt.. also welche Person müsste da rein ?

 

und meine letzte Frage

Welceh ist die Policenummer ? Ist es die VS Nummer doder eine andere ?

Wäre dankbar für Tipps

am 23. Oktober 2006 um 19:01

Vor allem vom Anwalt ausgefüllt werden.

Wenn´s ein guter Anwalt ist und hört, dass die Dich trotz seines Mandates direkt anschreiben gibt es saures für den Sachbearbeuter!

Mfg

G.o.

Themenstarteram 23. Oktober 2006 um 19:12

habe keine RA beauftragt, sondern nur um Rat gebeten

Muss ich denn als Geschädigeter überhaupt meine Policenummer angeben ????

Und im Bogen wird auch nach der Policenummer des Gegner gefragt.. muss ich die wissen, oder wie ??

Warum schaltest Du unverändert keinen fachkundigen Rat ein?

Die Dinge sind zu kompliziert, als das man als Laie per Forum lösen könnte.

Mehr als den RA über RS einzuschalten kann man Dir nicht empfehlen.

Themenstarteram 23. Oktober 2006 um 19:45

Ich bae Offiziel keinen Anwalt eingeschaltet, sondern bin zu einem hin und habe einfach drum gebeten mir beim erstellen des unfallprotokolls zu Helfen.

Hab ihm die Sache Geschildert und er hat eins angefertigt... nur den bogen muss ich noch ausfüllen.

am 23. Oktober 2006 um 20:13

Man ihr lernt es wohl nie.

Also erstmal offiziell einen Anwalt einschalten.

So einen Fall hatte ich auch schonmal wo der Gegner darauf behaarte nicht schuld zu sein.

Der war in meiner Spur drin.

Letzendlich war das ende vom Lied, dass er vom Staatsanwalt angeklagt wurde wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr :-) hihi.

Also mach den lang. Er hat beim Rückwärtsfahren eine doppelte Sorgfaltspflicht und muss warten bis alle 4 Reifen von dir stehen bevor er rausfährt.

Blinker hin oder her.

ich glaube es werden noch mindestens zehn weiter leute hier posten " geh zum anwalt, weil die sache jetzt kompliziert wird, geh einfach mit allem sachen zum anwalt"

morgen früh aufstehen, einen anwalt für verkersrechtsutz suchen, deine police von der rechtschutz mitnehmen, und alles weitere wird sich klären. bin eigentlich kein freund von anwälten, aber bei so einer sache wie du geschildert hat, wäre ich längst da.

Themenstarteram 5. Januar 2007 um 17:00

so leute !

ich bins mal wieder...

feedback:

meine aussage + zeugenaussage liegen beiden versicherungen vor !

gegner hat einen anwalt eingeschaltet und ansprüche gg. mich gestellt.

meine versicherung ist gestiegen um 10 % (ca. 200 € jährlich)

obwohl mich keine schuld trifft und meine vs nix ausbezahlt hat bis jetzt...

die gegnerische versicherung weigert sich mir grünes licht zu geben.

ich werde immer abgewimmelt mit ausreden.

es sei unklar.. uns fehlt noch das... usw.

mein auto steht immer noch defekt in der werkstatt, da es ja angeblich ungeklärt sei... ich kann momentan auch leider kein gutachten vorstrecken !

wie geht´s weiter ?

was würdet ihr tun ?

leider kann ich mich da nicht durchsetzen ?

soll ich zum anwalt ? gibt es eine verjährungsfrist ?

ich habe ja eine rsv.

zahlt diese den anwalt komplett ?

also beratung + arbeit usw. ?

wäre dankbar für tipps

mfg

tg

hinzugefügt:

meine versicherung deckt mich gar nicht bei der schadenregulierung.

die wimmeln mich auch nur andauernd mit ausreden ab.

haben sie noch geduld usw.

KEIN DIREKTVERSICHERER!

genauso mein versicherungsfachmann.

kümmert sich ein dreck drum.

wofür bezahl ich den denn ?

am 5. Januar 2007 um 17:12

Du hast doch Rechtschutz. Wo in aller Welt liegt dein Problem, der kommt für den Teil auf den du Schuld bist, sowohl für den Ra als auf den Gutachter.

Du hast dann 100% keine Kosten zu erwarten.

Wieso hat dich der Anwalt nicht beraten?

Kein Rechtsschutz?

Ich warte auf meine Bezahlung, falls die Versicherung noch nicht bezahlt hat andere Kollegen sicher auch.

Solange du deinen Schaden nicht bezifferst bekommst du auch nichts.

Ok jetzt sag ich`s: Ich habe schon Gutachten zum SKP gemacht. Ich bin doch froh, wenn ich dadurch einen zufriedenen Kunden bekomme.

 

Grüße

G.o.

Zitat:

Original geschrieben von TurboGeorge

so leute !

ich bins mal wieder...

feedback:

meine aussage + zeugenaussage liegen beiden versicherungen vor !

gegner hat einen anwalt eingeschaltet und ansprüche gg. mich gestellt.

meine versicherung ist gestiegen um 10 % (ca. 200 € jährlich)

obwohl mich keine schuld trifft und meine vs nix ausbezahlt hat bis jetzt...

die gegnerische versicherung weigert sich mir grünes licht zu geben.

ich werde immer abgewimmelt mit ausreden.

es sei unklar.. uns fehlt noch das... usw.

mein auto steht immer noch defekt in der werkstatt, da es ja angeblich ungeklärt sei... ich kann momentan auch leider kein gutachten vorstrecken !

wie geht´s weiter ?

was würdet ihr tun ?

leider kann ich mich da nicht durchsetzen ?

soll ich zum anwalt ? gibt es eine verjährungsfrist ?

ich habe ja eine rsv.

zahlt diese den anwalt komplett ?

also beratung + arbeit usw. ?

wäre dankbar für tipps

mfg

tg

Ja geh zum Anwalt, verstehe nicht warum da noch nicht gewesen bist.

Durch die RSV entstehen die KEINE Kosten.

Entwerder zahlt die RSV oder die gegnerische Versicherung.

Also marsch marsch zum ANwalt

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