Fragen zur Regulierung gestohlener Scheinwerfer, hier Teilkaskoschaden
Guten Tag allerseits.
Ich hoffe man kann mich aufklären.
Mir wurden in der Nacht zum 1.Mai die Scheinwerfer meines Autos gestohlen. Am nächsten Tag habe ich Anzeige erstattet und auch direkt meine Versicherung benachrichtigt.
Ich bekam den Fragebogen per Mail zugesandt und wurde von mir auch direkt ausgefüllt samt Polizei- Mitteilung und Fotos vom Auto und Tatort zurück geschickt.
4-5 Wochen Später bekam ich Antwort, ich solle einen Kostenvorschlag von der Werkstatt erstellen lassen.
In meinem Antwortschreiben habe ich mitgeteilt ,dass ich das Auto mittlerweile verkauft habe, da das Auto schon vor dem Diebstahl zum Verkauf stand.
Heute bekam ich die Nachricht, dass sie den Schaden nicht Regulieren, weil ich in der Beweispflicht bin, da das Auto nicht mehr verfügbar ist.
Ist das rechtens?
28 Antworten
Zitat:
@Kodexx schrieb am 16. Juni 2023 um 09:09:45 Uhr:
Es ist die HUK Versicherung.
Das Auto war ein Porsche Cayenne der 1. Baureihe, an den man wohl mit einem einfachen Pömpel die Bi-Xenon Scheinwerfer rausziehen kann.Ich glaube, muss mir beim Anwalt eine Meinung einholen.
Danke euch vielmals.
Genauso ist es und leider musstest du selbst drauf kommen, weil man hier keine korrekte Antwort geben darf.
Ach die HUK mal wieder. allerdings hatte ich die HUK24 erwartet.
Soweit mir bekannt ist, können Glasschäden nicht fiktiv abgerechnet werden.
Damit gibt es eigentlich seltenst mal ein Problem. Selbst Admiral und HUK(24) zicken da eher nicht rum, weil sie die 19% USt. einsparen.
Ähnliche Themen
Da bei den Versicherungen jeder gesparte Cent zählt, ist das natürlich ein Argument.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 16. Juni 2023 um 11:37:39 Uhr:
Soweit mir bekannt ist, können Glasschäden nicht fiktiv abgerechnet werden.
Doch, aber nur die netto Materialkosten ohne Lohn im Falle eines Totalschadens.
Es handelt sich doch systematisch um einen Diebstahl von Fahrzeugteilen, nicht um einen Glasschaden?!
Die Versicherung hat ja offensichtlich auch nicht den Einwand des nicht versicherten Risikos oder der nicht möglichen Abrechnungsform vorgetragen, sondern im Gegenteil sogar nach einem KVA gefragt.
Hat der TE den denn nun eigentlich vorgelegt oder nichtß!
Es sollte aber nicht zufällig fiktiv abgerechnet werden?
Das bei derartigen Themen (Glasschaden, auch wenn es Diebstahl ist) da die Versicherung Fragen stellt, finde ich nicht ungewöhnlich.