Fragen zur Pausenunterbrechung
Hallo, ich habe eine Frage, die vielleicht blöd ist aber mir nicht ganz klar.
Die normalen Richtlinien kenne ich, nach 4,5h Fahrt 45min. pause. Oder schon eher aufteilen in 15 und halbe stunde.
1. Fall
Gestern hatte ich folgendes. Ich bin 2h24min zum Kunden hingefahren, wurde in 20 min beladen, das war Arbeitszeit und dann durfte ich mich draußen bei den Mülltonnen hinstellen und Pause machen.
Also dort hingefahren, und dann Motor aus und auf Pause. Nach 34min ununterbrochener Pause musste ich gefühlte 50m zurückfahren. Weil er an die Mülltonnen musste. Also Motor an und ohne was zu drücken zurückgefahren. Danach sofort wieder Motor aus und wieder Pause gedrückt. er hat die alte Pause angezeigt von 34min und startete die neue Pausenzählung bei 0. Nach 11 min. sprang mein tacho um auf Fahrzeit 0 und ich konnte wieder fahren. Volle 2,5h nach hause. Er hat also die 34min + die 11 min gerechnet und hat mir gesagt ich hätte 45min Pause gemacht.
Ist es aber denn nicht so, das nur eine ununterbrochene Pause wertbar ist? Also 15min dann 30min oder 45min?
Ich dachte man müsste zu erst die 15min. dann die halbe stunde oder aber die 45min machen.
Ich hätte jetzt quasi nach meiner Definition die zweite Pause von vorne starten müssen und dann eine ganze halbe stunde volll machen, weil die erste Pause die 15min. waren.
Ist es egal ob man erst die halbe stunde macht und dann die 15min oder muss man überhaupt die 15 bzw. 30min richtig vol haben? Weil ich hatte ja 34 und 11. 34 sind volle halbe stunde, aber die 11 sind noch keine 15 also quasi nicht wertbar oder irre ich mich total?
2. Fall
Wenn ich nach der 1. Tour einen Wagenwechsel mache, rechnet er die Zeit als Pause. Vom Prinzip her ist das auch Pause, gebe nur die alten papiere ab, hol mir die neuen, unterhalte mich nen bissle trinke Kaffe mit den Kollegen und dann gehe ich zu dem anderen wagen und lege meine Karte ein und starte die zweite Tour. Und wenn ich dann die Karte eingelegt habe, steht der tachograph wieder bei 0, weil ich locker 45 min Pause hatte oder aber es kam auch schon aml vor, das es weniger waren, dann zeigt mir der Tachgraph im zweiten wagen die Zeit an die ich gebraucht habe vom ausstecken bis zum wieder einstecken der Karte. also z.B. 27min. Die stehen dann als Pause im tachographen drin.
Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Cosworth84
Bevor gelesen wird folgender Hinweis:
Es ist wichtig dass folgende Begriffe vorkommen die man auseinanderhalten muss:-Lenkzeit vs Arbeitszeit
-Lenkpause vs Arbeitspause vs LenkzeitunterbrechungEine Lenkzeitunterbrechung beträgt mind. 15min
Alles unter 15 min ist Arbeitszeit bzw LenkzeitunterbrechungLenkpause in 4.5h beträgt mind 45 min, aufteilbar in drei mal 15min.
ABER:
Da du auch arbeitest musst du innerhalb von 6 Stunden Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz!)
(Arbeitszeit= Lenkzeit + Arbeitszeit)
mind. 30min Pause haben.
Eine Arbeitspause beträgt dementsprechend mindestens ununterbrochene 30min innerhalb 6 std.Darum muss eine der beiden Pausen mind. 30 min betragen, auch wenn es der Tacho anderst akzeptiert.
Spätestens die Software beim Chef und der Polizei merkt es.
Dann kommt noch die Regel kleine Pause VOR der grossen PauseRein theoretisch kannst du 4.5std fahren, darin drei mal 15min LENK-Pause machen.
Und dann hast du noch 1.5std Zeit um rechtzeitig vor ablauf von 6std Arbeitszeit noch eine 30min ARBEITS-Pause zu machen.
Quatsch.
Eine Lenkpause muss 45min betragen. Kann in 15 + 30 min aufgeteilt werden
Eine Arbeitspause bei 6h Arbeit muss 15min betragen, bei 6-9 Std. Arbeit 30min und bei über 9h muss sie (total) 45min sein. Kann in 15 min Stücke unterteilt werden.
Und warum sollte jemand der bereits 45min Lenkpause gemacht hat, dann noch eine Arbeitspause machen müssen? 😕
Hab ich irgendwo (muss) geschrieben?
Weil er noch keine Pause mit 30 min am Stück hatte.
Ich hab "rein theoretisch" geschrieben, dass es keinen Sinn macht ist klar, aber rechtlich wäre es korrekt.
Kann sein dass die EU eine andere definition von ARV1 hat.
Bei uns in der Schweiz darf 3x 15min gemacht werden sofern man nicht dem Arbeitszeitgesetz unterstellt ist (Selbständiger) der muss ja keine Arbeitspausen machen, nur Lenkpausen.
Arbeitspausen hast du recht, habs nochmals nachgeschaut:
Zitat:
Bei 6 Stunden Arbeitszeit müssen mindestens 15 Min. Pause gemacht werden. Bei einer Arbeitszeit von 6 – 9 Stunden müssen 30 Minuten Pause eingelegt werden. Nach mehr als 9 Std. Arbeitszeit müssen die Pausen 45 Minuten betragen.
@Feel the Boost
dann schau bitte nochmals nach, was die FAHRTUNTERBRECHUNGEN betrifft nach der 561/2006
da ist die schweiz auch nicht anders. 15 und 30 Min aufteilung beim splitting der fahrtunterbrechung.
deine 3 x 15 gelten bestimmt nur beim arbeitszeitgesetz
Zitat:
Lenkpause in 4.5h beträgt mind 45 min, aufteilbar in drei mal 15min.
Zitat:
Hab ich irgendwo (muss) geschrieben?
ja hast du 😁
Ich bin auch aus der Schweiz 😉
Und da darfst Du die Lenkpause definitiv nicht in 3x 15min unterteilen
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Ich hab nochmals nachgelesen;
Meine Lektüre war aus dem Jahr 2010 und in in der Zeit haben wir auch die neue ARV Regelung bekommen. Nun war meine leider noch die alte Version.🙄
Da steht dass ich als Selbständiger die Lenkpausen in 3x 15min unterteilen darf.
Arbeitspausen muss ich keine machen. Das war also bis 2011.
Zitat:
Art.8
1 Der Führer oder die Führerin hat nach einer Lenkzeit von 41/2 Stunden eine Pause
von mindestens 45 Minuten einzulegen. Diese Pause entfällt, sofern direkt anschliessend eine tägliche oder Wöchentliche Ruhezeit begonnen wird.
2 Die Pause nach Absatz 1 kann in Pausen von je mindestens 15 Minuten unterteilt
werden, die in die Lenkzeit oder unmittelbar nach dieser so einzufügen sind, dass
Absatz 1 eingehalten ist
Jetzt habe ich die neuste als Pdf gefunden (2013) gültig ab 1.01.2011 und da steht es wirklich so wie Ihr es sagt zuerst 15 und 30min für die Lenkpause auch für Selbständige.
Zitat:
2 Die Pause nach Absatz 1 kann unterteilt werden in eine Pause von mindestens
15 Minuten, gefolgt von einer Pause von mindestens 30 Minuten; diese Pausen sind
so zu nehmen, dass Absatz 1 eingehalten ist
Wobei ich das trotzdem schon immer so gemacht habe und noch mache, weil ich ja vorher auch mal Angestellter war.
Ich bedanke mich bei denen die mich auf den aktuellsten Stand gebracht haben.😉