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Fragen zur KFZ-Steuer

Themenstarteram 22. Oktober 2017 um 9:24

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich habe das passendste Forum erwischt - wenn nicht dann bitte verschieben.

Es geht um die Frage, ob bei der KFZ-Besteuerung wirklich rein nach dem Erstzulassungstag geht oder es vielleicht doch Ausnahmeregelungen gibt.

Ich fahre ein 330D Cabrio mit EZ 28.10.2008. Entsprechend wird mir der hubraumbasierte Steuersatz von 15,44€ angerechnet.

Wäre das Fahrzeug eine Woche später zugelassen worden würde ich nur 369€/Jahr bezahlen anstatt 463€/Jahr.

(Quelle: steuerberaten.de "Fahrzeughalter, die ihren Wagen in der Zeit vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 zugelassen haben, können ebenfalls von der neuen Steuer profitieren")

Das Fahrzeug hat den Facelift-Motor (N57) mit Euro 5 und DPF ab Werk wie die Fahrzeuge in den darauffolgenden Jahren auch, es geht also rein um das Datum.

Dass es hier Stichtage gibt ist mir klar, so ärgerlich das auch ist.

Meine Frage ist nun, ob auch das "Datum zu K", d.h. EG-Typgenehmigung im Fahrzeugschein eine Rolle spielt. Dieses ist nämlich auf den 22.01.2009 datiert (komischerweise nach Erstzulassung).

Für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse (Zeile V.9) ist die 715/2007*692/2008A.

Für jeden Hinweis wäre ich dankbar. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass sich die zuständige Behörde irrt und fragen kostet erstmal auch nichts.

Grüße und einen schönen Sonntag noch.

Beste Antwort im Thema
am 29. November 2017 um 0:52

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 29. Nov. 2017 um 01:29:28 Uhr:

Tja, am besten in einem Land anmelden, wo es keine KFZ-Steuern gibt, denn wo es keine KFZ-Steuern zu bezahlen gibt, braucht man auch nichts umschlüsseln, und sich keine Sorgen um & wegen Schadstoffklassen zu machen.

Wieder so eine typisch komplett unnützer Kommentar. Einfach leise sein wenn nichts sinnvollea zustande kommt.

 

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Fünf Tage.....wouw, klingt als ob Du Dir dann einmalig einen Kasten Bier weniger leisten kannst.

Im Ernst, sind das mit den Kosten denn nicht Gedanken, die man sich VOR der Anschaffung/Zulassung eines Fahrzeugs macht?

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 26. Dezember 2020 um 21:22:40 Uhr:

Danke dir, für die rasche Antwort, auch wenn das jetzt etwas unzufriedenstellend ist – denn dann gehen ja die fünf Tage die bis zur erneuten Antragstellung wo die EDV ging – zu meinen Lasten!

Bevor das 23er Gutachten nicht vorliegt,kann das H nicht eingetragen werden.

Warum hast nicht erst das Gutachten gemacht und dann das Fahrzeug zugelassen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 29. Dezember 2020 um 13:56:52 Uhr:

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 26. Dezember 2020 um 21:22:40 Uhr:

Danke dir, für die rasche Antwort, auch wenn das jetzt etwas unzufriedenstellend ist – denn dann gehen ja die fünf Tage die bis zur erneuten Antragstellung wo die EDV ging – zu meinen Lasten!

Bevor das 23er Gutachten nicht vorliegt,kann das H nicht eingetragen werden.

Warum hast nicht erst das Gutachten gemacht und dann das Fahrzeug zugelassen.

Da die Amis nicht jeder Prüfer mag bzw besser gesagt sich damit auskennt und was original ist und wie man mir da die AHK einträgt, hat meine brandenburgische Werkstatt erstmal mit der Erklärung vom Vorbesitzer eine HU im November gemacht ... mit neuer schlüsselelung auf Euro 2 da der Vorbesitzer das immer vergas obwohl seit 2008 verbaut - abnehmen zu lassen und eintragen zu lassen.

Das hat unser LK nun eingetragen und als Datum zur Emiklasse 2008 festgesetzt.

Danach bin ich probe gefahren habe die wichtigsten Mängel abgestellt und habe ihn bei ner Spezi Werkstatt bei Halle an der Saale vorgestellt - mir Profi Wissen von der dortigen Dekra wurde mein AHK Bock getypt, Anhängelasten eingetragen und das H abgenommen - und das die Werkstatt das Auto Probefahren konnte und ich es überführen konnte, hab ich es erstmal angemeldet.

Nun seit Dezember auf H halt.

Dann ist doch alles richtig gelaufen.

Die Steuer ist vollkommen richtig berechnet worden.

Aber sie müssen doch n neuen Bescheid erlassen ??? Halber Monat auf Euro 2 und ab Ummeldung auf H n neuen mit pauschal Steuer oder ???

Jo.

Der Zoll berechnet die Steuer so, wie sie die Daten von der Zulassungsstelle übermittelt bekommt.

Kann dabei was schief laufen? Ich hab das kfz am 19.11 angemeldet mit Euro 0 versehentlich - Bescheid kam am 30.11 - sofort korrigiert rückwirkend auf Euro 2 ab 2008(!) und Änderung auf H erfolgte durch techn Probleme statt 14.12 erst am 16.12 - wann bekomme ich dann endlich n „richtigen“ Bescheid!?

So dass ich wirklich weiß wann ich wieviel Steuer auf Dauer zu entrichten habe

Rechne mal diesen Monat damit.

Was aber komisch ist:

19.11 zugelassen - erster Bescheid 30.11 also knapp 10 Tage!

Ummeldung auf H am 14.12 - plus 11 Tage müsste Bescheid am 24.12 Max 31.12 hier sein ...

Aber warten wir mal ab

Waren die HZA zwischen den Feiertagen nicht dicht?

Aber sonst hast du keine Probleme.

Schon mal drüber nachgedacht, dass evtl. auch beim Zoll zum Jahreswechsel Urlaub angesagt ist und weniger gearbeitet wird??

Was ist denn nun genau Dein Problem?

Hab es Leider noch nicht richtig erkennen können.

Angst, daß Du vom Zoll oder Staat beschissen wirst?

Oder ist Dein Konto so überzogen daß Du auf diese Rückerstattung angewiesen bist, um nicht zu erfrieren oder verhungern?

Ich weiß es wirklich nicht.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 3. Januar 2021 um 19:39:59 Uhr:

Was ist denn nun genau Dein Problem?

Hab es Leider noch nicht richtig erkennen können.

Angst, daß Du vom Zoll oder Staat beschissen wirst?

Oder ist Dein Konto so überzogen daß Du auf diese Rückerstattung angewiesen bist, um nicht zu erfrieren oder verhungern?

Ich weiß es wirklich nicht.

Dann hätte ich kein Auto! ?? ?? ??

„Es geht ums Prinzip - erst schnell Hand auf halten - dann passiert wegen so n paar Feiertage nichts!“

Ehrlicher Satz: inzwischen ist mir das Thema sch egal - nur ne Prinzip frage

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