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Fragen vor Versicherungswechsel / Rabattschutz

Themenstarteram 6. Juli 2019 um 19:46

Hallo zusammen,

ich stehe eigentlich vor einem Versichererwechsel zum 01.01.2020.

Hintergrund ist eine Streitigkeit mit der Versicherung, ich möchte da eigentlich nicht weiter versichert sein, zudem fürchte ich auch die Kündigung nach einem Schaden und dessen Ablauf...

Die Frage die ich mir stelle:

Derzeit habe ich bei der Versicherung den Rabattschutz, ein Schaden in 2019 wurde reguliert in der VK.

Könnte ich den Rabattschutz für 2020 ausschließen, und würde trotzdem nicht hochgestuft, natürlich solange kein neuer Schaden entsteht?

Andere Frage:

Ich habe mehrere Kfz-Verträge mit erfahrenen SF-Klassen.

Angenommen ein Versicherer würde mich kündigen mit Kfz in Vertrag 1, dies müsste ich ja bei einem NEuvertrag wahrheitsgemäß angeben bzw. wird ja sowieso übermittelt..

Aber ich könnte ja die SF aus einem anderen meiner Verträge mitnehmen, und dieser wurde ja in Vergangenheit von mir selbst gekündigt.. Könnte man das so angeben ?

Also zählz ob ein Vertrag vom Versicherer gekündigt wurde oder sozusagen die Person?

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22 Antworten

Selber kündigen ist immer besser, als "rausgeschmissen" zu werden.

Der Rabattschutz gilt nur, solange du die Versicherung nicht wechselst.

Bei einem neuen Vertrag gibts du den Vorvertrag an, dessen Konditionen angewendet werden sollen.

Themenstarteram 6. Juli 2019 um 21:38

Das ist mir bekannt, aber es wurden die Fragen nicht korrekt gelesen und beantwortet.

Es geht ja eben drum was passiert wenn ich nicht wechseln würde und den Rabattschutz rausnehmen würde. Bleiben die SF oder werden die nachträglich noch schlechter gestuft?

Bezüglich der Kündigung: Ist mir natürlich klar aber die Frage ist tauche ich da als Person auf in einer Datenbank oder geht es lediglich um den Vertrag?

Also in solch einem Fall wäre ja z.B. Ein Vertrag seitens Versicherer gekündigt und ein weiterer seitens VN.

Ist das verständlich?

Wenn du den Rabattschutz rausnimmst, bleibt die SF bestehen. Bei einem Wechsel wird aber der Schadensverlauf weitergegeben und der Schaden 2019/2020 somit beim Nachversicherer berücksichtigt.

am 7. Juli 2019 um 2:21

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 6. Juli 2019 um 23:38:22 Uhr:

...es wurden die Fragen nicht korrekt gelesen und beantwortet. ...

Der Ton klingt jetzt ein wenig nach 'Herr Oberlehrer', das ist Dir schon klar, oder? :mad:

Themenstarteram 7. Juli 2019 um 10:44

Vielen Dank, so dachte ich mir das auch, wollte aber mal Eure MEinungen dazu haben :)

Zitat:

@celica1992 schrieb am 7. Juli 2019 um 04:12:03 Uhr:

Wenn du den Rabattschutz rausnimmst, bleibt die SF bestehen. Bei einem Wechsel wird aber der Schadensverlauf weitergegeben und der Schaden 2019/2020 somit beim Nachversicherer berücksichtigt.

Themenstarteram 7. Juli 2019 um 10:45

Findest Du?

Die Antworten waren halt leider nicht die Antworten auf die Fragen um die es ging, wollte hier niemandem auf den Schlips treten. Sorry daüfr

Zitat:

@fplgoe schrieb am 7. Juli 2019 um 04:21:28 Uhr:

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 6. Juli 2019 um 23:38:22 Uhr:

...es wurden die Fragen nicht korrekt gelesen und beantwortet. ...

Der Ton klingt jetzt ein wenig nach 'Herr Oberlehrer', das ist Dir schon klar, oder? :mad:

Themenstarteram 8. Juli 2019 um 15:49

Die Frage ist noch:

Ich habe zum regulären Ablauf der Versicherung bereits gekündigt und dies wurde mir bestätigt.

Kann die VS trotzdem noch zu einem vorherigen Zeitpunkt vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?

ja

Themenstarteram 8. Juli 2019 um 16:27

Und was macht man nun am Besten?

Also ich meine wenn man schon selbst kündigt sollte das ja irgendwie "sicher" sein.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 8. Juli 2019 um 17:52:16 Uhr:

ja

Was man am besten macht? Die Frage kann Dir keiner beantworten, so lange Du nicht weißt, ob die VS ihr Sonderkündigungsrecht auch nutzt.

Themenstarteram 8. Juli 2019 um 16:39

Okay. Also ich möchte sowieso kündigen/Wechseln.

Nutzt mir denn die Sonderkündigung meinerseits aufgrund des Schadens zum Jahresende etwas?

Das ist etwas sehr spät :) da gillt 4 wochen nach leistungsverweigerung oder leistungserbringung..

schreib deine Kündigung und gut.

Du hast regulär gekündigt und nicht aufgrund einer Sonderkündigung. Bislang kannst Du also bei der neuen VS wahrheitsgemäß angeben, dass Dir (bislang) nicht gekündigt wurde.

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