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Fragen zur HU und TÜV Zulassung

Themenstarteram 26. April 2018 um 12:20

Hallo liebe Motortalk-Community, mein Name ist Max und ich bin neu hier, deswegen hoffe ich das ich den Thread hier an der richtigen Stelle eröffnet habe :)

Es geht darum das ich mir einen Gebrauchtwagen aus dem Baujahr 1996 zulegen möchte.

Dieser verfügt Serienmäßig allerdings über kein ABS, keine Airbags und hat noch zusätzlich die Abgasnorm Euro 5.

Unabhängig davon, das man eventuell nicht mehr in alle Zonen reinkommt irgendwann frage ich mich wie das ist mit der HU oder auch dem TÜV.

Dürfen solche Autos generell noch angemeldet werden, wenn sie Serienmäßig nicht über diese solche Dinge verfügen? Da der Wagen ja leider noch kein Oldtimer wäre, bin ich mir nicht sicher.

Ich weiß nur das Autos mit Euro 5, nicht mehr als Neuwagenfahrzeuge angemeldet werden können.

Aber wie sieht das alles bei Gebrauchtwagen aus? Und lässt sich an der Abgasnorm schon sagen, welche Plakette er kriegen würde?

Sorry für die vielleicht dämlichem fragen, allerdings habe ich leider keine Ahnung von sowas und ich suche schon länger vergeblichst im Internet.. :)

Liebe Grüße,

Max

Beste Antwort im Thema

Ein Fahrzeug von 1996 hat garantiert keine Euro5-Norm.

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Solange das Fahrzeug einen gültigen Tüv-Bericht (oder alternativ Dekra etc.) hat, kannst du es anmelden.

All die Dinge die fehlen sind im ersten Moment vollkommen egal, diese waren nur wichtig bei die Erstzulassung.

Alle spätere Zulassungen sind frei davon. Wie will man auch Airgabs oder ABS nachrüsten? Gerade bei so einem Auto würde das den Wert wahrscheinlich um ein Vielfaches übersteigen.

Was für ein ominöses Fahrzeug möchtest du denn kaufen, dass man auf die wichtigen Extras (ja, mindestens ABS finde ich mittlerweile extrem wichtig und Airbags hat man auch lieber, als dass man sie bräuchte und es sie nicht gibt.) verzichten kann?

An der Abgasnorm lässt sich sicherlich ablesen, welche Plakette er erhielte, wenn das wichtig ist. Ich hatte noch nie eine, weder bei Autos BJ2001 oder früher. Diese sind nur wichtig, wenn du in Umweltzonen fahren möchtest, und da sollte man dir von so einem Auto erstmal abraten.

Ein Fahrzeug von 1996 hat garantiert keine Euro5-Norm.

Eine Zulassung hat das Auto bereits - wenn du es kaufst, musst du es an- bzw. ummelden. Dazu brauchst du die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und den HU-Prüfbericht. Airbags, ABS, Abgasnorm und die Umweltplakette hat darauf überhaupt keinen Einfluss. Da gilt der sogenannte Bestandsschutz.

Bei Bj. 1996 sollte Euro 2 aktuell gewesen sein. Ein Benziner mit Euro 2 bekommt eine grüne Plakette. Damit kannst du (noch) in alle Umweltzonen fahren. Beim Diesel sieht's schlechter aus. Damit darfst du nicht in die Umweltzonen.

Zitat:

@Maxbochum schrieb am 26. April 2018 um 14:20:53 Uhr:

 

Es geht darum das ich mir einen Gebrauchtwagen aus dem Baujahr 1996 zulegen möchte.

Dieser verfügt Serienmäßig allerdings über kein ABS, keine Airbags und hat noch zusätzlich die Abgasnorm Euro 5.

Das Fahrzeug hat sicherlich keine Ruf 5-Norm, 1996 war Euro2 gerade verpflichtend geworden für Fahrzeuge mit neuer Typengenehmigung und ab dem 1. Januar 1997 griff diese dann für alle Fahrzeuge die erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wurden.

Ein Airbag ist weiterhin nicht Pflicht in der Ausstattung und war es 1996 auch nicht, für das Antiblockiersystem gibt es auch keine Pflicht, lediglich das elektronisches Stabilitätsprogramm ist sei dem 1. November 2014 verpflichtend bei Neuwagen.

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