Fragen zur gegnerischen Versicherung. Kann die eine Rechnung verlangen?
Hallo Community!
Mir ist vor Wochen ein Unfall vor der Haustür passiert. Besser gesagt, mir ist ein Wagen auf mein parkendes Auto gerollt. Ich wohne in einer Straße mit starkem Gefälle.
Es war Wochenende, samstag abends um 21.00 Uhr, das Auto stand in meinem drin und vom Fahrer weit und breit keine Spur. Also tippte ich im ersten Moment auf Fahrerflucht (Wochenende, typisches Auto von einem Unter20-Fahrer, evtl Alk- oder Drogen im Spiel).
Die Polizei kam, nahm das auf, mein Nachbar kam auch noch raus und meinte, dass er dieses Fahrzeug auf unserer Straße schon öfters weiter oben stehen gesehen hätte.
Die Polizei klingelte bei den Nachbarn fünf Häuser über uns. Es stellte sich dann raus, dass der Verursacher seine Handbremse nicht richtig angezogen hatte (oder den Gan nicht richtig eingelegt hat) und er wurde mündlich von der Polizei verwarnt.
Soweit so gut. Es sind mittlerweile Wochen vergangen. Zuerst habe ich einen Gutachter angefordert, der mir knapp 5000 Euro aufgeschrieben hat. Das Gutachten wurde mittlerweile nachgebessert, da das Gutachten nicht ausgereicht hatte und der Gutachter "etwas" überfordert war mit meinem getunten Fahrzeug. Mittlerweile vier Wochen später ist das Gutachten mit 7500 Euro an die gegnerische Versicherung rausgegangen.
In der ersten Woche, als ich den Gutachter angefordert habe, habe ich auch meinen Anwalt eingeschaltet. So, jetzt kommt gleich der Knackpunkt, auf den ich hinaus will.
Da es ewig gedauert hat, bis das Gutachten nachgebessert wurde und die Werkstatt sowie der Gutachter scheinbar alle Zeit der Welt hatten (es ging ja schließlich nur um mein Auto, ich kann ja schauen, wie ich zur Arbeit komme), lagen natürlich dementsprechend meine Nerven blank und sagte zum Anwalt, ob ich das Auto reparieren lassen muss. Er sagte: "Nein" wir können das auf Totalschadenbasis machen, lassen uns aber beide Wege offen: Sprich: Entweder auf Totalschadenbasis oder doch reparieren lassen.
Wie gesagt, meine Nerven lagen blank. Ich hatte dem Anwalt gesagt, dass die Werkstatt "meines Vertrauens" satte zwei Wochen braucht, für den Gutachter anzurufen und einen Termin zu vereinbaren, für das Gutachten nachzubessern. Mein Gedanke war: Wenn diese Werkstatt (mit der ich jahrelang wirklich gut gefahren bin) jetzt auch noch Hand anlegt und mein Auto repariert (das Auto musste auf die Richtbank, das komplette Heck war kaputt), bekomme ich mein Auto im reparierten Zustand wahrscheinlich erst wieder im Jahre 2015.
So, mittlerweile ist der Anwaltsbrief ja raus und am Dienstag bin ich zufällig bei der Werkstatt vorbeigekommen. Obwohl ich der Werkstatt ganz klar gesagt habe, dass sie NICHTS an meinem Auto machen sollen, bis ich was von der Versicherung weiß (da ich ja evtl. auf die Totalschadenbasis aus war), hat mein Auto da gestanden. Fix und fertig. Ich war verwundert und fragte: Wieso, weshalb, warum?
Die Antwort war: Naja, wir hatten Zeit, und es musste sowieso gemacht werden.
Natürlich bin ich auf die Werkstatt irgendwo sauer, aber letztendlich froh, dass sie den Schaden doch auf eigene Faust repariert hat. Da mein getuntes Auto keinen Restwert mehr hat (u.a. Luftfahrwerk, LSD-Türen um mal zwei große Sachen zu nennen).
Hier einmal die Daten: Wirtschaftlicher Totalschaden 12000 Euro
Gutachten: 7800 Euro mit Mehrwertssteuer (Also so um die 6000 Euro müsste ich ausbezahlt bekommen).
So, jetzt kommt es:
Natürlich bin ich mit der Reperatur deutlich billiger davon gekommen, als die 6000 Euro, die mir ausbezahlt werden sollten.
Das habe ich meinem Anwalt erzählt, dass das Auto gemacht wurde, und er meinte, dass die gegnerische Versicherung eine Rechnung verlangen kann?
Kann sie das denn wirklich?
Bzw. muss ich die dann Vorweisen?
Fakt ist doch, der Gutachter hat den Schaden aufegschrieben und jeder den ich kenne nimmt sich das Geld ohne Mehrwertssteuer, behebt den Schaden und hat noch etwas "Schmerzensgeld" übrig.
Ich sehe nicht ein, dass ich da jetzt Null auf Null rauskommen soll für viele Wochen ohne Auto.
Zudem kommt dazu, dass die Werkstatt mir das ohne Rechnung gemacht hat.
Übertreibt da jetzt mein Anwalt und ich gehe da noch mehr als der Doofe raus, als ich es jetzt schon ohnehin bin?
Desweitern kommt noch ein kleiner Punkt hinzu, der zwar nicht so wichtig ist, wie das jetzt genannte, aber auch falsch ist.
Der Gutachter hat mein Auto als "verkehrstauglich" in dem Gutachten beschrieben. Schon nach dem ersten "schlechten" Gutachten hatte ich ihn gefragt, wie er das machen kann? Schließlich sind mir durch den Aufprall beide Rückleuchten weggeflogen. Ich hab sie auf dem Weg zur Werkstatt mit Panzerband festgeklebt. Der Gutachter (dieser ****) hat es auch beim zweiten Gutachten ignorriert, das "verkehrstauglich" umzuändern. Ich hab gesagt, ich kann mich nicht auf Klebstreifen verlassen und selbst wenn ich mit Panzerband geklebten Rückleuchten ein Auto habe, fahre ich mit Sicherheit nicht durch die Gegend, weil das Auto total verzogen war. Also steht mir jetzt kein Ausfall zu, was natürlich schlecht ist. Kann man da jetzt noch was machen?
Wie gesagt, meine Nerven liegen immer noch blank, das Auto bekomme ich erst, wenn ich der Werkstatt Geld gebe, ich wäre für Antworten sehr dankbar da ich nicht mehr richtig schlafen kann.
Nachdem ich jetzt wochenlang dieses Matyrium mitgemacht habe und endlich nach langer Zeit Licht am Ende des Tunnels gesehen habe, habe ich Angst, dass ich leer ausgehe.
16 Antworten
Richtig, die Frage lautet also:
Wie kann ich Steuern hinterziehen indem ich Schwarz arbeiten lasse und dennoch maximal Kohle von der Versicherung abgreifen.
Die Frage ist doch eher "Wozu Steuern hinterziehen und sich eventuell strafbar machen wenn die Steuern doch sowieso von der Versicherung gezahlt werden?"