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Fragen zum Bremsseil, Abreißsicherung.

Hallo Caravan Freunde.

Jeder kennt sie, doch die meisten hatten hoffentlich noch nie dessen Funktion benötigt. Die Abreisssicherung!
Frage dazu: Theoretisch zieht sich das Seil nach dem Abriß des Anhängers fest, reißt ab und aktiviert die Handbremse des Wohnwagens, damit dieser im Idealfall bremst und zum Stillstand kommt. Das Seil selbst wird ja bekanntlicherweise um die AHK gelegt. Am anderen Ende des Seiles befindet sich ein Sicherungsring, welcher mit dem Handbremshebel verbunden ist.
So nun die Frage: angenommen es kommt zum Worst Case: das Seil löst aus, die Handbremse zieht an. Was nun!?
Wie bekommt man diese wieder gelöst? Wird der Handbremshebel damit auch ausgelöst, also stellt sich auf? Reicht dann ein einfaches lösen des Hebels? Muss nach dieser Aktion eine Grundeinstellung gemacht werden?

Noch was: Hat einer schon mal diese, nicht schöne Erfahrung gemacht?

Ich freue mich auf eure Kommentare.

Danke,

Grüße,
Tobi

Beste Antwort im Thema

Das passiert ganz schnell, wenn man zu blöd ist, um die Zugkupplung richtig einzurasten, weil einen z.B. der Campingnachbar gerade zulabert. So ist es zumindest bei mir passiert. Ich kam dann nach dem Anfahren noch rund 50m vom Stellplatz ... bis die Zugeinrichtung bei etwa 20km/h vom Kupplungskopf sprang.

Wie schon geschildert: Abreissseil wird dabei gespannt und an der Handbremse passiert im Prinzip nichts anderes, als wenn Du die manuell mit voller Kraft anziehst. Das Abreissseil reisst ab ... evtl. kommt daher ja auch der Name 😕 😎 Die 13pol-Stecker-Kombi platzt in sämtliche Einzelteile auseinander ... heisst deswegen aber dennoch nicht Platzstecker (!) 😁😁. Der Stützbügel unter dem Zugrohr gräbt sich durch den Asphalt und der Wohnwagen steht (bis auf Abreissseil und 13pol-Stecker/-dose) völlig unbeschädigt, .... wenn man wie ich Glück hat.

Als Nächstes steigt der Fahrer aus und Du siehst, wie er versucht, seinen Kopf in Richtung seines Hinterteils zu wenden ... um sich vor Ärger in den Ar*** zu beissen.

Den 13pol konnte ich für die Heimfahrt zum Glück notdürftig wieder "zusammenpfriemeln". Der Bremshebel war etwas fester angezogen, als gewohnt. Er lies sich aber problemlos wieder lösen.

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Zumindest in GB gilt: Ja ... auch mein englischer Volvo S70 mit starrer AHK hat eine am Fahrzeug befestigte Öse für das Abreissseil.

Das gilt für alle (überall, wo man "fest verbunden" so auslegt, wie es nahe liegt; NL, GB, CH und vielleicht noch viele andere, die das nicht kontrollieren und mit Bußgeldern ahnden un das daher nicht die Runde macht).

Und ich dachte schon ich wäre der einzige der das Abreisseil schon getestet hat. 😮

Fest verbunden ist bei einigen Autos schwer, leider haben nicht alle einen separaten Haken ab Werk. Aus der eigenen Historie weiß ich es z.B. vom Golf VI, wenn der eine AHK hat ist das Gewinde für den Abschlepphaken von dem Träger verdeckt. Da muss man schon was basteln wenn man das Abreisseil anderweitig einhängen will.

Wobei das ja schon sinnvoll ist, kommt ja durchaus vor dass sich eine abnehmbare Kupplung verabschiedet weil verschlissen oder nicht richtig eingerastet.

Zitat:

@situ schrieb am 20. Juli 2016 um 09:51:38 Uhr:


1. Abreißseil richtig befestigen (Einhaken in Öse.

Das halte ich für falsch!!!

Imho ist der Karabinerhaken nicht für diese Belastung ausgelegt. Er ist also nicht stabil genug, die Hand-(Feststell-)bremse sicher zu betätigen, bevor er sich aufbiegt und löst.

Daher muss (auch nach meiner Bedienungsanleitung) das Abreißseil immer mit einer Schlaufe befestigt werden.

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Zitat:

@Franjo001 schrieb am 20. Juli 2016 um 13:45:29 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 20. Juli 2016 um 09:51:38 Uhr:


1. Abreißseil richtig befestigen (Einhaken in Öse.

Das halte ich für falsch!!!

Imho ist der Karabinerhaken nicht für diese Belastung ausgelegt. ......

Das kannst du je dem niederländischen Uniformierten erzählen, wenn er dich fragt, ob du die 250 EUR bar oder mit Kreditkarte bezahlen willst.

Das meint der ADAC: https://www.adac.de/.../...cherungsseils-bei-Anh%C3%A4ngern_245234.pdf

Weil ich nie etwas in Foren ohne Beleg Geschriebenes glaube: Woher stammt die Erkenntnis, dass der Haken zu schwach gefertigt wird?

Wenn eine AHK keine Öse hat, kann die Anleitung schwerlich das Einhängen dort verlangen.
Gibt es aber die Öse: "› Das Abreißseil des Anhängers an der Sicherungsöse B einhängen" (aktueller Zugwagen).

Und Deine Belege?

Ich schrieb: "Imho".

Du musst mir nicht glauben und ich werde für Dich nicht recherchieren. Ich erinnere mich an Artikel in CCC /Caravanung, in der die Schwierigkeit beschieben wurde, den Karabinerhaken durch die Ösen zu pfriemeln.

OT: In den Niederlanden mache ich keinen Urlaub (mehr) und für Transit kommen sie nicht in Frage.

die Sollbruchstelle ist doch m.E. der Ring und der sollte weniger aushalten, als der Karabinerhaken.

Bei meinem Octavia kann ich zudem nur einen Karabinerhaken verwenden, wenn ich die vorgesehene Öse am Festteil meiner AHK benutze.

Für meinen ehemaligen Golf 6, der mit werkseitiger abnehmbarer AHK keinerlei Öse am Festteil der AHK und keine hintere Abschleppöse besaß, hatte ich mir eine Bestätigung von VW angefordert, in der steht, dass ich das Bremsseil bei diesem Wagen am abnehmbaren Teil der AHK mittels Schlaufe, auch im Ausland, befestigen darf.
Schließlich hat das Auto ja eine EU-Genehmigung.

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 20. Juli 2016 um 14:10:51 Uhr:


Und Deine Belege?

Ich schrieb: "Imho".

Du musst mir nicht glauben und ich werde für Dich nicht recherchieren. Ich erinnere mich an Artikel in CCC /Caravanung, in der die Schwierigkeit beschieben wurde, den Karabinerhaken durch die Ösen zu pfriemeln.

OT: In den Niederlanden mache ich keinen Urlaub (mehr) und für Transit kommen sie nicht in Frage.

Diese Zeitschrift ist für mich keine Autorität. Anders als du versuche ich aber, solchen Dingen auf den Grund zu gehen. Besonders, falls ich mich dabei ertappen sollte, ungeprüfte Behauptungen (IMHO hin oder her) zu verbreiten.

Meine Belege: Du hast die verlinkte Veröffentlichung des ADAC wohl ebenso wenig wie das Zitat aus der aktuellen Betriebsanleitung zur Kenntnis genommen. Musst du ja nicht.

Aufgeschreckt habe ich mir den Haken noch einmal angeschaut (Foto). Der hält. Es gibt keinen Grund, ihn irgendwo durch zu pfriemeln, wie das wohl ein Schreiber dieser Zeitschrift versucht hat.

PS: Offensichtlich sind auch Abreißseile mit deutlich schwächer ausgelegten Haken im Umlauf. Ob es irgendeine Norm/Vorschrift gibt, ist mir nicht bekannt. Ich lese was von 7500 N (also offensichtlich hälftig beim Umlegen um den Kopf).

Bei mir war das Seil als Schlaufe um den Kupplungskopf gelegt ... es ist NICHT die Öse an der Bremse gerissen, sondern der Karabiner hat sich aufgebogen. Bei meinen bisherigen Abreissseilen war der Karabiner aber nie so massiv, wie auf dem von Dir verlinkten Bid (@situ).

Wenn ich mir die Bilder im Netz ansehe, dann gibt es wohl zwei Grundvarianten mit unterschiedlichen Sollbruchstellen: welche, bei denen sich der Karabiner aufbiegt und welche, be denen zuerst der Ring aufgibt.

Und das bei halbierter Zugkraft!
Beim oben gezeigten Karabiner ist es richtig, der kann direkt rein.
Die Federhaken, wie z.B. Alko sie verwendet, müssen geschlauft werden.
Bei mir ist (Federhaken und Schlaufe) der Schlüsselring aufgegangen.

Vor oder nach dem Auslösen der Bremse? Bei Nach: Was soll's.
-----------------------------------------------------
Weil ich, anders als Franjo, nachrecherchiere, wenn Unklarheiten bleiben, hier der CC-Artikel: Klingt recht vernünftig.

http://www.caravaning.de/.../...t-lebenswichtige-aufgaben-6639338.html

Mickerhaken also durchführen. Wenn das nicht geht, wird auch eine Abhilfe beschrieben.

Er enthält Aussagen zum zu verwendenden Haken. Das von mir verwendete Abreißseil verfügt offensichtlich über den erforderlichen Haken (nicht nachgerüstet, sondern so gekauft).

Dann sollte sich vielleicht jeder, der die Öste nutzen will (die ist in der Regel zu eng, um einen Haken durch zu schleifen) nach einem Seil mit vernünftigem Haken umschauen. Kosten so um die 6 EUR mit Versand.

Ahja, der ADAC mal wieder:

Zitat:

Regelung in Deutschland: [...][...]
Das Ab- reißseil darf nicht als Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt werden.

Ist doch schon wieder totaler Blödsinn was die gelben schreiben...

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 20. Juli 2016 um 14:46:40 Uhr:


Ahja, der ADAC mal wieder:

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 20. Juli 2016 um 14:46:40 Uhr:



Zitat:

Regelung in Deutschland: [...][...]
Das Ab- reißseil darf nicht als Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt werden.

Ist doch schon wieder totaler Blödsinn was die gelben schreiben...

Nur für die, welche nicht lesen können oder wollen und wichtige Teile des Zitats unterschlagen.

CC schreibt in dem oben verlinkten Artikel: "Kann man das Caravan-Abreißseil um den Kugelhals schlingen? Doch von dieser Methode raten Experten von Alko und ADAC ab." Alko gilt bei den meisten als kompetent in Sachen AHK (bei mir auch).

Und der ADAC schreibt (ohne Unterschlagung wichtiger Passagen):

"Sofern der Hersteller hierzu eine Empfehlung oder Anleitung veröffentlicht hat, ist diese zu beachten." (Zum Beispiel als Schlaufe um den Kugelkopf).
Verstanden?
"Ist dies nicht der Fall, gelten nachfolgende Regeln als „Stand der Technik“: Das Abreißseil darf nicht als Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt werden." (Es folgen Erläuterungen).
Auch verstanden?

Was der "Stand der Technik" ist, befindet der Richter, nachdem es gekracht hat.

Abreißseile, die ich kenne und verwende, sehen so aus. Und dann ist mir schon klar, dass der Karabiner nicht die volle Kraft aushält! Ohne jede Recherche.

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 20. Juli 2016 um 14:46:40 Uhr:


Ahja, der ADAC mal wieder:

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 20. Juli 2016 um 14:46:40 Uhr:



Zitat:

Regelung in Deutschland: [...][...]
Das Ab- reißseil darf nicht als Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt werden.

Ist doch schon wieder totaler Blödsinn was die gelben schreiben...

Voll agree: lest selbst:😁😁

Zitat:

Daraus ergibt sich, dass ungebremste Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamt-
gewicht von 1.500 kg mit einem sogenannten Sicherungsseil bzw. mittels einer Ab-
reißleine mit dem Zugfahrzeug verbunden und gesichert werden müssen. Diese Losreißvorkehrung“ soll verhindern, dass der Anhänger sich selbstständig macht, wenn er sich vom Zugfahrzeug löst bzw. losreißt. Diese Vorschrift gilt auch für ungebremste Anhänger bis 750 kg zGG.

Da mein Wowa ein zGG von 1.700 kg hat, bin ich lt. ADAC nicht betroffen. 😕😕

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 20. Juli 2016 um 15:21:11 Uhr:


Da mein Wowa ein zGG von 1.700 kg hat, bin ich lt. ADAC nicht betroffen. 😕😕

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Zitat:

Daraus ergibt sich, dass ungebremste Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamt-
gewicht von 1.500 kg mit einem sogenannten Sicherungsseil bzw. mittels einer Ab-
reißleine mit dem Zugfahrzeug verbunden und gesichert werden müssen. Diese Losreißvorkehrung“ soll verhindern, dass der Anhänger sich selbstständig macht, wenn er sich vom Zugfahrzeug löst bzw. losreißt. Diese Vorschrift gilt auch für ungebremste Anhänger bis 750 kg zGG.

Mmmh,

aber wohl kaum ungebremst..... 😕

Ich hatte jetzt nicht mehr nachgeforscht,
aber könnte es sein, das damit die "festen" Verbindungen ( Kette etc.)
bei ungebremsten Anhängern gemeinst sind 😕

Aber egal,
die richtigen Wowa haben ja alle eine Bremse 😉 😁

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