ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fragen zum Anhängerbetrieb in Österreich

Fragen zum Anhängerbetrieb in Österreich

Themenstarteram 18. Juni 2015 um 15:47

Hallo Zusammen,

ich fahre regelmäßig mit einem Gespann bestehend aus Zugfahrzeug und Autotransporter durch Österreich. Der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,7 Tonnen. Das Zugfahrzeug hat rund 1,5 Tonnen. Wir kommen mit Rennauto auf eine Gesamtgewicht von knapp 3,5 Tonnen. Nun wurde mir gesagt, dass bei einer Kontrolle die Österreichischen Beamten die tatsächliche Nutzlast des Anhängers zugrunde legen und theoretisch verlangen können, dass der Hänger abekuppelt wird und ein geeignetes Zugfahrzeug beschafft wird. Ist das wirklich so?

Zum zweiten wurde mir gesagt, dass wenn das Auto, das auf dem Hänger steht mit dem Heck über die Kante des Anhängers hinausragt, eine Warntafel o.ä angebracht werden muss.

Kann jemand etwas dazu sagen? Stimmt das? Google hat dazu nichts brauchbares ausgespuckt.

Gruß

-dodo-

Ähnliche Themen
11 Antworten
am 18. Juni 2015 um 15:58

Welche Anhängelast hat denn das Zugfahrzeug? Beim Geländewagen ist das doch 1,5x zGG, also 3t, da wären die 2t Anhänger kein Problem. In Ö ist das laut Regierung genauso, auch da wird nicht das zGG des Hängers, sondern die momentane Masse bewertet.

Du schreibst du kommt auf ein Gesamtgewicht von 3,5T. Du meinst wahrscheinlich Zuggesamtgewicht?

Themenstarteram 18. Juni 2015 um 16:19

Zitat:

@birscherl schrieb am 18. Juni 2015 um 17:58:55 Uhr:

Welche Anhängelast hat denn das Zugfahrzeug? Beim Geländewagen ist das doch 1,5x zGG, also 3t, da wären die 2t Anhänger kein Problem.

Es handelt sich um einen 2014er Passat und als ich das letzte mal im Handbuch nachgesehen hatte war das maximal zulässige Gesamtgewicht mit rund 4 Tonnen je nach Steigung angegeben.

 

Zitat:

In Ö ist das laut Regierung genauso, auch da wird nicht das zGG des Hängers, sondern die momentane Masse bewertet.

Aaah, ok. Danke! Der Anhänger wiegt leer 610 plus Rennauto 950 = 1.560. Da sind wir vom 1,5 fachen des Fahrzeuggewichts zum Glück weit weg.

Interessant an dem Link ist auch, dass man offensichtlich 100 fahren darf wenn man nicht schwerer ist als 3,5.

Themenstarteram 18. Juni 2015 um 16:20

Zitat:

@querys schrieb am 18. Juni 2015 um 18:18:31 Uhr:

Du schreibst du kommt auf ein Gesamtgewicht von 3,5T. Du meinst wahrscheinlich Zuggesamtgewicht?

Ja, das Gewicht des Zugfahrzeugs plus das Gewicht des beladenen Anhängers, plus 2 Personen und dem ganzen Geraffel was man so mitnehmen muss.

Hier sind verschiedene "Gewichte" zu unterscheiden.

Erstmal die tatsächliche Anhängelast, in diesem Fall offensichtlich 1560 kg. Diese darf die zulässige Anhängelast nicht überschreiten; die liegt beim aktuellen Passat für den kleinsten Motor (125 PS) und mehr als 8% Steigung bei 1500 kg (reicht also nicht); in allen anderen Fällen reicht es, wenn man nicht all zu hoch ins Gebirge will (10% Abzug ab 1.000 Höhenmeter und je weitere 1.000 Höhenmeter).

Dann die Summe der zulässigen Gesamtmassen. In diesem Fall also 2700 plus irgendwas um die 2000 für das Zugfahrzeug. In Summe jedenfalls irgendwo über 4,5t. Das ist zum einen relevant für die benötigte Fahrerlaubnis: Hier ist also auf jeden Fall die Klasse BE erforderlich. Zum anderen in Österreich offensichtlich für die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, in diesem Fall also 50 Innerorts, 70 außerorts und 80 auf Autostraßen und Autobahnen.

Weiterhin die tatsächliche Gesamtmasse des Zuges. Die darf den vom Hersteller des Zugfahrzeuges angegebenen Maximalwert nicht überschreiten (hier offensichtlich um die 4 Tonnen). An die genannten 3,5 Tonnen glaube ich aber nicht so recht, wenn schon das Anhängsel 1560 kg wiegt und das Zugfahrzeug neben dem Fahrer noch eine weitere Person und auch Gepäck befördern soll!

Schließlich noch die tatsächlichen Massen der Einzelfahrzeuge; in Deutschland ist diese relevant bei Durchfahrtsverboten mit dem Zeichen 262 (das mit der Gewichtsangabe im roten Kreis). Im Fall eine Beschränkung z.B. auf "3 t" dürfte der o.g. Zug durchfahren, weil weder das Zugfahrzeug noch der Anhänger diese Grenze überschreitet. (In Österreich scheint mir die Bedeutung des Zeichens 9c identisch zu sein?).

Themenstarteram 18. Juni 2015 um 17:30

Zitat:

@hk_do schrieb am 18. Juni 2015 um 19:06:30 Uhr:

 

Weiterhin die tatsächliche Gesamtmasse des Zuges. Die darf den vom Hersteller des Zugfahrzeuges angegebenen Maximalwert nicht überschreiten (hier offensichtlich um die 4 Tonnen). An die genannten 3,5 Tonnen glaube ich aber nicht so recht, wenn schon das Anhängsel 1560 kg wiegt und das Zugfahrzeug neben dem Fahrer noch eine weitere Person und auch Gepäck befördern soll!

Danke für die ausführliche Antwort! Wenn ich Zugfahrzeug und Anhänger zusammenrechne komme ich auf rund 3.100 Kilo. Ich wiege 80, die Freundin 70. Macht dann 3.250. Mehr als 250 Kilo Gepäck haben wir auf keinen Fall dabei. Manche Dinge sind halt etwas sperrig, weshalb das Auto auch voll ist bis unters Dach.

Zitat:

Interessant an dem Link ist auch, dass man offensichtlich 100 fahren darf wenn man nicht schwerer ist als 3,5.

Das mit 100 fällt aber in deinem Fall flach, da das höchstzulässige Gesamtgewicht des Hängers höher als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges ist.

Übrigens würde ich mir die Seite von deinem geposteten Link ausdrucken und im Fahrzeug mitnehmen, da scheinbar nicht alle Polizeibeamte so genau informiert sind.

Als ich vor Jahren Ausschau nach einem gebrauchten Tandem Anhänger gehalten habe, war mir unsere Gesetzeslage auch noch nicht so richtig klar.

Daher bin ich in meinem Heimatort zur Polizei gefahren und habe dort nachgefragt.

Leider war die Auskunft von den Beamten sowas von falsch ("es gilt immer das höchstzulässige Gesamtgewicht und nicht die tatsächliche Masse, sonst müssten wir ja bei einer Kontrolle das Gespann immer auf eine Waage bringen").

Was in deinem Fall aber jedenfalls zu Beachten ist, wäre der Führerschein, es muss mindestens BE vorhanden sein, da die beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte über 4250 Kg liegen.

Grüße, stromengl

Themenstarteram 20. Juni 2015 um 21:37

Zitat:

 

Das mit 100 fällt aber in deinem Fall flach, da das höchstzulässige Gesamtgewicht des Hängers höher als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges ist.

Ok, danke Dir. Hier in Deutschland muss ich auch ablasten um 100 fahren zu dürfen. Das wird dann in den Papieren vermerkt.

Zitat:

"es gilt immer das höchstzulässige Gesamtgewicht und nicht die tatsächliche Masse, sonst müssten wir ja bei einer Kontrolle das Gespann immer auf eine Waage bringen"

So ähnlich wurde mir das auch zugetragen :eek:

am 21. Juni 2015 um 10:33

Zitat:

@dodo32 schrieb am 20. Juni 2015 um 23:37:08 Uhr:

Zitat:

"es gilt immer das höchstzulässige Gesamtgewicht und nicht die tatsächliche Masse, sonst müssten wir ja bei einer Kontrolle das Gespann immer auf eine Waage bringen"

So ähnlich wurde mir das auch zugetragen :eek:

Ich hab doch weiter oben einen Link der Regierung gepostet, demnach die momentane Masse und nicht das zGG gewertet wird.

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. Juni 2015 um 12:33:56 Uhr:

Ich hab doch weiter oben einen Link der Regierung gepostet, demnach die momentane Masse und nicht das zGG gewertet wird.

irgendwie habe ich gerade den Faden verloren:

geht es momentan um die grundsätzliche Zulässigkeit des Mitführens oder um das zulässige Tempo?

am 21. Juni 2015 um 15:47

ich hab das "immer" auch auf das grundsätzliche Mitführen bezogen … war das anders gemeint?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fragen zum Anhängerbetrieb in Österreich