Fragen zu Räder Wuchten
Hallo,
Ich hab paar allgemeine Fragen zum Auswuchten von Räder.
- Ist das Auswuchten nur dann notwendig, wenn man Vibrationen im Lenkrad spürt oder macht es technisch Sinn regelmässig die Räder auf Unwucht prüfen zu lassen? Gibts also auch dann Unwucht wenn man es im Lenkrad noch nicht spürt, aber schon Schaden anrichten kann? Und was wären das für Schäden? Ich denke da an ungleichmässig abgefahrene Reifen oder Belastung Radlager. Danke
59 Antworten
Versteh ich nicht. Du schreibst: um zu beurteilen ob eine Rad/Reifenkombi rund läuft braucht es keine Meßwerkzeuge, wenn die Reifen eiern dann braucht es aber eine Meßuhr. Für mich ein Widerspruch. Was ist das für eine Meßuhr und hat sowas eine 0815 Reifenwerkstatt oder ist das in der Wuchtmaschine implementiert?
Diese Beiträge sind auch sehr interessant, die ganze Sache aus einem anderen Blickwinkel betrachtet:
https://www.123recht.de/.../...acto-ohne-Widerrufsrecht-__f571214.html
https://www.onlinehaendler-news.de/.../...inem-gebrauch-ausgeschlossen
https://www.buzer.de/312g_BGB.htm
Autoreifen fallen jedoch unter keine dieser Ausnahmen
Gibts eine Möglichkeit NUR den Reifen ohne Felge zu vermessen auf einer Wuchtmaschine um zu beurteilen ob ein Höhenschlag vorhanden ist und wie groß dieser ist?
Schau doch erstmal selbst ob du einen Höhenschlag am Reifen hast.
Wagenheber hast du ja an Bord.
Oder du gehst in Vorleistung beim Reifenhändler und führst einen Prozess gegen den Online Händler wenn ein Höhenschlag dokumentiert nachweisbar ist.
Ich war doch bei dem Monteur heute morgen dabei und habe mit eigenen Augen gesehen daß der Reifen auf der Wuchtmaschine einen Höhenschlag hatte, die Felge aber rund lief. Die Felgen waren mit den alten Reifen auch in Ordnung. Somit sind es die neuen Reifen die die Probleme der Lenkradvibrationen verursachen.
Was ist denn mit einem einfachen Widerruf, falls du die Reifen vor 14 Tagen oder weniger erhalten hast? Ein Testrecht gibt (gab?) es ja grundsätzlich und bei 10km kann man ja kaum von Benutzung sprechen. Ich würde den Widerruf einfach Mal erklären und schauen, wie der Verkäufer reagiert.
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Das mit dem Widerruf.ist möglich, die 14 Tage sind noch nicht abgelaufen, allerdings kann es sein daß der Händler mir nicht die volle Summe mir zurückzahlen möchte, Stichwort Wertersatz. Aber das überlege ich gerade ws zu riskieren. Man kann aber nicht mehr zurückziehen dann und abhängig was der Händler meint, dann auf die Gewährleistungsschiene ausweichen.
Wertersatz für 10 gefahrene Kilometer?
Wertersatz von Neureifen zu montierten Reifen und gebrauchten Reifen. Ist ein Riesen Unterschied.
Das wäre in dem Fall ja nicht mal mehr n Demo Reifen
Dass die Reifen deutlich weniger wert sind nach der Montage ist klar, abgesehen davon, dass die hier eh wertlos sind. Aber nach Widerruf ist kein Wertersatz zu leisten, wenn der Wertverlust auf die ordnungsgemäße Inbetriebnahme zurückzuführen ist. Das auf- und wieder abgebaute Möbelstück verliert auch an Wert, ebenso das ausgepackte Hemd. Dafür zieht Zalando dir auch nix ab. Man muss ja auch prüfen können, ob die bestellte Ware funktioniert.
Soweit ich weiß, sieht das Fernabsatzgesetz eine wertverlustfreie Prüfung des Gegenstandes vor, wie sie auch in einem Ladengeschäft möglich und üblich wäre.
Also z.B. Öffnen der Originalverpackung um den Gegenstand in Augenschein zu nehmen oder auf offensichtliche Beschädigungen zu prüfen, kein Problem.
Allerdings habe ich es noch nie erlebt, dass Reifen zur Probe und unverbindlich mal montiert wurden, der Kunde eine Runde um den Block gedreht hat um sich danach für oder gegen den Erwerb der Reifen zu entscheiden.
Ein Widerruf nach Fernabsatzgesetz ist deswegen in meinen Augen nicht möglich, denn es liegt eine Nutzung der Reifen vor, die über die bei Reifen übliche Prüfung in einem Ladengeschäft (=Reifenhändler vor Ort) hinaus geht.
Natürlich kann sich nach der Montage herausstellen, dass ein Reifen fehlerhaft ist, was bei einer einfachen Überprüfung nicht zu erkennen war... in diesem Fall greift dann die Gewährleistungspflicht des Händlers bzw. des Herstellers.
Das ist alles so teilweise richtig, was ihr schreibt. Jeder von euch hat irgendwo in Teilen Recht aber das Thema ist doch etwas komplexer.
Die Betrachtung mit dem Vergleich zu einem Ladengeschäft war mal einige Zeit lang gegeben, hat sich aber auch mittlerweile geändert.
Für den Einstieg hier mal Lesestoff:
https://www.it-recht-kanzlei.de/wertersatz-widerruf.html
Also man muss nun ehrlich sagen.
Bei der Zeit und Energy die du da rein steckst, hättest du nun 2 Sätze beim Reifenfachhandel vor Ort kaufen können, der sich deinem Problem direkt angenommen hätte. Die Ersparnis ist nun definitiv nicht gegebenen.
Der Händler hat dir einen Lösungsvorschlag gemacht, was spricht dagegen den anzunehmen?
Es spricht dagegen, daß der Händler die Beurteilung des Sachmangels dem Hersteller überlässt (Versand der Reifen direkt zum Hersteller veranlasst) und wenn der Hersteller den originären Sachmangel nicht anerkennen sollte, besteh die Gefahr daß ich die volle Summe verliere. Ich als Endverbraucher muss dann zwischen Händler, Hersteller und meinem Anwalt die Fäden ziehen und sitze so zwischen den Stühlen dieser 3 Parteien und muss noch mehr Energie als bis jetzt reinstecken. Das ist langwierig, zeit- und kostenintensiv. Wenn ich es mit dem Widerruf einfacher haben kann, würde ich diesen Weg gehen.
Zitat:
@born_hard schrieb am 18. August 2022 um 13:52:57 Uhr:
Und wie finde ich eine solche Werkstatt?Ich hab gerade den Kundenservice von Goodyear angerufen, und man hat mir gesagt daß ich eine mail schreiben soll mit allen Infos und der Rechnung, damit man mir weiterhilft.
Ich werde alles wahrheitgemäß schildern und hoffe dass dann in meiner Nähe eine Goodyear Vertragswerkstatt oder Servicestelle die Reifen anschaut und alles überprüft. Nichts anderes macht im Grunde der Händler, er schickt die Reifen auch an Goodyear, unabhängig ob ich meine Reklamation an den Händler oder direkt an den Hersteller richte.
Hier findest Du eine solche Werkstatt.
Premio ist eine "Tochter" von Goodyear!
Zitat:
@touaresch schrieb am 19. August 2022 um 13:39:56 Uhr:
Zitat:
@born_hard schrieb am 18. August 2022 um 13:52:57 Uhr:
Und wie finde ich eine solche Werkstatt?Ich hab gerade den Kundenservice von Goodyear angerufen, und man hat mir gesagt daß ich eine mail schreiben soll mit allen Infos und der Rechnung, damit man mir weiterhilft.
Ich werde alles wahrheitgemäß schildern und hoffe dass dann in meiner Nähe eine Goodyear Vertragswerkstatt oder Servicestelle die Reifen anschaut und alles überprüft. Nichts anderes macht im Grunde der Händler, er schickt die Reifen auch an Goodyear, unabhängig ob ich meine Reklamation an den Händler oder direkt an den Hersteller richte.Hier findest Du eine solche Werkstatt.
Premio ist eine "Tochter" von Goodyear!
Danke, dann werde ich demnächst hier Reifen kaufen und montieren lassen.
Ist auch keine Garantie für gute Arbeit. Ein Premio-Betrieb im Norden Niedersachsens hat mir durch zu festen Anziehen vier Alufelgen geschrottet, 16 von 20 Schraubensitzen waren gesprengt.