Fragen zu EU-Neuwagenkauf
Hallo liebe Experten,
hat jemand Erfahrung, wie eine saubere und seriöse Vorgehensweise beim EU-Neuwagenkauf vonstatten geht?
Ich möchte einen Skoda Kodiaq bei einem anscheinend großen deutschen Anbieter für EU-Neuwagen (den Namen lasse ich jetzt bewusst weg) kaufen, habe aber meine Autos in der Vergangenheit immer beim Freundlichen vor Ort gekauft. Mit EU-Neuwagen-Vermittler habe ich keinerlei Erfahrung. Im Internet gibt es einige negative Einträge über den Verkäufer, letztendlich haben die aber wohl alle ihre Autos bekommen. Bemängelt wurde eigentlich meist nur die schlechte Information, wenn das Auto eine längere Lieferzeit als vorgesehen hatte.
Die Zusatzausstattungen und Pakete basieren auf dem tschechischen Konfigurator.
Was bisher geschah:
- Ich habe auf deren Internetseite mein Wunschauto konfiguriert. Bestellformular ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit einer Kopie meines Personalausweises und einer unterschriebenen Widerrufsbelehrung per Post verschickt.
- Bereits am nächsten Tag bekam ich eine Eingangsbestätigung (nicht im besten Deutsch, aber ich verlange von einem Autoverkäufer kein Germanistik-Studium) meiner Bestellung. Darin werde ich aufgefordert, eine Erklärung zu unterschreiben, dass ich das Auto nicht gewinnbringend weiterverkaufen werde. (da hab`ich kein Problem mit, das unterschreibe ich meinetwegen)
- Ich habe ein Plus-Paket (das es in Deutschland nicht gibt) mit Alcantara-Sitzen, beheizbarer Frontscheibe und elektrischer Heckklappe mit Sensorbedienung für 695,- ausgewählt. (Dieses Paket kostet lt. tschechischer Preisliste mehr als 2000,-€!) Der Verkäufer meinte, dass Alcantara nicht in meiner Konfiguration enthalten sei und es zu Mehrkosten kommen würde. Auf meine Verwunderung diesbezügloch hat er mir einen Tag später per E-Mail geantwortet, dass es sein Fehler gewesen sei, er habe nicht gesehen, dass ich das o.g. Paket geordert habe.
- Weiterhin werde ich aufgefordert, eine Verzichtserklärung des Widerrufsrechts zu unterschreiben. Dann könnte man sofort bestellen und müsse nicht 14 Tage warten und ich müsse dann auch nicht zu denen fahren, um den Vertrag zu unterschreiben. (bedeutet für mich 6 Stunden Autofahrt)
Hier die Beschreibung, wie es bei denen weitergehen wird:
- Sobald Ihre vollständige Bestellung bei uns angekommen ist, wird Ihr Auftrag umgehend ausgeführt. Wir kontaktieren Sie noch einmal per E-Mail oder telefonisch, und bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Bestellung. (Das ist ja bereits geschehen, nur VOLLSTÄNDIG hab ich`s wohl noch nicht gemacht, die warten ja jetzt noch auf zwei Unterschriften von mir)
- Ihre schriftliche Auftragsbestätigung folgt, sobald wir von der Industrie einen Liefertermin für Ihr Fahrzeug bestätigt bekommen haben. Dies kann 1-4 Wochen dauern. In dieser Auftragsbestätigung bestätigen wir nochmals den Inhalt Ihrer verbindlichen Bestellung. Mit Zugang unserer Auftragsbestätigung ist der Kaufvertrag zwischen Ihnen und unserem Unternehmen geschlossen.
Preislich liege ich jetzt ca. 22% unter dt. Listenpreis. Das lockt mich Geizkragen schon arg aus meinem Loch. Ich habe auch ein Angebot von fast 16% von einem deutschen Skoda Händler (Kurzzeitzulassung). Wir reden da von 2.000,- Preisunterschied, wobei der EU-Neuwagen noch Mehrausstattung von ca. 1.000€ hat.
Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:
- Ist o.g. Vorgehensweise normal?
- Was habe ich für Korrektur- oder Widerrufsmöglichkeiten, wenn in deren schriftlicher Auftragsbestätigung (die gilt ja dann anscheinend als Kaufvertrag?) dann ein Fehler (Ausstattung, Farbe, Preis) enthalten ist? Gerade dann, wenn ich eine Verzichtserklärung des Widerrufsrechts unterschreiben habe?
Es würde mich freuen, wenn ihr mir eure Erfahrungen beim EU-Neuwagenkauf erzählen könntet.
VG,
Mika
Beste Antwort im Thema
Ohne den Namen des Händlers zu kennen und nur mit diesen wenigen Details? Sehr fragwürdige und unseriöse Einschätzung!
135 Antworten
das hat aber nichts mit eu wagen sondern fahrzeugkauf allgemein zu tun. wer zahlt, das auto aber noch nicht ausgehändigt bekommen hat, ist sein auto und geld los bei einer insolvenz. da der staat keinerlei anstalten macht, dagegen irgendwas zu unternehmen, bleibt einen auch heute noch nur bargeld gegen fahrzeug über. alternativ geht auch noch eine finanzierung, da die banken sich - anders als die privatbürger - nicht ficken lassen.
bei eu wagen gibts allgemein "probleme" mit der gewährleistung, da der importeur häufig nur als vermittler auftritt und man sich im gewährleistungsfall an das autohaus im ausland wenden müßte. die garantie ist allerdings die gleiche wie in deutschland und geht bei jeden vertragshändler. die gewährleistung braucht man eigentlich nur, wenn die garantiebedingungen einen fehler ausschließen, bei der gewährleistung würde aber noch was gehen (häufig bei verschleissteilen, die durch miese qualität oder einen anderen fehler nach unverhältnismäßig kurzer zeit platt sind). und für die wandlung des fahrzeuges, falls man ein montagsmodell hat...
Zitat:
[. wer zahlt, das auto aber noch nicht ausgehändigt bekommen hat, ist sein auto und geld los bei einer insolvenz.
In der Regel ist es so das die ihr Geld vorher wollen..d.h. man trägt das Risiko einer z.B. Insolvenz. (Geld weg)
Es ist aber kein Problem gegen eine Gebühr (ca. 1%) das ganze über ein Treuhändler abzuwickeln..
Ein Risiko besteht dann nicht mehr.
bargeld ist ein legitimes zahlungsmittel ist kann im prinzip nicht abgelehnt werden. ansonsten halt woanders kaufen wenn einen das risiko zu hoch ist.
Doch inzwischen kann ein Händler Bargeld verweigern, wenn er eine andere übliche und kostenfreie Bezahlungsmethode anbietet.
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Normal ist eine Anzahlung über z.B. 10 % zu leisten, daraufhin kommt ein Kaufvertrag zustande. Wenn der Wagen da ist, meldet sich der Händler..
Dann fährt man dahin und begutachtet den Wagen, bezahlt den Rest und gut.
Zitat:
@Kai111 schrieb am 6. Mai 2018 um 11:20:59 Uhr:
. Wenn der Wagen da ist, meldet sich der Händler..
.und wenn nicht?
Mag bei einer 5000 Klitsche verschmerzbar sein, aber 4 stellige Verluste wären mir dann doch zu viel.
Bargeld gegen Auto und Papiere, anders nicht. Dann verzichte ich lieber auf einen vermeintlichen Schnapper.
Und wenn ein Händler kein Bargeld möchte,fahr ich halt nächsten.
Der Händler gibt mir das Auto ja auch nicht mit und ich bezahle es abends online vom Sessel aus,wenn der Wagen sicher in der Garage steht.
Also warum soll der Käufer ein Risiko auf Grund vorab Überweisung/Anzahlung eingehen und der Händler muss es safe haben?
Gruß m
Zitat:
@windelexpress schrieb am 6. Mai 2018 um 14:24:48 Uhr:
, anders nicht. Dann verzichte ich lieber auf einen vermeintlichen Schnapper.
Das ist das Problem, versetze dich einfach in den Händler..was meist du wieviele windige Typen es da draußen gibt "die krasses Auto" wollen. Aber kein Geld haben.
Ich als Händler würde auch nur gegen Vorkasse bestellen und liefern. Wenn man es so macht wie du dir das vorstellst mag das eine gewisse Zeit gutgehen, die Pleite ist aber letztendlich unabwendbar.
Verkaufe doch Zeugs bei e-B.y..versende ohne vorher das Geld erhalten zu haben..viel spass dabei.🙂
Es gibt EU-Händler die verkaufen im Monat 200-300 Autos, haben Landesweit Niederlassungen mit sehr vielen Angestellten..da kann man auch hin und sich überzeugen.
Wie gesagt die bieten für ca. 1% ein Treuhändler an, Risiko gibt es keins..
Zitat:
@Kai111 schrieb am 6. Mai 2018 um 11:20:59 Uhr:
Normal ist eine Anzahlung über z.B. 10 % zu leisten, daraufhin kommt ein Kaufvertrag zustande.
der Kaufvertrag kommt nicht durch (An-)Zahlung zustande, sondern dadurch, dass man ihn schließt - mündlich oder schriftlich (beim Autokauf üblicherweise letzteres).
Zitat:
@kirroyal10987 schrieb am 5. Dezember 2017 um 14:19:45 Uhr:
Wer sagt was von „nichts angezahlt“??
Natürlich habe ich eine Anzahlung geleistet. Oder glaubst du wir streiten uns zum Spaß und aus Langeweile hier mit einer Firma herum?!
Übrigens habe ich ein rechtskräftiges Urteil vor dem Amtsgericht gegen das Autohaus am Gründel erwirkt. Jetzt ist die Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung! Mal sehen was überhaupt noch zu holen ist...
Was ist aus dieser Sache geworden?
Wurde die Klage gewonnen?
Zitat:
@PJ77 schrieb am 4. Dezember 2017 um 20:48:20 Uhr:
Uns gings genauso! Die Sache ist jetzt beim Amtsgericht!
Wie ist die Sache ausgegangen?
Gab es Geld zurück?
Tumbi Schmidt GmbH = AMS = Autohaus am Gründel = Autohaus Joni = VSC Selected Cars UG = VSC Invest = Oerstav CZ Car Impex ( carfleets.de und cz-car-impex.de ) = Rüdiger Bröckelmann
Zitat:
@lenojit769 schrieb am 12. März 2020 um 13:27:28 Uhr:
Tumbi Schmidt GmbH = AMS = Autohaus am Gründel = Autohaus Joni = VSC Selected Cars UG = VSC Invest = Oerstav CZ Car Impex ( carfleets.de und cz-car-impex.de ) = Rüdiger Bröckelmann
Lohnt es sich vor Gericht zu klagen
Oder kann ich mir das Geld sparen?
Ich habe kein Auto bekommen...
Hallo.
Ich habe heute die AB zur Bestellung eines Proceed erhalten und störe mich an Folgendem:
In der Bestellung ist eine Gesamtsumme inkl. dem Betrag für ein Starterpaket für 395€ (Inspektion, Reinigung, Fußmatten, Bedienungsanleitung in dt. Sprache, Versand der Fahrzeugpapiere ...) aufgeführt.
In der AB erscheint dieses Bestelldetail nicht mehr -im Gegensatz zu allen sonstigen bestellten Paketen, die extra aufgeführt sind.
Ich habe die Befürchtung, dass der Händler bei Abholung den Betrag für das bestellte Starterpaket zzgl. zum Gesamtbetrag verlangen könnte.
Ist die AB somit abweichend von der Bestellung und ich müsste sie nicht annehmen?
Vielleicht mag sich meiner Frage jemand annehmen?
Danke!