Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie

Hallo zusammen!

Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.

Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:

"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."

Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...

Weiss hier jemand mehr?

VG, vobbe

Beste Antwort im Thema

Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.

Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.

Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...

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Hallo zusammen,

nachdem schon die ersten Alarmmeldungen eintrudeln: Beiträge bzgl. reiner Wahl- und Politik(er)diskussionen ohne Fahrzeugbezug wurden entfernt bzw. editiert. Bitte bleibt hier sachlich und beim Thema BAFA-Prämie - danke.

Grüße
ballex
MT-Team | Moderation

Zitat:

@Krontaler schrieb am 22. November 2023 um 17:20:05 Uhr:



Zitat:

@motor_talking schrieb am 22. November 2023 um 16:39:06 Uhr:


Auch wenn man sich das Auto ohne BAFA-Prämie immer noch leisten kann, hätte man es sich ohne die Prämie vielleicht nicht leisten wollen.

Sehr gut auf den Punkt gebracht. Genauso würde ich meine Situation beschreiben.

Bei mir dasselbe. Wir haben uns zum Experiment nun einen Skoda Enyaq iV 50 auf 24 Monate geleast. Wären die 4.500€ von vornherein so wackelig gewesen, hätten wir das Experiment vermutlich nicht gewagt, da es bei rechnerisch 188€ mehr im Monat schlichtweg unattraktiv wird. Für das Geld hätte man dann auch nen Benziner mit mehr Reichweite nehmen können oder von vornherein 48 Monaten Leasingdauer angepeilt.
Oder aber, man hätte das Geld einfach gar nicht ausgegeben.

Ohne solch billiges Leasing wird die Akzeptanz aber nicht steigen und es entsteht auch kein Gebrauchtmarkt für Mittelklasse BEV, sondern nur BMW, Mercedes, Audi & Co mit Autos weit jenseits der 60k Neupreis.

Auszug aus dem Kölner Stadt Anzeiger (ksta.de).

Allerdings wird daraus auch nicht ganz klar, ob nur keine neuen Anträge angenommen werden oder keine Bescheide mehr erstellt werden...

20231123_064718.jpg

"Keine neuen Förderzusagen" ist für mich mit "keine neuen Bescheide" gleichzusetzen. Also 4500,- Verlust für mich.

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Na klasse, warum ist das Antragsportal dann noch offen?

Beim nochmaligen lesen der Richtlinie bin ich am letzten Abschnitt hängengeblieben.
Unter 8 "Geltungsdauer" heißt es, dass Gelder nur bewilligt werden können, sofern noch Geld aus dem KFT zur Verfügung steht.
Interessant wird es im Satz danach:
In diesem Fall (keine Gelder mehr) kann die Behörde einen Antragsstopp verhängen.

Und das ist bislang nicht passiert.

Wie interpretiert ihr das?
(Und bitte keine Antworten von Trollen 😉 )

Beste Grüße
Carsten

20231123_085435.jpg

Die entscheidenden Passagen:

Zitat:

6.3 Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch der Antragstellerin/des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

Zitat:

8.
(...)Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des KTF zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. (...)

Zitat:

8.
(...) Die Bewilligungsbehörde ist in diesem Fall berechtigt, einen Antragsstopp auszusprechen.(...)

Der entscheidende Punkt ist, dass man mit dem Antrag noch keinen Rechtsanspruch auf die Förderung erwirbt, d.h. es ist unerheblich, ob die BAFA das Portal schließt oder nicht. Eingereichte, aber noch nicht bewilligte Anträge sind daher mMn gefährdet.

Das ist eines der Probleme bei einem einstufigen Förderverfahren. Bei einem zweistufigen hätte man mehr Sicherheit, da man erst nach Bewilligung mit dem Vorhaben beginnt, s. z.B. BEG-Förderung. Das wurde schon früher mehrfach kritisiert, aber leider nie geändert. Hätte man z.B. so gestalten können, dass man mit der Bestellung den Antrag stellt und sich die Fördergelder sichert und nicht erst nach Auslieferung und Zulassung.

Guten Morgen,

ein Beitrag wurde entfernt. Diskussionen zur Moderation können gerne per PN geführt werden, nicht jedoch in den Threads.

Gruß
Zimpalazumpala , MT-Moderator

@hydrou Danke, hätte dann auch den Charme, dass man die Förderungssumme vorab bekommt, bevor die Sonderzahlung ans Leasing geht. So muss man bangen und dem Geld hinterherlaufen.

Meine einzige Hoffnung ist, dass die Gelder 2023 noch „safe“ sind und das große Problem erst für den nächsten Haushalt gelten.

Das hoffe ich auch, im Moment liegt es ja wohl „nur auf Eis“, obwohl das ja auch so richtig keiner sagt. Wäre ja schon beruhigt wenn ich in zwei Wochen den Antrag überhaupt noch stellen kann.

Zitat:

@franzose79 schrieb am 23. November 2023 um 09:39:05 Uhr:


@hydrou Danke, hätte dann auch den Charme, dass man die Förderungssumme vorab bekommt, bevor die Sonderzahlung ans Leasing geht. So muss man bangen und dem Geld hinterherlaufen.

Meine einzige Hoffnung ist, dass die Gelder 2023 noch „safe“ sind und das große Problem erst für den nächsten Haushalt gelten.

Jein, das Problem hätte es nicht gelöst, weil man zwar bei einem zweistufigen Verfahren zunächst die Förderzusage bekommt, die Auszahlung aber trotzdem erst nach Abschluss und Einreichung der Rechnung erfolgt. Würde bei einem Auto bedeuten, nach Auslieferung und Bezahlung bzw. Anzahlung der Sonderzahlung.

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