Fragen zu E-Auto Förderung/BAFA-Prämie
Hallo zusammen!
Nachdem wir zwischen den Jahren eine Zoe probegefahren sind, wollen wir demnächst zuschlagen und eine leasen (ADAC-Angebot). Allerdings warten wir auf die Umsetzung der neuen Förderung. Dazu hört man irgendwie gar nichts mehr.
Beim BAFA war bis Ende 2019 auf dem Homepage zu lesen, dass man mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet und man bitte derzeit von Anfragen diesbezüglich absehen solle. Seit Anfang 2020 steht dort:
"Hinweis:
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."
Auch in der Presse ist das Thema nach dem Hype damals verschwunden...
Weiss hier jemand mehr?
VG, vobbe
Beste Antwort im Thema
Es wird leider immer offensichtlicher, das die neue Prämie bewusst verzögert wird. Ich denke der Hauptgrund dürfte ein bestimmtes Fahrzeug aus dem Hause VauWeh sein.
Es würde mich echt nicht wundern, wenn der Verkaufsstart und Beginn der Prämie auf den gleichen Tag fallen.
Und da wundert sich die Regierung, das die Wähler scharenweise zu anderen Parteien überlaufen...
1717 Antworten
Ich würde es selbst machen. Sollte der Händler einen Hund reinbringen, ist eine nachträgliche Korrektur der Rechnung nicht mehr möglich und der Antrag wird abgelehnt. Auf den dann aufkommenden Stress kann ich gut verzichten.
Ist aber kein Hexenwerk.
Eine Nachträgliche Korrektur ist möglich, bei uns in der Firma wurde auch ein Antrag abgelehnt, weil was falsches eingetragen war.
Dem Einspruch wurde dann anstandslos stattgegeben und die Prämie gezahlt.
Hat etwas gedauert.
Zitat Anfang:
Bitte achten Sie darauf, dass mit Antragstellung ab 01.06.2021 keine Rechnungskorrekturen mehr möglich sind. Ihr Antrag kann nur dann bewilligt werden, wenn aus der mit dem Antrag eingereichten Rechnung das Basismodell und der Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig hervorgehen.
Zitat Ende
Beim ersten Durchlesen des Online-Antragsformular nicht wundern, wenn es nur die Variante "Kauf" anbietet, kein "Leasing". Erst wenn man mit dem Ausfüllen beginnt und als Antragsteller "Privatperson" angibt, erscheint auf einmal auch die Auswahlmöglichkeit "privates Leasing".
(Beitrag editiert)
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Schon erstaunlich, was sich unsere Behördem so rausnehmen. Vollverweigerung ohne Korrekturmöglichkeit bei sehr speziellen Rechnungsanforderungen. Da würde ich im Fall der Fälle bei max. 6000 Euro alle Rechtsmittel ausschöpfen. Das passt nicht so ganz zu unserem Rechtsstaatsprinzip mit ansonsten jeweils möglichen Rechtsmitteln.
Nicht alle Bürger sind fähig, sich so gut vorab zu informieren wie wir und dem ein oder anderen Händler kann auch mal was durchgehen, wenn die Vertretung in der Buha pennt.
Zitat:
@Melmo33 schrieb am 2. März 2022 um 21:24:22 Uhr:
Eine Nachträgliche Korrektur ist möglich, bei uns in der Firma wurde auch ein Antrag abgelehnt, weil was falsches eingetragen war.
Dem Einspruch wurde dann anstandslos stattgegeben und die Prämie gezahlt.
Hat etwas gedauert.
Eine nachträgliche Änderung des Antrages an sich ist durchaus möglich. Schreibfehler oder Zahlendreher passieren immer mal. Jedoch nicht die Änderung der Rechnungsaufstellung. Die muss passen.
Sollte man hier im Kontext vielleicht unterscheiden.
Zitat:
@Zimpalazumpala schrieb am 2. März 2022 um 21:44:45 Uhr:
Zitat Anfang:
Bitte achten Sie darauf, dass mit Antragstellung ab 01.06.2021 keine Rechnungskorrekturen mehr möglich sind. Ihr Antrag kann nur dann bewilligt werden, wenn aus der mit dem Antrag eingereichten Rechnung das Basismodell und der Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig hervorgehen.
Zitat Ende
Auch ein Zitat ist nur ein Zitat, auch wenn noch so großer Unsinn drin steht.
Glaube mir, es geht, und das ist auch gut so.
Hallo,
ich kann den nächsten Dienstwagen bestellen, da mein alter im Dezember ausläuft - habe aktuell einen PHEV und die 0,5% Besteuerung. Das nächste Fahrzeug wird erst 2023 zugelassen werden, das ist ziemlich sicher.
Weiß man schon ob man mit 60km Reichweite definitiv für 3 Jahre die 0,5% hat oder gibt es aktuell Risiken das alles kippt? Ich muss wissen was ich bestellen kann/muss um definitiv nicht direkt oder nach einem Jahr in die 1% zu fallen.
hatte en VW Multivan im Visier, der macht aber keine 60km - ich dachte das die CO2 Regelung weiterhin greift, aber das scheint auf der Kippe zu stehen? Finde keine richtigen und beschlossenen Aussagen dazu 🙁
Beschlossen ist da auch noch nix.
Geplant - durch Koalitionsvertrag und Minister Habeck - ist der Wegfall der CO2-Komponente ab Januar 2023 sowie die Verschärfung auf 80 km reinelektrische Reichweite bei PHEV ab August 2023.
Geplant ist laut Koalitionsvertrag auch, dass der erzielte elektrische Fahrbetrieb bei PHEV mehr als 50% betragen muss, um in den Genuss der 0,5%-Regelung zu kommen. Wie das genau nachgewiesen wird, steht noch in den Sternen. Kann also sein, dass diese Vorgabe auch nicht in dieser Form kommt.
Das sind die Eckdaten, die du für deine Fahrzeugwahl merken solltest.
Erfüllst du/dein Fahrzeug diese nicht, kann es in 2023 eng werden.
Zitat:
@Xentres schrieb am 3. März 2022 um 23:14:36 Uhr:
Geplant ist laut Koalitionsvertrag auch, dass der erzielte elektrische Fahrbetrieb bei PHEV mehr als 50% betragen muss, um in den Genuss der 0,5%-Regelung zu kommen. Wie das genau nachgewiesen wird, steht noch in den Sternen. Kann also sein, dass diese Vorgabe auch nicht in dieser Form kommt.
Alle seit geraumer Zeit neu zugelassen Fahrzeuge übernitteln die Verbrauchsdaten OTA an den Hersteller. Diese müssten nunmehr dort angefordert werden dürfen. Sollte über eine Freigabe des Halters möglich sein, der eine Reduzierung des GWV anstrebt.
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 4. März 2022 um 07:55:29 Uhr:
Alle seit geraumer Zeit neu zugelassen Fahrzeuge übernitteln die Verbrauchsdaten OTA an den Hersteller.
Ja, das ist hinlänglich bekannt.
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 4. März 2022 um 07:55:29 Uhr:
Diese müssten nunmehr dort angefordert werden dürfen.
Und das ist eben konjunktiv, steht also in den Sternen.
Oder gibt es schon einen verbrieften Anspruch auf diese Infos durch den Halter?
Ganz einfach: Wer die bessere Versteuerung will, muss mitwirken. Von daher betrifft das nicht jeden, sondern nur die, die sich auf das Steuerprivileg des Hybrid berufen. Bisher fehlt noch das passende Gesetz, aber bei entsprechendem politischem Willen durchaus möglich und bis Jahresende machbar.
mir ging es erstmal um die CO 2 Regelung und 60km usw... was passiert wenn ich mein neues Fahrzeug erst im Januar bekomme... wenn man es hat, ist man ja Safe, auch wenn dann zb zu August 23 was geändert wird.
Zitat:
@Xentres schrieb am 3. März 2022 um 23:14:36 Uhr:
Beschlossen ist da auch noch nix.Geplant - durch Koalitionsvertrag und Minister Habeck - ist der Wegfall der CO2-Komponente ab Januar 2023 sowie die Verschärfung auf 80 km reinelektrische Reichweite bei PHEV ab August 2023.
Geplant ist laut Koalitionsvertrag auch, dass der erzielte elektrische Fahrbetrieb bei PHEV mehr als 50% betragen muss, um in den Genuss der 0,5%-Regelung zu kommen. Wie das genau nachgewiesen wird, steht noch in den Sternen. Kann also sein, dass diese Vorgabe auch nicht in dieser Form kommt.
Das sind die Eckdaten, die du für deine Fahrzeugwahl merken solltest.
Erfüllst du/dein Fahrzeug diese nicht, kann es in 2023 eng werden.
Ist da eigentlich auch definiert, wovon die 50% gemessen werden? Bei mir wäre das nämlich damals, bei meinem PHEV, ein großer Unterschied gewesen, ob 50% der Gesamtkilometer oder 50% der Zeit. Letzteres wäre eigentlich sinnvoller, um einen Anreitz zu geben, in der Stadt und im Stau elektrisch zu fahren.