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Fragebogen von gegnerischer Versicherung ?

Themenstarteram 1. Mai 2007 um 9:58

Hallo,

Ich hatte letzte Woche am Montag den 23. einen unverschuldeten Unfall bei dem mir ein VW T5 hinten auf meinen A4 draufgeknallt ist. Jetzt habe ich einen Brief von der gegnerischen Versicherung bekommen (Gothar) mit einem Fragebogen zum ausfüllen.

Unfallhergang/Ursache

Schäden/Kosten

Werkstattangaben/Gutachtenkosten

Fahrzeugangaben/Baujahr,Kilometer,Marke,Fabrikat usw.

Ich weiss nicht warum ich diesen Bogen ausfüllen soll, da ich ja nicht der Unfallverursacher bin. Auf dem Schreiben steht das ich doch bitte den Schriftverkehr nur mit ihnen führen möchte.

Die haben doch diese ganzen Daten von der Werkstatt und vom Gutachter schon bekommen.

Bei mir hat auch ein Gutachter der Gothar angerufen und gefragt wo das Auto stehe und ob ich schon einen Kostenvoranschlag machen lassen habe, ich hab ihm nur geantwortet das das Auto schon ein Gutachten bekommen hat und damit war das erst mal erledigt. Ich lasse doch keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung meinen Wagen prüfen.

Muss ich diesen Bogen ausfüllen ? Denn mir kommt das ein bisschen komisch vor.

Danke für eure Hilfe

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16 Antworten
am 1. Mai 2007 um 10:16

Woher soll die gegnerische Versicherung wissen, dass Du nicht der Unfallverursacher bist, wenn Du den Hergang nicht schilderst? ;)

Der Unfallgegner hat auch solch einen Bogen bekommen und wird darauf seine Sicht der Deinge schildern, die mit 80%iger Wahrscheinlichkeit von Diner abweicht.

Anhand der zwei Bögen wird der Versicherer dann entscheiden, inwiefern man für den Schaden eintritt. Wenn die Sachlage klar ist, läuft das recht schnell und unproblematisch ab. Andernfalls bräuchte man halt einen Anwalt.

Soweit die Schuldfrage klar ist würde ich die Sache einem RA übergeben.

Der hilft Dir beim Ausfüllen, achtet auf Deine Rechte und wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Themenstarteram 1. Mai 2007 um 10:48

Ok dann werde ich den Unfall näher beschreiben.

Vor mir fuhr eine ältere Frau bzw. Oma ;) auf einer Strecke zwischen zwei Ortschaften die auf 80 km/H beschränkt war. Auf dieser Strasse geht ein kleiner Weg rechts ab wo diese Frau kurz vorher stark abbremste und blinkte. Ich musste stark abbremsen und der der hinter mir in seinem T5 unterwegs war und schon zuvor ziemlich dicht auffuhr schaffte es leider nicht mehr und da krachte es. Ich habe dann auch gleich die Polizei angerufen die dann auch kam.

Fakt ist auf jeden Fall das der Unfallverursacher seine Schuld dem Beamten zugegeben hat und das die Versicherung somit für den Schaden aufkommt. Das hat mir die Werkstatt auch schon so mitgeteilt.

Meinem Bruder ist mal was ähnliches passiert und der bekam auch keinen Fragebogen von der gegnerischen Versicherung zugeschickt.

am 1. Mai 2007 um 11:53

Das musst du nicht uns, sondern der Versicherung näher beschreiben :)

Zu den Schäden, Laufleistung, Alter, Farbe etc. würde ich persönlich einfach eine Kopie des Gutachtens mit in den Brief packen und "siehe Gutachten" reinschreiben.

MfG, HeRo

Themenstarteram 1. Mai 2007 um 12:33

Ja aber das haben die doch schon alles von der Werkstatt bzw. vom Gutachter bekommen

am 1. Mai 2007 um 13:06

Hi,

richtig - Gutachten wird wohl schon bei der Versicherung sein.

Nicht aber eine Schilderung des Schadensherganges aus der Sicht des/der Geschädigten.

Insofern:

Füll das aus, was geht (also Personalien, Hergang etc.) - alles was im Gutachten steht, lässt Du halt frei und verweist auf das Gutachten ("siehe Gutachten").

Solltest Du Dich mit Schadenabwicklung nicht auskennen oder aber Vorbehalte haben, dass alles richtig läuft, so beauftrage - wie madcruiser bereits erwähnte - einen Profi (Anwalt) mit der Wahrung Deiner Interessen.

Zur Lektüre dazu wäre noch empfohlen:

a) FAQ

b) www.unfallweb.de

Grüße

Schreddi

am 2. Mai 2007 um 9:50

hi,

ich hatte vor kurzem auch einen unfall, habe auch so einen fragebogen ausgefüllt. bei dem unfall haben wir nicht die polizei angerufen, da es genug zeugen gab. ich habe diesen fragebogen ausgefüllt, nur habe ich daten die ich für unwichtig hielt ausgelassen, wie z.b. meine versicherung etc. habe dann ne skizze mittels google earth erstellt, und dann kurz geschrieben was abgelaufen ist.

na gut 1 woche hat man mir das geld überwiesen, ohne irgendwelche abzüge oder sonst was. und gutachter war auch mein eigener. ok vielleicht haben die keinen aufstand gemacht, weil sich das gutachten auf ca. 1150 euro netto belief.

am 2. Mai 2007 um 11:40

Also ich würde mich niemals schriftlich auf diesem Fragebogen äußern, dazu wurde der Unfall ja polizeilich aufgenommen. Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, kann die Versicherung in die Polizeiakte schauen und hat alle Daten die Sie brauchen.

Das gleiche gilt für die Daten zum PKW, Gutachten erstellt, zugegangen, fertig! Nehme bei einem Unfall eigentlich immer einen RA da hautzutage fast alle Versicherungen versuchen sich bei der Regulierung zu drücken.

Gruß Uli

am 2. Mai 2007 um 12:40

Zitat:

Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, kann die Versicherung in die Polizeiakte schauen und hat alle Daten die Sie brauchen.

Klasse Tipp wenn man erst in 6 Monaten geld sehen will.

Auch wenn Du der geschädigte bist musst DU Deine Ansprüche nachweisen.Wenn DU einen gutachter beauftrgast schickt der auch nix an eine versicherung 8unter welcher schadensnummer denn bitte auch)

Füll das ding aus und gut ist.

am 2. Mai 2007 um 13:07

Hi,

zumal die Einsichtnahme in die Polizeiakte sich richtig hinzierhen kann - Monate sind hier keine Seltenheit...

Grüße

Schreddi

am 2. Mai 2007 um 13:14

warum werden oft ganz einfache unfalle zu solchen einem bürkoratischen akt?????

p.s. ich habe OHNE anwalt, OHNE polizei, und ohne irgendwelche AZ mein geld innerhalb einer woche bekommen. bin mal gespannt wie lange es bei dir dauern wird.

Das wird von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gehandelt. Sicherlich spielt da auch die Schadenhöhe eine Rolle.

Es gibt auch schon Versicherungen, die versenden überhaupt keine Fragebögen mehr.

Wenn du da Bedenken hast, kannst du ja, wie madcruiser und Schreddi vorgeschlagen haben, einen Rechtsanwalt einschalten und mit der Wahrung deiner Interessen beauftagen.

Das von dir in Auftrag gegebene Schadengutachten beinhaltet lediglich Angaben zur Schadenhöhe, dem Wiederbeschaffungswert, dem Restwert, der Wertminderung und zur Reparaturdauer Zum Schadenhergang wirst du darin nichts finden, unterstelle ich mal.

Einfach nichts machen, verzögert die ganze Angelegenheit nur unnötig.

Zitat:

 

nur habe ich daten die ich für unwichtig hielt ausgelassen, wie z.b. meine versicherung etc.

@eminem7905

diese Frage ist schon wichtig, zumindest für die Versicherungen. Die möchten damit vermeiden, dass du den Schaden einmal über über die Haftpflichversicheurng des Unfallgener abwickelst und hinterher über eine evtl.bestehende Vollkaskoversicherung den Schaden ein weiteres mal anmeldest. Das soll schon vorgekommen sein.... ;)

Themenstarteram 2. Mai 2007 um 17:01

Also bei mir beläuft sich der Schaden eben auf ca. 9000 Euro. Nur kommt das Geld nicht zu mir sondern an die Werkstatt da er noch repariert werden kann und durch diese 130% Regelung vom wirtschaflichen Totalschaden abgesehen wird.

Ist auch gut so denn den gleichen bekomm ich so schnell nicht wieder bei den Kilometern. Und wenn der Meister mir versichert das er nacher wieder da steht wie neu warum nicht ? Ich werde den Bogen bis auf Schadenhöhe und Gutachtenkosten ausfüllen denn diese Infos bekommen sie ja von der Werkstatt bzw. Gutachter.

Danke für die Infos.

und mach dir eine Kopie der Schadenmeldung für deine Unterlagen, bevor du sie versendest.

Und, wenns Probleme gibt ruf uns an!

Hier wirst du geholfen... :cool:

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