Fragebogen ausfüllen - OWi zugeben? Folgen bei "nein"

Hallo zusammen,

entweder nutze ich die SuFu falsch oder ich bin einfach zu d..f.

Zum Fall: Es wurde zu wenig Abstand festgestellt bzw. vorgeworfen. "weniger als 5/10 des halben Tachowertes" - da 138km/h gemessen und 30m festgestellt wurden ergeben sich m.E. nach 100€, 1 Punkt zzgl Auslagen der Bussgeldstelle, kein Fahrverbot.

Da ich am nächsten Tag nochmal an dieser Stelle unterwegs war, und dann die Kamera bemerkte (wie ich jetzt weiss steht die dort IMMER), werde ich wohl noch einen 2ten bekommen.

Verjährung greift nicht mehr, habe eine "Anhörung im Bussgeldverfahren" innerhalb der Frist zwischen Verkehrsverstoss usw. bekommen. Fotos sind auch "sehr gut".

Nun meine Frage: Wenn ich den Verstoss NICHT zugebe, was ich ja nicht muss, was passiert dann? Muss ich mit einem Besuch der Polizei rechnen zur Ermittlung oder oder.

Ich habe damit keinerlei Erfahrung. Was ich dazu über g....gle finde bringt mich immer nur zum Thema Anwalt. Bei der oben drohenden Strafe halte ich den Einsatz eines solchen aber für unsinnig.

Danke für eure Hilfe.

VG
wonic

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@NOMON schrieb am 4. Juli 2020 um 22:43:43 Uhr:


Ja @germania47, Deine Frage ist völlig off topic und völlig ohne Belang für die Frage des Thread-Erstellers!

Er wollte ja wissen, was geschieht, wenn man auf dem Anhörungsbogen keine Angaben zur Sache macht. Warum soll man dafür wissen, warum er dicht aufgefahren ist?

Weil in Deutschland nur der Fahrer für solche Ordnungswidrigkeiten haftet, muss die Behörde erstmal ermitteln, wer das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren hat. Gibst Du zu, dass Du es warst, ist die Suche beendet. Für die Bußgeldbehörde eine bequeme Angelegenheit, denn sie weiß nun, wer der Adressat ihres Bescheides ist.

Wenn man es nicht zugibt, muss sie genauer prüfen, wer als Fahrer in Betracht kommt. Jetzt werden Fotoabgleiche mit dem Meldedaten vorgenommen oder ein Polizeibeamter kommt mal vorbei, fragt in der Nachbarschaft unter Vorlage von Fotos, wer die abgebildete Person ist. Bei dieser Gelegenheit klingelt man sicherlich auch direkt bei Dir, um die Übereinstimmung zu checken.

Erst wenn die Ermittlung abgeschlossen ist, erfolgt der Erlass eines Bußgeldbescheids oder die Einstellung, falls niemand ermittelt werden kann. Wegen dieser kleinen Chance würde ich aus Prinzip niemals Angaben zur Sache machen. Einfach nur die Personalien angeben und ankreuzen: Keine Angaben zur Sache. Und dann einfach stur: keine Angaben zur Sache, egal was passiert.

Natürlich ist die Chance ziemlich hoch, dass Du den Bußgeldbescheid tatsächlich erhältst, vor allem, wenn die Abbildung dich glasklar zeigt. Aber man kann ja nie wissen... Teurer wird es jedenfalls nicht, denn Schweigen ist Dein Recht und darf niemals einen Nachteil erzeugen.

Eine Gerichtsverhandlung erfolgt erst, wenn Du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegst, dem nicht stattgegeben wird. Darüber braucht man sich im aktuellen Status aber noch nicht den Kopf zerbrechen. Ich würde einfach keine Angaben machen und dem Bußgeldbescheid entgegensehen. Den sollte man dann zahlen, wenn man keine guten Gründe dagegen hat.

Hört sich nett an diese Einstellung... Einfach aus Prinzip niemals die eigene Schuld zugeben, weil man damit aufgrund Verwaltungsfehler(?) eventuell mit einer Chance 1 zu 1000 durchkommen könnte.
Aber dann brauchen wir uns im gleichen Zuge nicht mehr beschweren, wenn Verwaltungsakte immer länger dauern, und immer teuerer werden für die Gesellschaft und die Steuerzahler.

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Zitat:

@E97 schrieb am 5. Juli 2020 um 02:37:55 Uhr:



Hört sich nett an diese Einstellung... Einfach aus Prinzip niemals die eigene Schuld zugeben, weil man damit aufgrund Verwaltungsfehler(?) eventuell mit einer Chance 1 zu 1000 durchkommen könnte.
Aber dann brauchen wir uns im gleichen Zuge nicht mehr beschweren, wenn Verwaltungsakte immer länger dauern, und immer teuerer werden für die Gesellschaft und die Steuerzahler.

Dem Finanzamt gegenüber muss ich jedes Jahr den Nachweis erbringen, dass ich zu viele Steuern bezahlt habe. Da ist es nur legitim, solche Forderungen erst mal abzuweisen und im Gegenzug ebenfalls den Nachweis einzufordern. Mache ich grundsätzlich so. Mit mäßigem aber immerhin messbarem Erfolg.

Wir leben in einem Rechtsstaat, dieser bietet einige Mittel sein Recht durchzusetzen, diese Mittel sollte man nutzen.

Was hier "gelehrt" wird hat aber nichts damit zu tun. Hier wird geraten zu verschleiern, zu täuschen, zu verschleppen, lügen und zu betrügen ...und die Lehrmeister denken sie tuen sich und anderen einen Gefallen.

Ich wünsche solchen Menschen, das wenn sie selber Rechtsbeistand von den Behörden brauchen es zu ersten herrlich teuer wird und zum zweiten schrecklich lange dauert. Das sind nämlich die Folgen ihrer Ratschläge.

Mein Wort zum Sonntag (übergreifend zu anderen Themas dieser Art)

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Juli 2020 um 10:25:36 Uhr:



Ich wünsche solchen Menschen, das wenn sie selber Rechtsbeistand von den Behörden brauchen es zu ersten herrlich teuer wird und zum zweiten schrecklich lange dauert. Das sind nämlich die Folgen ihrer Ratschläge.

Welche Behörde bietet mir Rechtsbeistand?

Das erste schreiben kannst du ignorieren, der Informationsgehalt ist für dich das deine Verfolgungsverjährung damit ausgesetzt ist.
Und weil ja jemand anderes gefahren sein könnte will die Behörden das so schnell wie möglich wissen, weil sonst bei dem ja die Verjährung abläuft. D.h. die Fristsetzung. Die kann dir aber egal sein.
Die Ermittlungsarbeit ist deren Aufgabe, du kannst mitwirken musst aber nicht, besonders wenn es dich selber betrifft.
Auch Vorladung zur Polizei etc sind eher lahme Hunde. Nur vor einem Richter bist du zur Aussage verpflichtet, aber auch dort gilt das man sich nicht selbst belasten muss oder nahe Verwandte.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist die beste Hilfe, besonders wenn noch etwas hinterher kommen könnte.

Das Anhörungsschreiben ist ja automatisch erstellt, solange man da ein Gesicht erkennt wird es der Sachbearbeiter raussenden. Denn auch wenn das Photo nicht Gerichtsfest ist z.b. weil andere Fahrzeuge im Auswertebereich sind zahlen doch viele Leute einfach damit sie ihre Ruhe haben. Besonders wenn es nicht um Punkte oder Fahrverbote geht. Das wissen die auch und freuen sich über die Einnahmen. Die Fehlerquellen sind zahlreich und nur vom einem Gutachter zu finden. Den Aufwand macht man aber auch nur wenn es um etwas geht. Gut es mag Leute geben mit Rechtsschutz ohne Selbstbehalt die geben evtl alles zum Anwalt. Solche Post sollte man aber nicht zu häufig bekommen weil man sich sonst über seine Fahrweise Gedanken machen sollte.

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Zitat von oben :
"Wir leben in einem Rechtsstaat, dieser bietet einige Mittel sein Recht durchzusetzen, diese Mittel sollte man nutzen.
Was hier "gelehrt" wird hat aber nichts damit zu tun. Hier wird geraten zu verschleiern, zu täuschen, zu verschleppen, lügen und zu betrügen ...und die Lehrmeister denken sie tuen sich und anderen einen Gefallen."

Dieses habe ich mal unterstrichen, ist es wert!

Das ist ja das Schöne in diesem Rechtsstaat - als Betroffener darf ich verschleiern, täuschen, verschleppen, lügen und betrügen - sofern ich dabei niemand anderen zu Unrecht belaste.

Ich sehe es ähnlich: warum soll ich mich durch dumme Rechtfertigungsversuche selbst reinreiten? Vielleicht wurde tatsächlich ein überholendes Auto geblitzt etc.?

Oder das von mir angeführte Beispiel: kein Mensch hätte sich an den Rückstau auf der rechten Spur angestellt. Trotzdem hätte ich garantiert ein Bußgeld bekommen.

Das hat nichts mit Lügen, betrügen, verschleiern zu tun....

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Juli 2020 um 12:41:49 Uhr:


Das ist ja das Schöne in diesem Rechtsstaat - als Betroffener darf ich verschleiern, täuschen, verschleppen, lügen und betrügen - sofern ich dabei niemand anderen zu Unrecht belaste.

Na wenn du das alles schön findest, findest du es ja bestimmt auch schön wenn es in einem eventuellen eigenen Rechtsstreit die gegnerische Partei es so handhabt.

Stichwort : Recht haben und Recht bekommen....

Stichwort Lesen und Verstehen - hier geht es um eine Bußgeldsache, da gibt es nur einen Betroffenen und keine gegnerische Partei. Im Zivilverfahren gibt es hingegen Parteien und die (wie auch die Zeugen) sind zur Wahrheit verpflichtet. Nächste Stichwort - Prozessbetrug und falsche Aussage.

Und ja, ich finde es wirklich schön, dass man als Betroffener (wie auch als Angeklagter im Strafverfahren) nichts machen muss, um sich selbst zu belasten. Ist einer der Grundpfeiler eines Rechtsstaats.

Du kannst es aber gerne anders sehen und jedes Fehlverhalten im Bußgeldverfahren gegen dich und deine Angehörigen sofort zu geben.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Juli 2020 um 13:32:36 Uhr:


Stichwort Lesen und Verstehen - hier geht es um eine Bußgeldsache, da gibt es nur einen Betroffenen und keine gegnerische Partei.

Stichwort Ordentlich ausdrücken.

Stichwort Kindergarten.

Stichwort Hauptsache etwas gesagt.

Zitat:

@wonic schrieb am 4. Juli 2020 um 21:39:33 Uhr:


Antworten muss ich ja innerhalb einer Woche...

Nein, es besteht nicht einmal eine Verpflichtung, überhaupt zu antworten.

Ganz OT: "5/10 des halben Tachowertes" - wer hat sich diesen Unfug eigentlich ausgedacht? Was soll das bedeuten?

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 5. Juli 2020 um 19:34:40 Uhr:


"5/10 des halben Tachowertes" - wer hat sich diesen Unfug eigentlich ausgedacht? Was soll das bedeuten?

Zusammengerechnet bedeutet das

1/4

des Tachowertes.

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