Fragebogen ausfüllen - OWi zugeben? Folgen bei "nein"
Hallo zusammen,
entweder nutze ich die SuFu falsch oder ich bin einfach zu d..f.
Zum Fall: Es wurde zu wenig Abstand festgestellt bzw. vorgeworfen. "weniger als 5/10 des halben Tachowertes" - da 138km/h gemessen und 30m festgestellt wurden ergeben sich m.E. nach 100€, 1 Punkt zzgl Auslagen der Bussgeldstelle, kein Fahrverbot.
Da ich am nächsten Tag nochmal an dieser Stelle unterwegs war, und dann die Kamera bemerkte (wie ich jetzt weiss steht die dort IMMER), werde ich wohl noch einen 2ten bekommen.
Verjährung greift nicht mehr, habe eine "Anhörung im Bussgeldverfahren" innerhalb der Frist zwischen Verkehrsverstoss usw. bekommen. Fotos sind auch "sehr gut".
Nun meine Frage: Wenn ich den Verstoss NICHT zugebe, was ich ja nicht muss, was passiert dann? Muss ich mit einem Besuch der Polizei rechnen zur Ermittlung oder oder.
Ich habe damit keinerlei Erfahrung. Was ich dazu über g....gle finde bringt mich immer nur zum Thema Anwalt. Bei der oben drohenden Strafe halte ich den Einsatz eines solchen aber für unsinnig.
Danke für eure Hilfe.
VG
wonic
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@NOMON schrieb am 4. Juli 2020 um 22:43:43 Uhr:
Ja @germania47, Deine Frage ist völlig off topic und völlig ohne Belang für die Frage des Thread-Erstellers!Er wollte ja wissen, was geschieht, wenn man auf dem Anhörungsbogen keine Angaben zur Sache macht. Warum soll man dafür wissen, warum er dicht aufgefahren ist?
Weil in Deutschland nur der Fahrer für solche Ordnungswidrigkeiten haftet, muss die Behörde erstmal ermitteln, wer das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren hat. Gibst Du zu, dass Du es warst, ist die Suche beendet. Für die Bußgeldbehörde eine bequeme Angelegenheit, denn sie weiß nun, wer der Adressat ihres Bescheides ist.
Wenn man es nicht zugibt, muss sie genauer prüfen, wer als Fahrer in Betracht kommt. Jetzt werden Fotoabgleiche mit dem Meldedaten vorgenommen oder ein Polizeibeamter kommt mal vorbei, fragt in der Nachbarschaft unter Vorlage von Fotos, wer die abgebildete Person ist. Bei dieser Gelegenheit klingelt man sicherlich auch direkt bei Dir, um die Übereinstimmung zu checken.
Erst wenn die Ermittlung abgeschlossen ist, erfolgt der Erlass eines Bußgeldbescheids oder die Einstellung, falls niemand ermittelt werden kann. Wegen dieser kleinen Chance würde ich aus Prinzip niemals Angaben zur Sache machen. Einfach nur die Personalien angeben und ankreuzen: Keine Angaben zur Sache. Und dann einfach stur: keine Angaben zur Sache, egal was passiert.
Natürlich ist die Chance ziemlich hoch, dass Du den Bußgeldbescheid tatsächlich erhältst, vor allem, wenn die Abbildung dich glasklar zeigt. Aber man kann ja nie wissen... Teurer wird es jedenfalls nicht, denn Schweigen ist Dein Recht und darf niemals einen Nachteil erzeugen.
Eine Gerichtsverhandlung erfolgt erst, wenn Du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegst, dem nicht stattgegeben wird. Darüber braucht man sich im aktuellen Status aber noch nicht den Kopf zerbrechen. Ich würde einfach keine Angaben machen und dem Bußgeldbescheid entgegensehen. Den sollte man dann zahlen, wenn man keine guten Gründe dagegen hat.
Hört sich nett an diese Einstellung... Einfach aus Prinzip niemals die eigene Schuld zugeben, weil man damit aufgrund Verwaltungsfehler(?) eventuell mit einer Chance 1 zu 1000 durchkommen könnte.
Aber dann brauchen wir uns im gleichen Zuge nicht mehr beschweren, wenn Verwaltungsakte immer länger dauern, und immer teuerer werden für die Gesellschaft und die Steuerzahler.
62 Antworten
Was sagt ein RA, das ist nicht mein Wissen.
Zitat:
„Auflage Fahrtenbuch: Umgehen ist oft nur mit einem Anwalt möglich.
Oftmals erhalten Fahrzeughalter im Internet den Tipp das betroffene Fahrzeug auf eine andere Person umzumelden, da die Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter zum Zeitpunkt der Tat gilt. Jedoch sollten Halter bei diesem Vorgehen vorsichtig sein.
Die Behörde kann bei zukünftigen Verstößen erneut eine Fahrtenbuchauflage für das Fahrzeug erlassen. Diese betrifft dann den neuen Fahrzeughalter. Darüber hinaus sollten Halter hier beachten, dass eine Ummeldung nicht die kostenpflichtige Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs umgeht. Nur das Führen des Buches entfällt.„
Jeder Halter eines Fahrzeuges kann zu führen eines Fahrtenbuches aufgefordert werden. Natürlich nur wenn etwas vorgefallen ist. Die Vorgeschichte vom Fahrzeug ist davon unabhängig. Du kannst ja beim Autokauf nicht wissen was mit dem Auto so angestellt wurde.
Das alle behördlichen Vorgänge Geld kosten sollten die Betroffen ja schon gemerkt haben. Ummelden ist ja auch nicht umsonst. Es geht auch nicht um kosten Vermeiden. Da würde ich laufen empfehlen, ist billiger als Auto fahren.
Die Entscheidung ob einem lieber ist Geld auf den Tisch zu legen und dafür kein Fahrtenbuch mehr zu führen oder einfach das Fahrtenbuch zu führen ist jedem Selbst überlassen.
Jeder der sich mit so etwas beschäftigen darf ist wohl kein Unschuldslamm 😉 D.h. erwartet der auch nicht das er noch Geld bekommt für sein Verhalten.
Den meisten Leuten ist es lieber Geld auf den Tisch zu legen als nach jeder Fahrt so ein Teil auszufüllen.
Sollten sie auch weiterhin auffällig sein werden sie auch weiterhin Probleme bekommen. Dann war es wohl aber kein Augenblickversagen sondern es liegt wohl eher am Fahrstil.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. Juli 2020 um 15:03:19 Uhr:
Was sagt ein RA, das ist nicht mein Wissen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. Juli 2020 um 15:03:19 Uhr:
Jedoch sollten Halter bei diesem Vorgehen vorsichtig sein.Die Behörde kann bei zukünftigen Verstößen erneut eine Fahrtenbuchauflage für das Fahrzeug erlassen.
Die Aussage ist m.E. gleichermaßen richtig wie bedeutungslos.
Selbstverständlich kann die Behörde bei neuen nicht aufklärbaren Verstößen mit dem Fahrzeug auch dem neuen Halter ein Fahrtenbuch auferelegen. Genau wie gegenüber jedem Halter.
Ist so sinnig wie
"Achtung: Vorsicht beim Messerkauf
Wer ein Messer kauft, sollte bei diesem Vorgehen vorsichtig sein.
Denn wer mit einem gekauften Messer einen anderen Menschen ersticht, kann wegen eines Tötungsdeliktes belangt werden"
Auch diese Aussage ist richtig, nur hat das ganze im Grunde garnichts mit dem Vorgang des Messerkaufs zu tun.
Unter Umständen kann die vorherige Anordnung eines Fahrtenbuches sowie die Weitergabe im familiären Umfeld auf der Ebene der Ermessensentscheidung eine Rolle spielen. Hat also der Mann gerade sein Fahrzeug an die Frau weitergereicht und es werden prompt weitere Geschwindigkeitsverstöße registriert, mag man mit guten Gründen schneller zu einer erneuten Auflage gelangen. Aber das ist nicht unbedingt von großer Bedeutung.
Dass die Verwaltungskosten einer berechtigten behördlichen Maßnahme anfallen und auch nicht durch einen späteren Halterwechsel entfallen, erklärt sich doch eigentlich auch von selbst. Im Regelfall ist das Ziel eines solchen Vorgehens auch nicht die vollständige Kostenvermeidung, sondern schlicht die Vermeidung eines Fahrverbotes oder gar Führerscheinverlustes.