Frage zur Vorfahrtregelung

Hallo Leute,
folgende Situation, die ich fast täglich erlebe, hätte ich gerne mal geklärt.

Ich möchte von einer einspurigen Strasse rechts in eine andere einspurige abbiegen und fahre dafür auf die separat vorgesehene Rechtsabbiegerspur.
Ein schon wartender entgegenkommender Linksabbieger, der das sieht, daß ich auf die Rechtsabbiegerspur wechsle, meint nun er könne schnell vor mir links abbiegen und nimmt mir die Vorfahrt.
Scheinbar glaubt er, daß ich mein Vorfahrtrecht verliere, sobald ich auf die Rechtsabbiegerspur fahre.
Wer hat nun recht?

Gruß, Alex

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ich möchte von einer einspurigen Strasse rechts in eine andere einspurige abbiegen und fahre dafür auf die separat vorgesehene Rechtsabbiegerspur.

Wenn dort eine separate Rechtsabbiegerspur vorhanden ist, dann ist es doch keine Einspurige Straße ?

Wenn er dir entgegenkommt und in die selbe Straße abbiegen möchte wie Du, so ist er Dir gegenüber wartepflichtig.
Wenn du natürlich dein Tempo stark verringerst weil du abbiegen willst, und derjenige gefahrlos vor dir fahren kann, ist es doch i.O.

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Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78


Selbiges hatte ich gestern, wollte mir auch eine die Vorfahrt so nehmen. Habe gehupt und bin offensiv weitergefahren, hätte aber notfalls bremsen können.

Das hast Du wirklich ganz toll gemacht, Respekt. Es kann ja wohl nicht angehen, mal jemanden vorzulassen und dabei auf sein Recht zu verzichten. Dann lieber hupen und einfach mal draufhalten, notfalls hättest Du ja bremsen können, schon klar. Und wenn's mal nicht paßt, dann kracht's eben, der (die) andere ist schließlich schuld.

Zitat:

Manchmal fragt man sich echt, was heutzutage in der Fahrschule gelernt wird...

Falsche Frage! Viel interessanter wäre es doch zu erfahren, was bestimmte Zeitgenossen motiviert die Teilnahme am Strassenverkehr als Gelegenheit für Rechthaberei und Oberlehrertum zu nutzen. Was hat man eigendlich davon, "offensiv" auf Konfrontation zu bestehen, anstatt sich einfach mal zurückzunehmen und selbst Verzicht zu üben?

Moin Alex,
muss der dir entgegenkommende Linksabbieger um die Verkehrsinsel in der abzweigenden Straße herumfahren oder biegt er vor der Verkehrsinsel ab?

Muss auch der Linksabbieger um die Verkehrsinsel herumfahren, dann hast du verkehrsrechtlich gesehen eindeutig Vorrang vor dem entgegenkommenden Linksabbieger.

Biegt der Linksabbieger vor der Verkehrsinsel ab, "kreuzen" sich die Fahrwege von Rechts- und Linksabbieger erst am Ende der Verkehrsinsel. An dieser Stelle wäre dann die allgemeine Vorfahrtregel "Rechts vor Links" anzuwenden, es sei denn, dort wären vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt, die etwas anderes bestimmen.
(Anmerkung: Wären dort keine Verkehrszeichen aufgestellt, hättest du als Rechtsabbieger an dieser Stelle auf Grund der "Rechts vor Links"-Regel ebenfalls Vorfahrt, was zu Folge hätte, dass derjenige, der zuvor links abgebogen ist, dort warten müsste. Wegen der Kürze des bis zur dahinterliegenden Einmündung zur Verfügung stehenden Verkehrsraums, könnte es dann jedoch zu gefährlichen Situationen kommen, z.B. Auffahrunfällen oder Unfällen von Linksabbiegern, die nicht erkennen, dass sie wegen des Rückstaus nicht mehr einbiegen können und deshalb den entgegenkommenden Geradeausverkehr behindern. Aus diesen Gründen wird die Vorfahrt an solchen Stellen regelmäßig durch Verkehrszeichen 205 -Vorfahrt gewähren!- geregelt. An dieser Stelle muss dann also der Rechtsabbieger dem zuvor links abgebogenen Fahrzeugführer die Vorfahrt gewähren.)

...soweit das Verkehrsrecht. Auf Grund der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung könnte derjenige, der an dieser Stelle die Vorfahrt mißachtet, sanktioniert werden.

Nun käme aber bei einem Verkehrsunfall nach der Sanktion für einen begangenen Verkehrsverstoß die Schadensregulierung nach dem Zivilrecht. Und dort wird nicht nur gefragt: "Wer hat welchen Verkehrsverstoß begangen?" Dort wird die sehr viel gewichtigere Frage gestellt, wer das Schadensereignis denn in welchem Maße hätte vermeiden können! Und dort wird man dann wohl beiden Unfallbeteiligten unterstellen, dass durch vorausschauende, defensive Fahrweise der Schaden hätte vermieden werden können. Und deshalb wird es garantiert keine 100%-Schuldzuweisung für einen der Unfallbeteiligten geben!

Und wenn man nun bedenkt, dass ein Vorfahrtverstoß bei einem Verkehrsunfall in aller Regel mit einem Bußgeld von € 120,- plus Gebühren puls 3 Punkten zu Buche schlägt, erkennt man sehr schnell, dass selbst der im verkehrsrechtlichen Sinne Vorfahrtberechtigte, der eine prozentuale Beteiligung am Gesamtschaden(!) tragen muss, sehr viel besser fährt, wenn er mal auf "sein Recht" verzichtet! 😉

Viele Grüße und allzeit eine unfallfreie Fahrt!
😉

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von joe_roemer


Nein, ich biege nicht durch eine Gasse ab.
In Google Maps habe ich die Stelle.
http://maps.google.de/maps?...

Dort in der Mitte etwas oberhalb wo der orange LKW fährt komme ich von oben und will nach rechts abbiegen.

Gruß, Alex

Ich würde sagen nur Spaßvögel versuchen da vor Dir abzubiegen.😁

Aber wohl auch nur ein mal.... 😁

Genau, denn aus Beulen lernt man😁

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Die Kreuzung ist grenzwertig. Die fehlende Insel plus Vorfahrtachtenschild, für die Rechtsabbieger, passt warscheinlich so gerade nicht auf die Kreuzung. Da kann dein Gegenverkehr zwei mach schätzen: Einmal die Lücke in seinem Gegenverkehr und die Lücke bei den Rechtsabbiegern nach dem sie abgebogen sind und bei denen ist die Geschwindigkeit nicht vorhersagbar. Weil da noch genug Platz ist, gibts nicht genug Unfälle für ne bauliche Änderung, nur etwas Ärger und Gehupe. Ich würde das gelassen sehen.

Zitat:

Original geschrieben von joe_roemer



Ich wollte halt mal wissen, ob ich überhaupt im Recht bin,
Gruß, Alex

Bist du.

Zitat:

§9 Abs. 4 StVO
Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. ...
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__9.html

Also der linksabbieger kann schon vor dir in die Straße einmünden sodas ihr z.B. vis a vis an der Verkehrsinsel steht. Die zwei Fahrstreifen sind ja erstmal voneinander getrennt. Dann jedoch ergibt sich eine neue Vorfahtssituation. Wenn weder auf der Verkehrsinsel noch auf deiner Spur ein Vorfahrtregelndes Schild steht, ist da rechts vor links und du hast Vorfahrt.
Was aber überaus selten ist. Sicherer ist es wohl zwei Verkehrsschilder aufzustellen.... auf die zwei kommt es nicht mehr an. Du bist wohl auch nicht der einzige der nicht 100% weis wie das geregelt ist.

Bei Autobahnauffahrten ist es oft ähnlich. Dort wird meistens mit und sehr selten ohne Verkehrszeichen die vorfahrt geregelt.

link mit schilder

Zitat:

Original geschrieben von Cuberino


link mit schilder

Dieser Fall dient dazu, dass da nicht fünf Linksabbieger abbiegen, dann ein paar Rechtsabbiegern Vorfahrt gewähren müssen und sich dann auf der Kreuzung den Geradeausfahrern in den Weg stellen.

Für mich sieht das aber an der Kreuzung nicht so aus, als dass es da so wäre.
Das macht man eher dann, wenn die Kreuzung aufgrund ihrer Größe unübersichtlich wird. Wie hier .

richtig. Wobei dein Bild eine komplett beampelte Kreuzung zeigt. Da hat wohl auf der Rechtsabieger oben rechts ne Ampel oder ein Schild

Zitat:

Original geschrieben von Cuberino


richtig. Wobei dein Bild eine komplett beampelte Kreuzung zeigt. Da hat wohl auf der Rechtsabieger oben rechts ne Ampel oder ein Schild

Hat er. Aber die Ampeln zeigen dann für alle Geradeausfahrer und die Rechtsabbieger gleichzeitig grün. Das Vorfahrt-Achten-Schild steht auch hinter der Ampel (Haltebalken beim Heck des roten Rechtsabbieger) auf Höhe der gestrichelten Linie (oberstes schattenwerfendes Gebilde auf der Verkehrsinsel).

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