Frage zur Vorfahrt
Hallo zusammen.
Die Frage ist, wer bei unten angehängter Situation Vorfahrt hat.
(bitte verzeiht mir meine nur rudimentär ausgeprägten Zeichenkünste)
Hat das von unten kommende Auto, das dem roten Pfeil nach links in eine private Hauszufahrt folgen will Vorfahrt, oder das von oben kommende Fahrzeug, das geradeaus fahren will (grüner Pfeil), aber aufgrund eines parkenden Fahrzeugs (mit "P" gekennzeichnetes Fahrzeug) auf die Gegenfahrbahn fahren müsste.
Regelmäßig ist es so, dass das von oben kommende Fahrzeug meint, man wolle in die nach der Einfahrt folgende Straße nach links einbiegen und dann aufgrund des parkenden Fahrzeugs genau vor der Hauszufahrt steht. Beide können dann nicht mehr fahren, wer hat Vorfahrt?
42 Antworten
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 14. Januar 2024 um 18:54:39 Uhr:
Warum wird hier schon wieder ein Nebenkriegsschauplatz eröffnet? Es ging um die Eingangsfrage und nicht um irgendwelche hergeholten Situationen aus der Fahrschule.
Bei der Frage des TE sehe ich es auch so, dass es auf Verständigung hinausläuft, da ich keine klare Vorfahrt erkennen kann.
Ich denke meine Frage ist beantwortet - es hat keiner Vorfahrt und es läuft auf gegenseitige Verständigung hinaus. Weitere Tipps, oder Meinungen sind natürlich trotzdem willkommen.
Ich habe nichts dagegen, wenn dieser Thread zur Diskussion von anderen Verkehrssituation, in denen die Vorfahrt unklar ist, verwendet wird - vorausgesetzt die Moderation ist auch damit einverstanden.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 14. Januar 2024 um 19:54:36 Uhr:
Ich würde den Gegenverkehr Lichthupe geben, dann fahren die auch durch.
Das ist aber offiziell nicht zulässig, daher hat @Uwe Mettmann das hier auf eine rechtlich korrekte Art und Weise beschrieben.
Zitat:
@790830 schrieb am 14. Jan. 2024 um 20:18:06 Uhr:
- vorausgesetzt die Moderation ist auch damit einverstanden.
Nein. Keine gute Idee. Die andere Frage wurde schon herausgetrennt.
Zitat:
@freespace49 schrieb am 14. Januar 2024 um 21:35:21 Uhr:
Das ist aber offiziell nicht zulässig, daher hat @Uwe Mettmann das hier auf eine rechtlich korrekte Art und Weise beschrieben.
Nein!
Dass das mit der Lichthupe offiziell nicht zulässig ist, war nicht der Grund, weshalb ich die Lösung mit dem Blinken vorgeschlagen habe.
Gruß
Uwe
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Zitat:
@790830 schrieb am 14. Januar 2024 um 16:39:53 Uhr:
In dieser Situation bin ich sogar schon von einem nachfolgenden (von unten kommenden) Auto überholt worden.
Wie kann das sein? Da der Gegenverkehr aufgrund des parkenden Fahrzeugs nicht weiterkann, wieso ist dann Platz für einen Überholer? Zudem muss das ein besonders toller Hecht sein, zumal du vermutlich doch den linken Blinker gesetzt hast.
Zitat:
@Heiminmax schrieb am 15. Januar 2024 um 11:09:12 Uhr:
Zitat:
@790830 schrieb am 14. Januar 2024 um 16:39:53 Uhr:
In dieser Situation bin ich sogar schon von einem nachfolgenden (von unten kommenden) Auto überholt worden.Wie kann das sein? Da der Gegenverkehr aufgrund des parkenden Fahrzeugs nicht weiterkann, wieso ist dann Platz für einen Überholer? Zudem muss das ein besonders toller Hecht sein, zumal du vermutlich doch den linken Blinker gesetzt hast.
Wie das sein kann ?
Es sind genug Irre unterwegs.
Ich werde auch gelegentlich überholt, wenn ich vor einer Engstelle das Hindernis vor mir habe und dem Gegenverkehr seinen verbrieften Vorrang gewähre. Das stört aber einige gar nicht. Selbst wenn der Gegenverkehr sich dann zu Recht aufregt machen sie weiter dicke Backen.
Aber…noch 2 Wochen, dann hänge ich meinen Job an den Nagel, dann muss ich nicht mehr täglich das Elend ertragen….das wird ein neues Lebensgefühl.
Zitat:
@Heiminmax schrieb am 15. Januar 2024 um 11:09:12 Uhr:
Zitat:
@790830 schrieb am 14. Januar 2024 um 16:39:53 Uhr:
In dieser Situation bin ich sogar schon von einem nachfolgenden (von unten kommenden) Auto überholt worden.Wie kann das sein? Da der Gegenverkehr aufgrund des parkenden Fahrzeugs nicht weiterkann, wieso ist dann Platz für einen Überholer? Zudem muss das ein besonders toller Hecht sein, zumal du vermutlich doch den linken Blinker gesetzt hast.
Indem ich schon vor dem parkenden Auto angehalten habe um dem, vor meiner Einfahrt stehenden, Gegenverkehr die Durchfahrt zu ermöglichen. Der Hintermann wollte offenbar nicht warten und hat mich überholt. Und ja, das war sicherlich ein ganz toller Hecht.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 15. Januar 2024 um 17:28:30 Uhr:
Aber…noch 2 Wochen, dann hänge ich meinen Job an den Nagel, dann muss ich nicht mehr täglich das Elend ertragen….das wird ein neues Lebensgefühl.
Genieße es!
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 15. Januar 2024 um 17:28:30 Uhr:
...
Es sind genug Irre unterwegs. ...
Das ist leider wahr.
Aber tatsächlich hat Grün Vorfahrt, weil die Vorfahrt für die gesamte Straßenbreite gilt, einschließlich der Gegenfahrbahn (sofern nicht baulich getrennt... um möglicher Korinthenkackerei gleich vorzubeugen). Für den links Abbiegewilligen hingegen gelten die Regeln über das Abbiegen. Und da kommt für ihn nun mal Gegenverkehr.
Das ist halt eine der klassischen dummen Situationen, in denen der reine Gesetzeswortlaut nicht weiterhilft und sich die Fahrer sinnvoll verständigen müssen. Oder, anders ausgedrückt: Eine der Situationen, in denen stures Rechthabenwollen nicht weiterhilft.
Natürlich hat Rot Vorfahrt, der Fahrstreifen von Grün ist blockiert, deshalb darf Rot an dem LKW vorbeifahren,
Grün hat die Pflicht bei einem Stau bzw, in der Situation wie beschrieben, die Einmündung der Querstraße freizuhalten
Deine ultimative Antwort wäre auch dann falsch, wenn es sich um eine Einmündung handeln würde. Laut TE ist es hier aber eine "private Hauszufahrt" - die muss bei stockendem Verkehr nicht freigehalten werden.
Und in der Praxis wird auch eine Einmündung oft nicht freigehalten….
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 26. Januar 2024 um 18:35:43 Uhr:
Grün hat die Pflicht bei einem Stau bzw, in der Situation wie beschrieben, die Einmündung der Querstraße freizuhalten
...genau deswegen wird ja die Grundstückzufahrt zugefahren:
Zitat:
@790830 schrieb am 14. Januar 2024 um 17:48:02 Uhr:
Das blöde an meiner Situation ist zusätzlich, dass einige Meter nach meiner Grundstückszufahrt eine Straße nach links abzweigt und die meisten davon ausgehen, dass ich in diese Straße abbiegen möchte und deswegen möglichst weit nach vorne - also vor meine Grundstückszufahrt - fahren.
Gruß
Uwe