Frage zur Vorfahrt
Hallo,
wenn ich als Wartepflichtiger rechts in eine Hauptstraße einbiege und Fußgänger meinen Weg kreuzen, wer muss warten? Also die Fußgänger die rechts und links die wartepflichtige Straße queren. Die Hauptstraße ist klar, da gibt es eine Fußgängerampel. Gab da eine kleine Meinungsverschiedenheit.
Vielen Dank im voraus
Beste Antwort im Thema
Ich persönlich verzichte auf mein "Vorrecht" und lasse die Fußgänger wo es geht und wo diese es auch bemerken passieren und versuche Jeglichen Kontakt zu vermeiden... gilt auch für Fahrradfahrer...
Man spart sich so viel Ärger und vermeidet gleichzeitig Unfälle...
Evtl muß man hin und wieder ein Hupen des Hintermanns in Kauf nehmen...
Rechtlich wurde ja bereits alles richtig erklärt!
HTC
37 Antworten
Die Fußgänger.
Richtig. Solange Du in der Nebenstraße (noch nicht abgebogen) bist, müssen Dich die querenden Fußgänger durchlassen. Nach dem Abbiegen in die Hauptstraße mußt Du (weil Abbieger) die Fußgänger vorbeilassen (wenn keine Fußgängerampel da ist). Wenn eine Fußgängerampel über die Hauptstraße geht, sollten die Fußgänger natürich warten, bzw. den Übergang räumen, wenn sie rot haben.
Ja danke für die Antworten. Schön wäre es, aber wie die Lemminge. Musste mich auch schon ein paar mal anblöken lassen. Einer hat mir auf den Kofferraum geschlagen. Den habe ich mir dann vorgeknöpft.
Zitat:
@espace001 schrieb am 12. September 2018 um 09:53:46 Uhr:
Nach dem Abbiegen in die Hauptstraße mußt Du (weil Abbieger) die Fußgänger vorbeilassen (wenn keine Fußgängerampel da ist).
???
Nach dem Abbiegen überqueren die Fußgänger dann doch hinter dem Auto die Fahrbahn....
Und Fußgänger, die die Hauptstraße überqueren müssen warten... Oder ist es jetzt eine Kreuzung? Dann ändert aber auch eine evtl. vorhandene aber nicht genutzte Fußgängerampel zumindest theoretisch nichts an der Wartepflicht...
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Tja, die Fußgänger sind im Zweitberuf Autofahrer und denken leicht, wie wären auf der Vorfahrtsstrße. Wäre schön, wenn sie auch auf rote Ampeln achten würden.
@Brian Basco
Natürlich meine ich "als Abbieger", bevor der Fußgängerweg über die Hauptstraße überfahren wurde.
Zitat:
@MANDOKHAN schrieb am 12. September 2018 um 09:56:10 Uhr:
Ja danke für die Antworten. Schön wäre es, aber wie die Lemminge. Musste mich auch schon ein paar mal anblöken lassen. Einer hat mir auf den Kofferraum geschlagen. Den habe ich mir dann vorgeknöpft.
Nun ja... als Fußgänger könnte man immerhin um das Erlernen der Regeln herumgekommen sein - die Autofahrer, denen ich im umgekehrten Fall beim Abbiegen im Weg bin haben da ein größeres und gefährlicheres Wissensdefizit...
Ich bin ja an der Straße schon darauf gefasst und fahr langsamer als nötig, aber da wird die Straße zB. mit Handy in den Pfoten überquert, ohne mich nur eines Blickes zu würdigen, das nervt mich dann schon.
Von diversen Aggressionen mal ganz abgesehen 😉
@MANDOKHAN
Da tust Du gut daran, die Handynutzer nicht zu überfahren. Auch wenn Du Vorrecht hast, würdest Du Schadenersatz leisten müssen. Übrigens gibt es Länder, wo man als Fugänger eine Hauptstraße ohne Schauen überquert, weil dann die Autofahrer bremsen. Wer schaut, verliert.
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 12. September 2018 um 09:46:49 Uhr:
Die Fußgänger.
Korrekt. Siehe § 25 (1) StVO.
TE, dieses Verhalten von Fußgängern kenne ich auch, es ist nervig und teilweise gefährlich. Ich beobachte das häufig an einem Stopschild auf meinem Arbeitsweg. Du machst nichts verkehrt, wenn du an solchen Stellen gesteigerte Vorsicht walten lässt - vor allem, wenn du sie schon kennst und mit diesem Fehlverhalten rechnen musst.
Nur zwei Hinweise noch. Der erste betrifft den (hier zwar erwähnten, aber nicht zugrundeliegenden) Fall, dass Fußgänger die Straße überqueren, in die man abbiegt. Wie oben schon jemand richtig schrieb, diese Fußgänger haben tatsächlich Vorrang, siehe § 9 (3) StVO.
Der zweite betrifft Einmündungen, die baulich so gestaltet sind, dass man zum Erreichen oder Verlassen der Nebenstraße den (erhöhten) Gehweg der Hauptstraße über einen abgesenkten Bordstein überquert. Das gibt's nicht oft, aber dort haben wiederum Fußgänger Vorrang.
Ich persönlich verzichte auf mein "Vorrecht" und lasse die Fußgänger wo es geht und wo diese es auch bemerken passieren und versuche Jeglichen Kontakt zu vermeiden... gilt auch für Fahrradfahrer...
Man spart sich so viel Ärger und vermeidet gleichzeitig Unfälle...
Evtl muß man hin und wieder ein Hupen des Hintermanns in Kauf nehmen...
Rechtlich wurde ja bereits alles richtig erklärt!
HTC
Genau so. Die paar Sekunden wartet man, und ungeduldige Hinterleute ignoriert man.
Zumal es am Stopschild auch fußgängerseitig leicht zu dem Missverständnis kommt, dass der Autofahrer speziell anhält, um einen rüberzulassen. Ist ja nett von ihm, also geht man natürlich auch los. Dass das wegen des Stopschilds geschah und der Fahrzeugführer eigentlich sofort wieder anfahren wollte, ist dem Fußgänger nicht unbedingt bewusst.
So halte ich es auch. Alles andere bringt nichts.
Zitat:
@HTC schrieb am 12. September 2018 um 16:38:08 Uhr:
Ich persönlich verzichte auf mein "Vorrecht" und lasse die Fußgänger wo es geht und wo diese es auch bemerken passieren
Das klappt gut, wenn es ein oder zwei Fußgänger sind und wenn auf der Vorfahrtstraße wenig Verkehr ist. Kommen aber ganze "Ströme" an Fußgängern und ist auf der Vorfahrtstraße viel Verkehr, dann muss ich irgendwann mal in die pole position vorrücken. Und dann gibt es immer wieder Fußgänger, die meinen, dass der Autofahrer wartepflichtig sei, was eben nicht stimmt.
Das war übrigens erst vor ein paar Tagen hier Thema:
https://www.motor-talk.de/.../...eichrangigen-kreuzungen-t6424146.html
(Ob an der Kreuzung rechts vor links gilt oder ob vorfahrtsregelnde Schilder stehen, spielt für die Wartepflicht der Fußgänger keine Rolle.)