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Frage zur Übernahme meines Zweitwagen-Rabatts durch meine Frau

Themenstarteram 1. Oktober 2017 um 19:40

Hallo zusammen!

Ich habe mal eine Frage zur Übertragung meiner Zweitwagen-SF-Klasse an meine Frau.

Folgender Zusammenhang:

Sie hat ihren Führerschein seit 2010. Sie hatte dann irgendwann auch ein Auto auf sich selbst versichert. Mit diesem hat sie dann leider 2015 einen kleinen Auffahrunfall verursacht und wurde natürlich hochgestuft. Seither fährt sie als Fzg-Halterin auf meinem Zweitwagen-Rabatt.

Sie würde nun gern wieder selbst VN sein und möchte gern meinen Zweitwagen-Rabatt auf sie übertragen haben.

Nun der Knackpunkt:

Sagt eine Kfz-Versicherung an dieser Stelle "Ok, seit 7 Jahren den Führerschein mit regelmäßigem Zugriff auf ein Auto, in einem Jahr einen Unfall verursacht, also 6 Jahre schadenfrei, kann also maximal SF6 übernehmen"

oder

"Vor 2 Jahren einen Unfall verursacht, sie kann also maximal SF1 angerechnet bekommen/übernehmen?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 4. Oktober 2017 um 23:52:30 Uhr:

Selbst bei getrennter Veranlagung - wo kann man denn die KFZ Versicherung angeben?

Die Pendlerpauschale deckt das ja bereits ab.

Die Kfz-Haftpflicht kann an anderer Stelle in den Formularen angegeben werden.

Genauso, wie eine Privat-Haftpflicht und andere Versicherungen.

Frag mal einen Steuerberater.

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Unter Ehepartnern kann der SFR vollständig übernommen werden. Der Unfall auf dem anderen Vertrag bleibt unberücksichtigt.

Themenstarteram 1. Oktober 2017 um 19:49

Oh, das überrascht mich jetzt positiv!

Vielen Dank! :)

Wie du schon sagtest bzw. bemerktest kann sie nur soviel SF übernehmen wie sie selbst hätte erfahren können.

Die Frage die sich mir hier eher stellt: Wozu? Ist das nicht vollkommen Wumpe in einer Ehe wer Halter, Versicherungsnehmer, Hauptnutzer, etc. ist?

Themenstarteram 4. Oktober 2017 um 18:47

@KapitaenLueck:

Wie viel sie sich hat selbst erfahren können, richtig. Aber die Frage ist eben ob jemand, der 6 Jahre unfallfrei fuhr, dann einen Schaden verursacht und anschließend wieder 1 Jahr unfallfrei fährt SF6/7 übernehmen kann oder ob die Versicherung sagt: nee, sie wäre ja durch den Unfall letztes Jahr auf SF1 zurück gestuft worden...

@Sebalb:

Nein, das kann dann einen Unterschied machen, wenn ein Partner relativ viel oder meinetwegen normal verdient, der andere eher weniger, weil er bspw. nur 25 Stunden pro Woche arbeitet. Der Wenigverdiener kann beim Einreichen von Versicherungsbeiträgen eben noch profitieren, was der andere nicht kann..

War der SFR des Zweitwagen eine Sondereinstufung ?

Welchen SFR hat er jetzt ?

Die SFR sind vollkommen unabhängig voneinander

Eheleute werden normalerweise zusammen bei der Steuer veranlagt...

Da spielt es eigentlich keine Rolle wer wieviel verdient

Oder wobei sollen die Versicherungsbeiträge berücksichtigt werden ?

Selbst bei getrennter Veranlagung - wo kann man denn die KFZ Versicherung angeben?

Die Pendlerpauschale deckt das ja bereits ab.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 4. Oktober 2017 um 23:52:30 Uhr:

Selbst bei getrennter Veranlagung - wo kann man denn die KFZ Versicherung angeben?

Die Pendlerpauschale deckt das ja bereits ab.

Die Kfz-Haftpflicht kann an anderer Stelle in den Formularen angegeben werden.

Genauso, wie eine Privat-Haftpflicht und andere Versicherungen.

Frag mal einen Steuerberater.

Zitat:

@schleuti schrieb am 5. Oktober 2017 um 07:14:54 Uhr:

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 4. Oktober 2017 um 23:52:30 Uhr:

Selbst bei getrennter Veranlagung - wo kann man denn die KFZ Versicherung angeben?

Die Pendlerpauschale deckt das ja bereits ab.

Die Kfz-Haftpflicht kann an anderer Stelle in den Formularen angegeben werden.

Genauso, wie eine Privat-Haftpflicht und andere Versicherungen.

Frag mal einen Steuerberater.

Kann man , wird aber keinsterweise berücksichtigt. Gibt nicht mehr geld dadurch wieder.

Also ich krieg dann mehr raus, ca 25% der haftpflichtbeiträge

In der Regel werden die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen schon anderweitig ausgeschöpft, daher bringen die Haftpflichtversicherungsbeiträge meistens nichts.

Dank Elster kann man das für seinen persönlichen Fall selbst schnell feststellen.

Wieder etwas gelernt, vielen Dank für den Wink :)

https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/steuererklaerung/

Zitat:

Nutzen Sie das Auto nur privat, gelten die Versicherungskosten im Rahmen der Sonderausgaben als sonstige Vorsorgeaufwendungen. Als solche können Sie als Angestellter maximal 1.900 Euro anrechnen, als Selbstständiger 2.800 Euro (Stand September 2016). Allerdings werden in die Vorsorgeaufwendungen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits eingerechnet. „Haben Sie den Maximalbeitrag damit schon erreicht, was gerade bei Gutverdienern schnell der Fall ist, hat die Kfz-Versicherung steuerlich keine Auswirkung mehr“, erklärt der Münchner Steuerberater Dominik Tröber von der Kanzlei Tröber & Partner. Wie viele Sonderausgaben bereits angerechnet worden sind, sehen Sie in Zeile 25 „Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung“ Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Da kann es dann durchaus Sinn machen, dass der wenig verdienende Partner (der unter 1900€ Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag bleibt) die Autos auf sich anmeldet und versichert.

Dann wird doch wohl eine gemeinsame Veranlagung erfolgen.

Einfach bei Elster einen nennenswerten Betrag eingeben und die Veränderung prüfen.

Bei mir bringt das jedenfalls nix und ich kann mir die Kopierkosten sparen.

Bei mir bringts wie ich eben nochmal durchgespielt habe (mit einem privaten PKW) auch nichts, egal auf wen der angemeldet wäre. Obwohl wir getrennt veranlagen (weil's ein paar Euro mehr sind als bei gemeinsamer Veranlagung in unserem Fall).

Für Geringverdiener ist der Tipp aber natürlich gut.

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