Frage zur Mitnahme von Saisonkennzeichen
Hallo.
Ich weiß jetzt nicht, ob diese Frage schonmal kam.
Normal ist es doch so, dass man das Kennzeichen beim zugelassenen Fahrzeug auch in ein anderen Zulassungsbezirk mitnehmen kann. Soweit, so klar.
Wie verhält es sich bei der Mitnahme von Saisonkennzeichen, wenn der Käufer die Kennzeichenkombi dann aber ganzjährig nutzen möchte?
Ich verkauf gerade ein Mopped mit Saisonkennzeichen und hätte nix dagegen, wenn der Käufer das Kennzeichen behalten wollen würde. Ist halt ein kurzes Kürzel mit "M", was sicher einige gerne übernehmen würden...
VG
17 Antworten
Na, dann ist das so. Letztlich wars mir in dem Moment nicht wichtig genug mich da länger mit zu beschäftigen. Aber fürs nächste Mal weiß ich es.
Zitat:
@Ben_F schrieb am 29. Juni 2024 um 13:36:42 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. Juni 2024 um 19:39:37 Uhr:
Mit welcher Begründung ?
Die Begründung war "wenn wir die Kennzeichen neu Siegeln müssen (weil Wechsel von Saison zu ganzjahr) ist die Mitnahme nicht möglich und es muss ein Kennzeichen aus dem Heimatkreis genommen werden."
Schreib die Zulassungsstelle an und frage, aufgrund welcher Gesetzeslage, das so gesagt wurde. Dann forderst du die Zulassungsstelle auf, den fehlerhaften Verwaltungsakt zu heilen. Schick das besser auch in Kopie an das Rechtsamt der zur Zulassungsstelle gehörenden Gebietskörperschaft.
Du kannst auch einen Widerspruch zur Neuzuteilung eines Kennzeichens erheben. Dann müssen die über das entscheiden.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 29. Juni 2024 um 15:27:29 Uhr:
Zitat:
@Ben_F schrieb am 29. Juni 2024 um 13:36:42 Uhr:
Die Begründung war "wenn wir die Kennzeichen neu Siegeln müssen (weil Wechsel von Saison zu ganzjahr) ist die Mitnahme nicht möglich und es muss ein Kennzeichen aus dem Heimatkreis genommen werden."
Schreib die Zulassungsstelle an und frage, aufgrund welcher Gesetzeslage, das so gesagt wurde. Dann forderst du die Zulassungsstelle auf, den fehlerhaften Verwaltungsakt zu heilen. Schick das besser auch in Kopie an das Rechtsamt der zur Zulassungsstelle gehörenden Gebietskörperschaft.
Du kannst auch einen Widerspruch zur Neuzuteilung eines Kennzeichens erheben. Dann müssen die über das entscheiden.
Wenn ich viel zu viel Zeit und Langeweile hätte, würde ich das tun. Aber warum sollte ich?