Frage zur lästigen 1% Regelung an die Steuerfüchse

Mercedes E-Klasse W211

Morgen erstmal,

möchte diese lästige Dienstwagensteuer umgehen und deshalb meine Frage.
Wir haben in der Familie eine Familienkutsche der auf den Namen meiner Frau zugelassen ist.Nun möchte ich einen Mazda Kleinwagen kaufen und noch auf meinen Namen zulasssen.
Der Daimler wäre dann nur noch für Dienstfahrten und die Mazdamöhre für die Privatfahrten wie zb.Joggen usw...
Komme ich dann aus der 1% Nummer oder macht das FA hier evt.Schwierigkeiten.

Sonnige Grüße
Rudolf

59 Antworten

Hallo Mercer-Richie,

Zitat:

Hähä. Deutschlands Selbstständige können sich noch die aktuelle E-Klasse leisten, aber weinen über die 1%-Regel. Jammern auf hohem Niveau...

Also bei solchen unqualifizierten Auesserungen "geht mir der Hut hoch". Sie sind eigendlich typisch fuer die deutsche "Neidgesellschaft".

Es geht nicht darum ob sich die Selbstaendigen die 1% Regel leisten koennen oder nicht, sondern vielmehr darum, ob sich Firmen und Selbstaendige diese leisten wollen. Es gibt ja momentan noch keinen Zwang, dass diese sich alle paar Jahre neue Autos kaufen muessen.

Und was passiert, wenn weniger teure Dienstwagen verkauft werden. Wer montiert den diese Fahrzeuge? Wieviel Arbeitsplaetze haengen daran (einschliesslich der Zulieferbetriebe).
In Deutschland kann man weiterhin allen moeglichen "Schwachsinn" steuerlich absetzen (Koreanische Schiffe, belgische Gueterbahnwaggons, oesterreichische Diesellokomotiven, Filmgesellschaften,...), aber bei Dienstfahrzeugen, die die eigene Autoindustrie unterstuetzen und in Deutschland Arbeitsplaetze schaffen, werden immer mehr Erschwernisse geschaffen.

Da viele sich ueber die 1%-Regel auessern, aber eigendlich gar nicht wissen wie diese funktioniert, werde ich das mal an einem Beispiel erklaeren:

Beispiel (der Einfachheit halber Listenpreis 50000Euro)
Privatnutzung 1% * 12 Monate * 4 Jahre Abschreibung = 48%

D.h. es wird bei der 1%-Regel eine privatnutzung von 50% unterstellt.

Falls nun noch eine laengere Entfernung zur Arbeitsstaette ( z.B. 50Km) hinzukommt muss diese nach 3 Monaten(unabhaengig ob selbstaendig, Firma,...) zusaetzlich nach der Formel 0,03*Listenpreis*Kilometer/100 = 750Euro in obigem Beispiel als geldwerter Vorteil versteuert werden.

D.h. fuer ein Fahrzeug von 50000Euro muessen im Monat 1250 Euro versteuert werden. Grosszuegigerweise kann fuer die Fahrt zur Arbeitsstaette die Kilometerpauschale angerechnet werden. (50Km*0,3Euro*20Tage=300Euro)

Letztendlich muessen 950Euro im Monat in diesem Beispiel versteuert werden. Falls der Weg zur Arbeitsstaette noch groesser ist, werden die kompletten absetzbaren Kosten
(einschliesslich Abschreibung) von dieser Regel "aufgefressen", d.h. ein Dienstwagen bringt steuerlich kaum noch Vorteile gegenueber einem privaten. So viel, wie immer behauptet wird, bringt das also nicht.

Wird nun das Fahrzeug nach ein paar Jahren wieder verkauft muss die Differenz (Tatsaechlicher Wert - Abschreibung) ebenfalls wieder versteuert werden.

Noch unsinniger wird es, wenn man sich als Selbststaendiger ein kostenguenstiges gebrauchtes Fahrzeug anschafft. Denn auch dieses muss nach der 1%-Regel ausgehend vom Listenneupreis versteuert werden. Da die Abschreibung geringer ausfaellt, der geldwerte Vorteil wie bei einem Neuwagen berechnet wird, gibt es hier u.U. gar keine steuerlichen Vorteile.

Ich habe mich ausgiebig mit der 1%-Regel auseinandergesetzt und bin der Meinung, dass es fragwuerdig ist, ob sie sich ueberhaupt lohnt.

Falls die Politiker die 1,5-Prozent-Regel einfuehren wuerden, dann entspraeche dies grob einer privaten Nutzung von 75% (ohne die Fahrt zur Arbeitsstaette). Meiner Meinung nach wird das dann erhebliche Auswirkungen auf das Anschaffen von Dienstwagen haben, weil Firmen und Selbstandige dann eben weniger davon kaufen werden.

Es sollte sich dann aber keiner wundern, wenn wieder Arbeitsplaetze in der Automobilindustrie verloren gehen und auch irgendwann fuer die Beamten und Angestellten beim Staat nicht mehr genuegend Geld vorhanden sein wird und diese von massiven Gehaltskuerzungen betroffen sein werden.
Wir merken ja die Auswirkungen unserer ueberzogenen Verwaltungsbuerokratie heute schon, es werden nur seit Jahren die falschen Schlussfolgerungen daraus gezogen.

Da wird dann behauptet, die Globalisierung sei schuld an den Problemen, der Irak-Krieg, die "boesen" Amerikaner, alles blablabla. Wir sind groesstenteils selbst schuld daran, weil wir immer mehr uns selbst verwalten und die produktive Arbeit "auf der Strecke" bleibt.
Und das Fuehren eines Fahrtenbuches wegen der "schwachsinnigen" 1%-Regel ist ein gutes Beispiel dafuer. Damit wird sowohl bei der Erstellung als auch bei der Kontrolle (Finanzamt) Zeit verbraten, die sinnvoller genutzt werden koennte.

Und uebrigens!! Es kann sich jeder selbstaendig machen, wer den Mut dazu hat. Es waere auf jeden Fall gut fuer unseren Staat (und damit fuer uns alle), wenn wir mehr Selbststaendige haetten die Eigenverantwortung zeigen. Und die koennten sich dann alle "teure" Dienstwagen anschaffen und in den Genuss der 1% oder in Zukunft 1,5%-Regel kommen oder sich mit dem Schreiben von Fahrtenbuechern beschaeftigen.

Also, nicht nur immer neidisch auf die angeblichen Vorteile der Selbststaendigen schielen, sondern sich erstmal informieren und dann aeussern.

Und man sollte dabei auch noch folgendes bedenken:
Wir sitzen alle in einem Boot. Und wenn wir uns in Zukunft immer mehr mit Umverteilen und Verwaltung beschaeftigen werden und weniger mit produktiver Arbeit, dann wird dieses Boot irgendwann "absaufen" (und wir alle mit).

Und zu dem dummen Spruch "jammern auf hohem Nievau", den ich in letzter Zeit so oft gehoert habe muss ich auch noch meine Meinung abgeben.

Es mag sein, dass wir momentan noch auf hohem Niveau leben, aber wie sieht die Zukunft aus? Da ist es durchaus vorstellbar, dass bei den massiv steigenden Kosten (Energie, aerztliche Versorgung,...), gleichzeitig fallenden Einkommen und Altersrenten es gar nicht mehr so rosig aussieht. Und falls jemand langfristig seinen Job verlieren sollte, dann siehts ganz uebel aus. Man sollte auch ein bisschen an die Zukunft denken.

Gruss

Peter

Ich schliesse mich Pianist28 an,

wenn jemand eine Firma neu gründet, und er kauft sich einen der letzten 124er, der kostet ca. 5 000 bis 7 000 Euro in einem recht guten, brauchbaren Zustand. Wenn das Fahrzeug neu 100 000 DM gekostet hat, 1995, dann kannst Du Dir ausrechnen, was dieser im Monat bei der 1 % Regelung kostet. Kommt jetzt keiner mit: "...dann muss er halt´ ein Fahrtenbuch führen..."

Es ist doch unglaublich, für einen zehn Jahre alten Wagen ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Nachher sitzt Du da, Dein Steuerprüfer hat einen schlechten Tag und ist der Meinung, die Farbe vom Kugelschreiber gefällt ihm nicht, mit der das Fahrtenbuch geschrieben wurde. Wird nicht anerkannt! 🙄.

Zweiter Einwurf: Wenn jemand selbständig ist oder Geschäftsinhaber, finde ich, sollte er auch gewisse Vorteile diesbezüglich auch beim Geschäftsfahrzeug haben. Sonst kann er gleich im Angestelltenverhältnis bleiben.

Und nicht nur das, auch ein Angestellter z. B. Aussendienstmitarbeiter soll für ein paar lächerliche private Kilometer 1 % vom Listenneuwagenpreis bezahlen. Er fährt ja nur geschäftlich 50, 60 oder 80 000 km im Jahr. Da bleibt bestimmt viel Zeit für Privatfahrten.

Eine E-Klasse 211 kostet mit Extras GROB ca. ab 50 000 Euro. Das sind 500 Euro im Monat dafür, das jemand ein Auto auf seine Firma zulässt, im Normalfall etwas bewegt und Arbeitsplätze schafft (in seiner Firma / beim Autohandel / usw.)

Das sind im Jahr bei einem gut ausgestatteten E 220 CDI: 6000 Euro! In drei Jahren 18 000 Euro.

Vielleicht solltest Du, Mercer-Richie, in Deine Überlegungen, dass die deutschen selbständigen und Unternehmer auf hohem Niveau jammern einbeziehen, das der E 220 CDI OHNE die 1 % Regelung vielleicht ein E 320 CDI wäre, der nicht 50 000 Euro, sondern 75 000 Euro Neulistenpreis hätte.

Es ist für mich dabei ohne belang, ob die Firma oder der selbständige das Fahrzeug kauft, least oder finanziert. Die Wirtschaft wird so oder so "angekurbelt".

Das möchte ich sagen, wenn ich meine, das die Deutschen sich selber ins Knie schiessen.

Geld ist nicht dazugewonnen, es ist verloren! Die Autos werden trotzdem zugelassen, aber eine Nummer kleiner und mit weniger Extras. Frage doch mal bei Deinem nächsten Besuch im Autohaus, was die 1 % Regelung gebracht hat.

Deutschland wäre wirtschaftlich besser gestellt, wenn sich jemand nicht so einen blödsinn ausgedacht hätte.

Grüsse

Daniel

Natürlich schliesse ich mich auch peter_pl an 😛.

Konnte seinen Bericht erst lesen, als meiner abgeschickt war...

Da konnte einer möglicherweise auch nicht schlafen 😁

Aber peter_pl hat das, warum ich mich geärgert habe, griffiger, mit besseren Beispielen ausgeführt.

Grüsse

Daniel

Darf ich als unwissender die Frage stellen ob im Falle der 1%Regelung eigentlich auch die MwSt. miteinbezogen ist?Also brutto oder netto?

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Also, hab die langen Beiträge mal überflogen...

Aber, der wesentliche Nachteil für Selbständige bei der 1 % Regel ist doch im Vergleich zur "Angestellten-1 % Regel"......

Du muß nicht nur die 1 % versteuern, meistens ja mehr aufgrund der Entfernungskilomer, SONDERN DU MUSST das AUTO auch noch selbst bezahlen!!!

Mal anders ausgedrückt, erste lege ich 50.000 € auf den Tisch und dann muß ich das was ich selbst verdient habe auch noch privat versteuern....

Bei gebrauchten Fahrzeugen oder älteren Fahrzeugen, ist das natürlich Oberschwachsinnn...

Fahre mit meinem Fahrzeug zu 85 % nur für die Firma, habe gar keine Zeit, ein Fahrtenbuch zu führen. Ergo: das war ggf. mein erstes und letztes Auto über die Firma.
Fahre jetzt das Auto wieder privat, und lasse mir Kilometer auszahlen.

Ich gebe aber zu, wer sich trotztdem ne E-Klasse kauft, leidet gerne auf hohem Niveau, nur ist es eben für Selbständige optisch schon deutlich teurer als für Angestellte...

Martin

Zitat:

zu 85 % nur für die Firma, habe gar keine Zeit, ein Fahrtenbuch zu führen. Ergo: das war ggf. mein erstes und letztes Auto über die Firma.

Der Anfang Deiner Ausführungen war richtig und gut verständlich.

Mit Deinem Schlussatz bin ich nicht einig. So nach dem Motto: Wenn´s Euch nicht passt, dann müsst Ihr halt Passat fahren anstatt E-Klasse. Wenn ich Dich richtig verstanden habe.

Meinst Du, wenn Du ein Fahrzeug privat auf Dich zulässt, kaufst, versicherst, versteuerst, tankst, Reifen kaufst, Service machen lässt usw ersteinmal selbst bezahlst. Und dann, das Du dann die Kilometer, die Du geschäftlich gefahren bisst, mal so über den Daumen gepeilst abrechnen kannst? Möchtest Du die Kilometer erfinden?

Wie willst Du das machen?

Wenn dann bei Euch mal ein Steuerprüfer erscheint, dann weiss ich, wer dann auf hohem Niveau jammert.

Dann bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen.

Du kannst dann nämlich für DEIN privates Auto, wie am Anfang geschrieben wurde ein Fahrtenbuch führen. Getrennt nach "Dienstfahrt" und "Privat". Wann, wohin, um wieviel Uhr usw. Dauer der Fahrt und Betankungen.

Das sieht dann so aus:

Sonntag: 16.10.05, 8:05 Uhr Privatfahrt, drei Kilometer, dauer: vierzehn Minuten. (Du warst beim Bäcker...) Anfangskilometerstand, Endkilometerstand.

Ob das so lustig ist, ich weiss es nicht. Vorallendingen, wenn ein Steuerprüfer Dich trotz gut geführtem Fahrtenbuch löchert, sozusagen auf die Probe stellt: "Hm, seitdem Ihre Kinder einen Führerschein haben wird mehr getankt, da tanken Sie rein..." um Deine Reaktion zu sehen. Und wenn Du keinen Tropfen in irgendein Auto Deiner Kinder getankt hast.

Das finde ich unverschämt, und das wollte, wenn ich es richtig verstanden habe, peter_pl sagen. Du wirst dafür bestraft, die ganze Maschinerie am laufen zu halten.

Es gibt bei einer Steuerprüfung wichtigere Dinge, als mich lange zu unterhalten zu müssen: wieso, warum, weshalb ich am Tag X für 49,95 Euro an der Tankstelle XY getankt habe. Weil ich es nichtmehr weiss, muss ich es halt privat bezahlen.

So ein Unsinn.

Grüsse

Daniel

Zitat:

Original geschrieben von MikeRay8L


Darf ich als unwissender die Frage stellen ob im Falle der 1%Regelung eigentlich auch die MwSt. miteinbezogen ist?Also brutto oder netto?

Ja, Listenpreis inkl. MwSt ist Basis für diese tolle Regelung...

@ all (außer Mercer-Richie)

Danke für Eure Beiträge. Der Schwachsinn der 1% Regelung ist von Euch hervorragend dargestellt.

Gruß JoHoHa

Zitat:

Original geschrieben von boborola


Ja, Listenpreis inkl. MwSt ist Basis für diese tolle Regelung...

Ich mache es mal noch deutlicher: Als Grundlage wird der inländische Bruttolistenpreis am Tag der ersten Zulassung genommen, und alle Sonderausstattungen werden noch dazuaddiert. Und der Unternehmer muss dann seinen privaten Anteil zusätzlich noch mal der Umsatzsteuer unterwerfen. Also 1 Prozent vom Listenpreis (brutto, also mit Umsatzsteuer) pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern und da noch die Umsatzsteuer drauf. Alleine daran wird deutlich, dass es eine reine Abzockregel ist.

Matthias

Zitat:

Original geschrieben von Gnarf


Meinst Du, wenn Du ein Fahrzeug privat auf Dich zulässt, kaufst, versicherst, versteuerst, tankst, Reifen kaufst, Service machen lässt usw ersteinmal selbst bezahlst. Und dann, das Du dann die Kilometer, die Du geschäftlich gefahren bisst, mal so über den Daumen gepeilst abrechnen kannst? Möchtest Du die Kilometer erfinden?

Er muss dann kein formvollendetes Fahrtenbuch führen, sondern bei Fahrzeugen, die nicht im Betriebsvermögen sind, reicht die einfache Glaubhaftmachung, zum Beispiel durch Einträge der Kilometer in den Kalender. Habe ich auch jahrelang so gemacht, als ich noch einen Wagen meiner Eltern mitbenutzt habe. Da hebt man dann auch mal Tankbelege vom Ziel der Fahrt auf, die sind dann zwar keine Betriebsausgabe, dienen aber der Glaubhaftmachung. Oder eine Hotelrechnung rundet das ebenfalls ab.

Aber Vorsicht! Das alles funktioniert nur, wenn der Wagen zu nicht mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Sobald ein Einzelunternehmer mit seinem privaten Wagen über 50 Prozent kommt, gehört der Wagen zwingend zum Betriebsvermögen und dann gilt wieder: 1-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch. Und wenn man dann keins hat, weil die Angaben im Kalender dann nicht mehr reichen, gilt die 1-Prozent-Regel.

Matthias

Zitat:

Original geschrieben von JoHoHa


Danke für Eure Beiträge. Der Schwachsinn der 1% Regelung ist von Euch hervorragend dargestellt.

Man kann sagen, dass es nur einen kleinen Teil von Leuten gibt, für die die 1-Prozent-Methode gerecht ist: Nämlich diejenigen, die einen Neuwagen fahren und diesen zu etwa 50 Prozent privat und 50 Prozent betrieblich nutzen. Dann käme auch mit dem Fahrtenbuch eine ähnliche Situation heraus. Diejenigen, die den Wagen zu weniger als 50 Prozent betrieblich nutzen, haben sogar einen leichten Vorteil.

Aber der große Rest, der einen Wagen lange fährt oder gebraucht kauft und vor allem ihn zu deutlich mehr als 50 Prozent (bei mir waren es im vergangenen Jahr 85 Prozent) betrieblich nutzen, für die ist diese Regelung ungerecht und man sollte dann ein Fahrtenbuch führen. In den paar Minuten täglich verdient man hochgerechnet einen sagenhaften Stundenlohn.

Matthias

Zitat:

Original geschrieben von mdicks


Mal anders ausgedrückt, erste lege ich 50.000 € auf den Tisch und dann muß ich das was ich selbst verdient habe auch noch privat versteuern....

Daher schrieb ich bereits weiter oben: Der Staat kann sich das Geld eben nur von denen holen, die welches haben. Die 1-Prozent-Regel ist eine der Regelungen in Deutschland, die man am ehesten als "Abzockregel" bezeichnen kann.

Wobei ich aber mal ausgerechnet habe, dass selbst bei einem Arbeitnehmer, der das Auto gestellt bekommt, diese Regel in vielen Fällen ungünstig ist.

Matthias

Hört auf mir vorzuführen, wie schwachsinnig ich mit meinem Geld umgehe.

Wenn Ihr so weiter macht, kaufe ich morgen nen Corsa. 😁

Gruß JoHoHa

Zitat:

Original geschrieben von peter_pl


Letztendlich muessen 950Euro im Monat in diesem Beispiel versteuert werden. Falls der Weg zur Arbeitsstaette noch groesser ist, werden die kompletten absetzbaren Kosten (einschliesslich Abschreibung) von dieser Regel "aufgefressen", d.h. ein Dienstwagen bringt steuerlich kaum noch Vorteile gegenueber einem privaten.

Dieses "Auffressen" bezeichnet man aus umgekehrter Sicht als "Kostendeckelung". Und es lässt sich ja leicht ausrechnen, dass sehr viele Leute mit ihrem Fahrzeug in diesen Bereich kommen. Da sieht es dann tatsächlich so aus, dass ein betrieblich genutztes Fahrzeug sich in keiner Weise gewinnmindernd auswirkt. Damit wird ein Fahrzeug steuerlich ganz anders behandelt als alle anderen betrieblich notwendigen Wirtschaftsgüter. Daran wird die Ungerechtigkeit schon deutlich. Wenigstens müssen die Leute durch die "Kostendeckelung" nicht noch was obendraufzahlen...

Matthias

Zitat:

Original geschrieben von JoHoHa


Hört auf mir vorzuführen, wie schwachsinnig ich mit meinem Geld umgehe.

Zweckform Nr. 223... 🙂

Matthias

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