Frage zur Gewährleistung - Ersatzlieferung

In einem Heimkinoforum geht es gerade um die Sachmängelhaftung bei einem 6.000,- € Beamer.
Der wurde geliefert und hat wohl Staub in der Optik.

Da wurde jetzt der Link von der Verbraucherzentrale geteilt.
https://www.verbraucherzentrale.de/.../...stung-und-schadenersatz-5057
Bzw. auch im Gesetzt steht, dass man als Käufer jederzeit zwischen Reparatur oder Ersatzlieferung wählen darf.

Meine Frage ist jetzt, gerade auch aufs Auto bezogen:
Wo sind denn die Grenzen gesetzt zwischen Reparatur und Ersatzlieferung.

Ich kann ja bei einem kleinen Mangel am Auto nicht immer sofort eine Ersatzlieferung von einem anderen Auto verlangen.
Ist das irgendwo definiert, wo da die Abgrenzung ist?

1 Antworten

Interessante Frage. Aber zum Einen sind wir hier recht kritisch, was mögliche Rechtsberatung angeht, zum Anderen sehe ich kein Thema für die Kaufberatung. Daher geschlossen.

Grüße
SpyderRyder | MT-Moderation

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