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Frage zur Bestellung

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 25. Oktober 2004 um 15:01

Am 20 Oktober dieses Jahres habe Ich mir einen Dienstwagen bestellt, gibt es Möglichkeiten diese Bestellung zu Staunieren. Der Händler bei dem Ich meinen Wagen bestellt habe sagt das es schon zu spät sei.

Ich Danke Ihnen für ihre Hilfe.

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14 Antworten
am 25. Oktober 2004 um 15:57

... mmhh, Advokate vor :D ... gibt's nicht normalerweise in Deutschland ein 2 wöchiges Rücktrittsrecht ? ... oder gilt das nur für "Tür+Angel-Geschäfte" ?

ralle

am 25. Oktober 2004 um 16:35

Guckst du in deinen Vertrag, dann siehst du Frist..

Wie Ralle schon meinte, sind es 2 Wochen, also Stornierung erstellen und abgeben.

Es sei denn, du hast komische Vertragsbedingungen. Wäre dann zu prüfen, ob die zulässig sind.

Zitat:

Original geschrieben von viril

Guckst du in deinen Vertrag, dann siehst du Frist..

Wie Ralle schon meinte, sind es 2 Wochen, also Stornierung erstellen und abgeben.

Es sei denn, du hast komische Vertragsbedingungen. Wäre dann zu prüfen, ob die zulässig sind.

Na so einfach ist das nicht! Bei Privat Käufen und Leasing stimmt das soweit aber da er von einem Dienstwagen redet ist es eher ein Geschäftsleasing/kauf! Da gilt kein Rücktrittsrecht!

Also da hast du wohl pech gehabt! Was spricht eigentlich gegen die Bestellung?

Gruß Scoty81

Leute, ein Kaufvertrag ist IMMER verbindlich! Es sei denn, ihr habt irgendetwas anderes mit dem Händler (=Verkäufer) vereinbart (natürlich schriftlich...). Das Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrecht wird euch durch das BGB nur bei Kaufverträgen eingeräumt, die über das Internet (bzw. allgemein elektronisch) zustande gekommen sind. Und das wird es bei einem Auto-Kaufvertrag wohl kaum der Fall sein.

Gruß

Jim

Zitat:

Original geschrieben von JimRockford

Leute, ein Kaufvertrag ist IMMER verbindlich! Es sei denn, ihr habt irgendetwas anderes mit dem Händler (=Verkäufer) vereinbart (natürlich schriftlich...). Das Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrecht wird euch durch das BGB nur bei Kaufverträgen eingeräumt, die über das Internet (bzw. allgemein elektronisch) zustande gekommen ist. Und das wird es bei einem Auto-Kaufvertrag wohl kaum der Fall sein.

Gruß

Jim

Na das ist so nicht richtig! Nach unterschrift des Kaufvertrages gibt es für Privatleute immer ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht! Deswegen bestellen kleinere Händler auch oft erst nachdem diese Frist abgelaufen ist da sie sonst auf dem Wagen sitzen bleiben würden!

Gruß Scoty81

Hm, woher hast du diese Weisheit? Die einzige Quelle hierfür kann nur das Bürgerliche Gesetzbuch sein - also nenn' mir mal den entsprechenden Paragraphen!

Jim

P.S.:

Widerrufsrecht findet sich bei

§312 (Haustürgeschäft) - greift hier nicht, weil Vertragsschluss mit Sicherheit beim Händler

oder:

§312d (Fernabsatzverträge) - greift aus o.g. Gründen ebenfalls nicht

Zitat:

Original geschrieben von JimRockford

Hm, woher hast du diese Weisheit? Die einzige Quelle hierfür kann nur das Bürgerliche Gesetzbuch sein - also nenn' mir mal den entsprechenden Paragraphen!

Jim

P.S.:

Widerrufsrecht findet sich bei

§312 (Haustürgeschäft) - greift hier nicht, weil Vertragsschluss mit Sicherheit beim Händler

oder:

§312d (Fernabsatzverträge) - greift aus o.g. Gründen ebenfalls nicht

Ich habe diese Weisheit von meinem Händler der mein Auto erst nach Ablauf dieser Frist bestellen wollte!

Gruß Scoty81

Themenstarteram 25. Oktober 2004 um 17:15

Den Wagen habe ich für mich gekauft, aber weil ich mehr Rabatt gekriegt hätte, wenn ich den Wagen als Geschäftswagen anmelde über den Betrieb, habe ich es gemacht. Den Vertrag habe ich nicht gekriegt.

Zitat:

Original geschrieben von dj8003

Den Wagen habe ich für mich gekauft, aber weil ich mehr Rabatt gekriegt hätte, wenn ich den Wagen als Geschäftswagen anmelde über den Betrieb, habe ich es gemacht. Den Vertrag habe ich nicht gekriegt.

Also hast du auf deinen Namen oder auf den Namen der Frima bestellt?

Gruß Scoty81

Themenstarteram 25. Oktober 2004 um 17:37

Auf den Namen der Firma

Zitat:

Original geschrieben von scoty81

Ich habe diese Weisheit von meinem Händler der mein Auto erst nach Ablauf dieser Frist bestellen wollte!

Gruß Scoty81

Dann hat dein Händler (leider) keine Ahnung vom BGB. Das findet sich aber sehr häufig, so dass allgemein auch viel Irrglaube und Rechtsunsicherheit besteht.

Mein (alter) Händler meinte z.B., dass während der ersten zwei Jahre alle Mängel am Auto über Garantie beseitigt werden - da habe ich ihm erst einmal erklärt, dass Audi nur die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre Gewährleistung bietet und nix mit Garantie ist. Danach habe ich ihm den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie erklärt. Er gab dann zu, dass ihm dieser Unterschied überhaupt nicht klar war...

Fazit: Die Verkäufer haben genauso viel oder wenig Ahnung vom deutschen Recht wie Otto Normalverbraucher (kein Vorwurf, aber man sollte eben nicht alles glauben, was vermeintlich kompetente Leute immer so behaupten).

Also nochmal, Leute: Beim normalen Kaufvertrag gibt es KEIN gesetzlich zustehendes Rücktrittsrecht.

am 25. Oktober 2004 um 17:45

Ich muß mich korrigieren, sind keine 2 Wochen, und ich habe auch total was verwechselt.

Die 2 Wochen, die ich im Kopf hatte, kommen von der Finanzierung der Audi-Bank.

In den Verkaufsbedingungen für Audi-Automobile heißt es unter I.1.: Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen [...] gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahmne der Bestellung [...] innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt [...].

Also kann man doch sogar bis zum Erhalt der Auftragsbestätigung stornieren.

Ich bin allerdings kein Anwalt und interpretier es vielleicht falsch

Nein, du interpretierst das im Prinzip richtig.

Der Kaufvertrag besteht rechtlich aus Angebot und Annahme. Mit deiner Unterschrift gibst du ein Angebot ab. Mit der Auftragsbestätigung kommt es zur Annahme. Erst dann ist der Kaufvertrag rechtlich überhaupt zustande gekommen!

Jetzt könnte man natürlich diskutieren, ob man nicht widerrufen kann, wenn man noch gar keinen Vertrag hat. Aber wie du so schön zitiert hast:

Zitat:

Original geschrieben von viril

In den Verkaufsbedingungen für Audi-Automobile heißt es unter I.1.: Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen [...] gebunden.

Und damit schließt Audi auch den Rücktritt von der Bestellung aus - man ist also als Käufer an seine Willenserklärung (= Bestellung = die eigene Unterschrift unter den Vertrag = Angebot) gebunden. Also auch hier kein Rücktritt möglich. Alles klar?!?

Gruß,

Jim

Themenstarteram 25. Oktober 2004 um 18:11

Also es gibt dann keine Möglichkeit diese Bestellung zu Stornieren?

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