Frage zur Anschlußgarantie bzw. Garantieverlängerung

Audi TT 8J

Tach auch,

ich bin seit 5 Wochen stolzer Besitzer eines Audi TT.
Habe das Gebrauchtfahrzeug bei einem Audi Händler erworben.
Ein Jahr alt, 8100km, einschließlich 3 Jahre Anschlussgarantie max. 100.000 km.

Nun meine Frage an euch, die auch eine Anschlussgarantie abgeschlossen haben:
"Habt ihr einen Beleg, Bescheinigung oder der Gleichen über/für die Anschlussgarantie von eurem Händler erhalten?"

Ich habe lediglich den Kaufvertrag, wo die Anschlussgarantie aufgeführt ist und eine ausgedruckte Seite mit den Fahrzeugdaten, wo ebenfalls die Anschlussgarantie aufgeführt ist erhalten.

Im Fall der Fälle..........reicht das? Oder habt ihr andere/zusätzliche Belege?

Gruß
Eis4zeit

34 Antworten

...jetzt spammed der schon wieder alles voll... ^^

Zitat:

Original geschrieben von _22johnny22


...jetzt spammed der schon wieder alles voll... ^^

Du verstehst das falsch das ist kein spam.

Zitat:

Original geschrieben von gwenk007



Zitat:

Original geschrieben von _22johnny22


...jetzt spammed der schon wieder alles voll... ^^
Du verstehst das falsch das ist kein spam.

Es ist echt traurig für dich und dieses Forum hier, dass du anscheinend sonst nix zu tun hast 😠

Zitat:

Original geschrieben von AQuick



Zitat:

Original geschrieben von gwenk007


Du verstehst das falsch das ist kein spam.

Es ist echt traurig für dich und dieses Forum hier, dass du anscheinend sonst nix zu tun hast 😠

Gebt ihm kein Futter dann wir er auch das Maul halten 😉

Und die IGNOR Taste ist ja auch noch da.

Aber scheinbar, müssen die Leut hier auf jeden SCHEISS ne Antwort geben.

Ähnliche Themen

Wieso? ich bin doch einer von euch.

Zitat:

Original geschrieben von gwenk007


Wieso? ich bin doch einer von euch.

Ach Wall-E...nicht weinen! Bist nicht alleine!

...und denk dran...der Letzte räumt das Forum auf 😉

Gut das wir das geklärt haben. Ich fühl mich hier auch richtig gut aufgehoben wie in einer großen Familie. :-)

@gwenk

ich weiß wer du bist, du bist Vollted!
hah erwischt!🙂

Hallo liebe Leute,

vielen Dank für die eine sinnvolle Antwort.
Ich bin neu hier im TT-Forum und habe das erstemal eine Frage gestellt.
Und jetzt habe ich gleich eine Zweite!
Ist das jetzt eine Ausnahme oder ist das hier das übliche geistige Nievau?
Nicht böse sein, aber das ist ja wie im Kindergarten.

Gruß
Eis4zeit

@ den Themenstarter:

Du solltest auf jeden Fall eine Versicherungsscheinnummer und die dazugehörige Police erhalten. Die Versicherung musst du auch auf deinen Namen umschreiben lassen. Die Daten, bzw. Kontaktadressen stehen normalerweise in den Unterlagen die zu der Police gehören. Also soofrt zum Händler und dir die Sachen geben lassen. Ansonsten irst evtl. Probleme bekommen wenn du einen Garantiefall hast.

VG und hoffe der Spammer wird bald gebannt

Ich habe keine Police bekommen und auch keine Nummer, das ganze ist nur im System bei Audi hinterlegt, jeder Händler kann das erkennen.
Ich habe extra bei Audi nachgefragt!

Zitat:

Original geschrieben von turbokoenig


Ich habe keine Police bekommen und auch keine Nummer, das ganze ist nur im System bei Audi hinterlegt, jeder Händler kann das erkennen.
Ich habe extra bei Audi nachgefragt!

Sag ich doch 😁

PS: bei den Zuffenhausenern ist das genauso.

Hm komisch ich habe eine Versicherungspolice. Wie es auch bei jeder Versicherung üblich ist. Bei dem Skoda RS meiner Mutter genau das gleiche. Anschlussgarantie gemacht und eine Police bekommen. Außerdem hat der Themenstarter einen gebrauchten TT gekauft. Das bedeutet es muss auf jeden Fall noch der vorherige Besitzer in der Police stehen, bzw. bei Audi gelistet sein. Das muss auf jeden Fall umgeschrieben werden, außer dein Audi Händler macht das für Dich. Nach all den negativen Erfahrungen mit sogenannten Fachmännern in den Autohäusern kann ich aber jedem nur dazu raten sich um solche Dinge immer persönlich zu kümmern.
Aber entscheiden muss das natürlich jeder für sich.

Zitat:

Original geschrieben von time4mot


Außerdem hat der Themenstarter einen gebrauchten TT gekauft. Das bedeutet es muss auf jeden Fall noch der vorherige Besitzer in der Police stehen, bzw. bei Audi gelistet sein.

Die Versicherung gilt für das Fahrzeug ( Fahrgenstellnummer ) nicht für den Besitzer.🙂

@ comsat

Das die Fahrgestellnummer hinterlegt ist weiß ich. Nur wurde mir z.B. bei meinem 🙂 gesagt, dass bei einem Verkauf der neue Besitzer dieses der Audi Versicherung unverzüglich melden soll. Würde der neue Besitzer dieser Pflicht nicht nachkommen, könnte Audi evtl. von der Garantie zurücktreten. Aber genau deswegen habe ich ja auch von den tollen Erfahrungen mit den Fachleuten gesprochen.
Fakt ist aber trotzdem, dass sowohl ich als auch meine Mutter bei unseren beiden Autos nach Abschluss der Anschlussgarantie eine Versicherungspolice erhalten haben. Ich meine jetzt nicht die gängige 2 Jahres Garantie sondern beziehe mich wirklich nur auf die Anschlussgarantie um die es hier geht. Wenn Eure Autos natürlich noch alle in der 2 Jahres First liegen wundert mich es nicht, dass Ihr keine Dokumente habt. Das war bei mir am Anfang auch so.

VG

Deine Antwort
Ähnliche Themen