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Frage zur Anschlußgarantie bzw. Garantieverlängerung

Audi TT 8J
Themenstarteram 6. September 2011 um 12:16

Tach auch,

ich bin seit 5 Wochen stolzer Besitzer eines Audi TT.

Habe das Gebrauchtfahrzeug bei einem Audi Händler erworben.

Ein Jahr alt, 8100km, einschließlich 3 Jahre Anschlussgarantie max. 100.000 km.

Nun meine Frage an euch, die auch eine Anschlussgarantie abgeschlossen haben:

"Habt ihr einen Beleg, Bescheinigung oder der Gleichen über/für die Anschlussgarantie von eurem Händler erhalten?"

Ich habe lediglich den Kaufvertrag, wo die Anschlussgarantie aufgeführt ist und eine ausgedruckte Seite mit den Fahrzeugdaten, wo ebenfalls die Anschlussgarantie aufgeführt ist erhalten.

Im Fall der Fälle..........reicht das? Oder habt ihr andere/zusätzliche Belege?

Gruß

Eis4zeit

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34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von time4mot

@ comsat

Das die Fahrgestellnummer hinterlegt ist weiß ich. Nur wurde mir z.B. bei meinem :) gesagt, dass bei einem Verkauf der neue Besitzer dieses der Audi Versicherung unverzüglich melden soll. Würde der neue Besitzer dieser Pflicht nicht nachkommen, könnte Audi evtl. von der Garantie zurücktreten. Aber genau deswegen habe ich ja auch von den tollen Erfahrungen mit den Fachleuten gesprochen.

Fakt ist aber trotzdem, dass sowohl ich als auch meine Mutter bei unseren beiden Autos nach Abschluss der Anschlussgarantie eine Versicherungspolice erhalten haben. Ich meine jetzt nicht die gängige 2 Jahres Garantie sondern beziehe mich wirklich nur auf die Anschlussgarantie um die es hier geht. Wenn Eure Autos natürlich noch alle in der 2 Jahres First liegen wundert mich es nicht, dass Ihr keine Dokumente habt. Das war bei mir am Anfang auch so.

VG

Ich glaub dir ja :D

Ich für meinen Teil, kann da nur vom Gegenteil berichten.

Und warum sollte Audi von einer teuer BEZAHLTEN Police zurücktreten ??

Ich denke, der TE sollte sich bei seinem :) nochmal erkundigen. Scheint als ob es da jeder :) anders handhabt ;)

Unser vor wenigen Monaten gebraucht gekaufter TT von 06/2009 hat auch diese Anschlußgarantie bis 2014, der Hinweis findet sich auch im System beim Audi-Händler wieder.

Der Wagen war als Werkdienstwagen auf Audi zugelassen (1. Jahr) und wurde dann von der Vorbesitzerin gekauft mit der Anschlußgarantie (die alle Werkdienstwagen bekommen, die in den Verkauf gehen). Die Vorbesitzerin, der ich schon die Hölle heiß gemacht habe, hat glaubhaft versichert, dass Sie keinerlei Police bekommen hat. Dies wurde auch von dem Audi Händler bestätigt, der Ihr das Auto verkauft hat.

Ich selbst habe mich nochmal bei Audi direkt erkundigt und mir wurde bestätigt, dass es keinerlei Police gibt und dass das Ganze nur im System über die Fahrgestellnummer abgerufen werden kann (was auch meine Audi-Werkstatt im Prinzip so bestätigt hat).

Mal gucken wie es beim ersten Garantiefall aussieht.....

Ich hätte auch gerne ein Stück Papier in der Hand, aber das gibt es wohl wirklich nicht.

Wobei es ja vielleicht zwei unterschiedliche Arten von Anschlußgarantien gibt (vom Werk aus (ohne Police), vom Händler aus (mit Police))?????:confused:

Mein freundlicher hat mir das so erklärt:

Wird schon bei der Neuwagenbestellung eine Anschlußgarantie mitbestellt (gleicher Umfang wie die Werksgarantie innerhalb der ersten 2 Jahre), dann ist das mit der Fahrgestellnummer hinterlegt und es gibt auch keine Police und auch bei einem Verkauf geht das ohne irgendwelche Formalitäten auf den neuen Besitzer über, da die Garantie auf die Fahrgestellnummer und nicht auf den Besitzer/Halter läuft!

Schließt man innerhalb der ersten 2 Jahre eine Anschlussgarantie ab (Car-Life plus oder wie das heißt...das geht bis 1 Tag vor Ablauf der Werksgarantie) und hat weniger Umfang wie die Werksanschlussgarantie dann gibt es auch eine Police dazu wegen den Bedingungen usw. und da muß dann auch ein Halterwechsel usw. gemeldet werden und die Police übertragen werden!

Die kann man aber dann auch Jahr für Jahr abschließen bzw. verlängern bei der Bestellung als Neuwagen muß man sich gleich festlegen wie lange bis wie viel km usw. und ist dann fix egal wie lange und wer das Auto fährt oder ob es überhaupt noch existiert (Totalschaden z. b. innerhalb der ersten 2 Jahre)!

Zitat:

Original geschrieben von Bono67

Mein freundlicher hat mir das so erklärt:

Wird schon bei der Neuwagenbestellung eine Anschlußgarantie mitbestellt (gleicher Umfang wie die Werksgarantie innerhalb der ersten 2 Jahre), dann ist das mit der Fahrgestellnummer hinterlegt und es gibt auch keine Police und auch bei einem Verkauf geht das ohne irgendwelche Formalitäten auf den neuen Besitzer über, da die Garantie auf die Fahrgestellnummer und nicht auf den Besitzer/Halter läuft!

Schließt man innerhalb der ersten 2 Jahre eine Anschlussgarantie ab (Car-Life plus oder wie das heißt...das geht bis 1 Tag vor Ablauf der Werksgarantie) und hat weniger Umfang wie die Werksanschlussgarantie dann gibt es auch eine Police dazu wegen den Bedingungen usw. und da muß dann auch ein Halterwechsel usw. gemeldet werden und die Police übertragen werden!

Die kann man aber dann auch Jahr für Jahr abschließen bzw. verlängern bei der Bestellung als Neuwagen muß man sich gleich festlegen wie lange bis wie viel km usw. und ist dann fix egal wie lange und wer das Auto fährt oder ob es überhaupt noch existiert (Totalschaden z. b. innerhalb der ersten 2 Jahre)!

Klingt schlüssig und deckt sich weitestgehend mit meiner Erfahrung (s. o.) bzw. Vermutung.

Hallo,

beim TTS und SKoda RS hatten wir zuerst nur die normale Werksgarantie. Ich habe mich nicht gleich am Anfang für die Anschlussgarantie entscheiden wollen. Nach 2 Jahren kann man dann nochmal für 2 Jahre abschließen (hätte ich es gleich beim Kauf gemacht wären es glaube ich 5 gewesen; auch da hat ein :) mir gesagt es wäre kein Problem nach Ablauf der normalen Garantie um 3 Jahre zu verlängern, würde nur etwas mehr kosten--- Pustekuchen). Die Leistungen der Anschlussgarantie decken sich aber mit der normalen Garantie. Übernahme sämtlicher Kosten bis 100km, danach muss man glaube ich einen prozentualen Anteil für die Teile zahlen und Arbeitskosten werden zu 100% getragen. ABer bitte nicht auf den genauen Wortlaut festlegen.

Aus jeden Fall scheinen dann alle mit Police die Garantie nach den 2 Jahren verlängert zu haben und die ohne haben gleich beim Kauf die Verlängerung beantragt. Kann das soweit bestatigt werden?

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