Frage zur An- und Abmeldung und Versicherung
Hi,
meine Freundin hat sich heute ein neues Auto (Gebrauchtwagen) gekauft und ihr Bisheriges in Zahlung gegeben. Der Händler lässt uns nun die Unterlagen zukommen und wir sollen das neue Auto auf sie anmelden. Das alte Auto meldet er selbst ab, sobald der Austausch stattgefunden hat.
Was ich allerdings noch nicht ganz verstanden habe: Wenn ich jetzt das neue Auto auf sie anmelde, dann muss ich ja auch das Kennzeichen auf das neue Auto schreiben. Kann ich dann trotzdem mit dem alten Auto noch zum Händler fahren? Die Kennzeichen laufen dann ja eigentlich bereits aufs Neue.
Und meine Frage zur Versicherung: Das alte Auto meiner Freundin lief bisher auf ihren Vater, war auch auf ihn versichert und hatte Nummernschilder seines Wohnorts. Nun sind wir aber inzwischen zusammengezogen (anderer Landkreis). Am liebsten hätten wir es so, dass das neue Auto nun auf sie läuft, trotzdem aber die Kennzeichen aus dem alten Landkreis hat (einfach damit wir keine neuen Nummernschilder brauchen) und auch trotzdem weiterhin bei ihrem Vater versichert ist. Geht das?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Thomas
Beste Antwort im Thema
Normalerweise klärt man sowas vorher und vergleicht die Angebote. .. . 😮
18 Antworten
14 Tage nach Zulassung,kann man die bei der Zulassung abgegebene EvB noch durch eine andere Versicherung überdecken lassen. (Widerruf der eVB)
Machen viele,dass sie sich eine blanko eVB holen und nach der Zulassung eine andere Versicherung suchen. Vergisst diese eine neue Bestätigung zu übermitteln,und die Versicherung die die eVB zum Zulassen ausgestellt hat,zieht die Deckung zurück,werden die Augen immer ganz groß,wenn die Post vom Amt einflattert mit der Ankündigung der Außerbetriebsetzung wegen fehlendem Versicherungsschutz
Gruß m
So, ich habe inzwischen mit der Versicherung geredet. Aufgrund der schadensfreien Jahre des Vaters (300€ Unterschied) und der zusätzlichen Kosten die auf uns zukommen würden, werden wir das neue Auto weiterhin auf ihren Vater versichern und auch auf ihn zulassen.
Das bedeutet allerdings auch: Es wird im gleichen Landkreis zugelassen und daher würde es auch Sinn machen, das alte Kennzeichen zu behalten. Nun muss ich mir aber wieder die Frage stellen, wie ich das neue Auto anmelde und trotzdem mit dem Alten noch zum Händler komme. Vielleicht kann ich das neue Auto ja mit einem roten Kennzeichen hier her überführen und dann die Anmeldung machen. Alternativ könnte sie auch ein neues Kennzeichen nehmen, das würde zwar alles etwas vereinfachen, wäre aber schade um die Nummer und kostet zudem extra.
Ein rotes HändlerKennzeichen darf Dir nicht überlassen werden,zur privaten Nutzung. Gibt wenige Händler,die das Risiko eingehen,wenn Du einen kennst der es macht,geht's natürlich.
Habt ihr die Papiere vom neuen Fahrzeug schon vorliegen, oder willst die zusammen mit dem neuen Fahrzeug holen?
Wenn Dir die Papiere vorliegen sollten, nimmst halt zum Verbringen des alten Kfz ein KZK und fährst dann mit dem auf die alten Kennzeichen angemeldeten neuen Wagen nach Hause. Dann entfällt auch das Abmelden durch den Händler und Du bist da auch auf der sicheren Seite.
Wenn ihr die EvB für das neue Fahrzeug holt,könnt ihr Euch gleich noch eine eVB für ein KZK geben lassen.
Ist alles nicht so wild.
Gruß m
Kurze Rückmeldung: Wir haben das Auto nun auf eine neue Nummer angemeldet, weil das für uns die einfachste Lösung war. Vielen Dank für die vielen Tipps.