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Frage zur An- und Abmeldung und Versicherung

Themenstarteram 17. Februar 2018 um 13:55

Hi,

meine Freundin hat sich heute ein neues Auto (Gebrauchtwagen) gekauft und ihr Bisheriges in Zahlung gegeben. Der Händler lässt uns nun die Unterlagen zukommen und wir sollen das neue Auto auf sie anmelden. Das alte Auto meldet er selbst ab, sobald der Austausch stattgefunden hat.

Was ich allerdings noch nicht ganz verstanden habe: Wenn ich jetzt das neue Auto auf sie anmelde, dann muss ich ja auch das Kennzeichen auf das neue Auto schreiben. Kann ich dann trotzdem mit dem alten Auto noch zum Händler fahren? Die Kennzeichen laufen dann ja eigentlich bereits aufs Neue.

 

Und meine Frage zur Versicherung: Das alte Auto meiner Freundin lief bisher auf ihren Vater, war auch auf ihn versichert und hatte Nummernschilder seines Wohnorts. Nun sind wir aber inzwischen zusammengezogen (anderer Landkreis). Am liebsten hätten wir es so, dass das neue Auto nun auf sie läuft, trotzdem aber die Kennzeichen aus dem alten Landkreis hat (einfach damit wir keine neuen Nummernschilder brauchen) und auch trotzdem weiterhin bei ihrem Vater versichert ist. Geht das?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Thomas

Beste Antwort im Thema

Normalerweise klärt man sowas vorher und vergleicht die Angebote. .. . :o

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Dann muss ihr Vater den Wagen eben wieder auf sich anmelden, dann könnt ihr die alten KZ behalten.

Warum so kompliziert? Auf die 25 eur für ein paar neue Kennzeichen wird es ja wohl nicht ankommen. Einfach neue nehmen. Je nach Versicherung kann sie trotzdem Halterin sein und der Vater Versicherungsnehmer. Oder gleich den Schadenfreiheitsrabatt auf deine Freundin überschreiben wenn möglich.

 

Was nicht gehen wird ist abmelden, neues Fahrzeug mit alten Kennzeichen anmelden und dann trotzdem noch mit dem alten Fahrzeug fahren. Da braucht ihr zwingend neue Kennzeichen.

Soweit ich weiß darf man am abmeldetag noch mit ungestempelten Kennzeichen fahren.

Und wenn die kennzeichen dem neuen bereits zugeteilt wurden darfst du m.W. auch damit zur zulassungsstelle fahren.

 

Möglich wäre also:

Alten abmelden und dann direkt zum Händler, neuen mitnehmen und wieder zur Zulassung fahren.

Evtl. Ist sogar ab- und anmelden gleichzeitig möglich - kannst du aber sicher bei deiner Zulassungsstelle erfragen.

Wenn deine Freundin Halterin wird, dann müsst ihr neue Kennzeichen aus dem neuen Landkreis nehmen.

Wenn der Vater Halter bleibt, dann könnt ihr die alten behalten, braucht sie aber bei Anmeldung des Neuen und dürft sie nach Anmeldung nicht mehr ans alte Fahrzeug machen. Also altes Auto zum Händler, Kennzeichen ab, damit zur Zulassungsstelle des Vaters und zurück zum Händler und ans neue Auto. Dann braucht auch Händler das alte nicht abmelden.

Vater kann in jeder Konstelkation Versicherungsnehmer bleiben.

Noch was

Wenn Halter und Versicherungsnehmer abweichend sind, nehmen manche Versicherungen Zuschläge.

Evtl. vorher mal überprüfen.

Manche Versicherungen lassen das auch nicht mal zu das Halter und Versicherungsnehmer verschieden sind wenn man nicht verheiratet oder zumindest im gleichen Haushalt ist.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 18. Februar 2018 um 08:28:16 Uhr:

Soweit ich weiß darf man am abmeldetag noch mit ungestempelten Kennzeichen fahren.

Und wenn die kennzeichen dem neuen bereits zugeteilt wurden darfst du m.W. auch damit zur zulassungsstelle fahren.

Möglich wäre also:

Alten abmelden und dann direkt zum Händler, neuen mitnehmen und wieder zur Zulassung fahren.

Evtl. Ist sogar ab- und anmelden gleichzeitig möglich - kannst du aber sicher bei deiner Zulassungsstelle erfragen.

Man darf mit ungestempelten Kennzeichen nur Fahrten in Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren bzw zur Erlangung einer HU tätigen,wenn das Kennzeichen dem Fahrzeug zugeteilt ist und die Versicherung die Fahrt deckt(es gibt auch VB's die Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen ausschließen)

Nach der Abmeldung heißt das, Fahrt nach Hause. Und das auch nur wenn man das Kennzeichen aufs Fahrzeug für eine spätere Anmeldung reserviert. Lässt man es für ein anderes Fahrzeug frei schalten,ist die Zuteilung beim Fahrzeug weg und man darf mit den ungestempelten nicht fahren.

Und schon gar nicht an ein anderes Fahrzeug anschrauben.

Gruß m

Themenstarteram 18. Februar 2018 um 11:16

Puh, das klingt mal wieder alles nach klassischem deutschen Bürokratiewahnsinn :P

Also ich werde folgendes machen: Am Montag klären wir mit der Versicherung ab, was die "bessere" Alternative ist. Versichern auf ihren Dad oder auf sie selbst und ob es mit Extrakosten verbunden ist, wenn der Wagen auf sie läuft aber auf den Vater versichert ist.

Sollte es i.O. sein wenn das Auto auf sie läuft, dann bekommt sie sowieso ein neues Kennzeichen und kann entsprechend das neue Auto anmelden, mit dem alten Wagen und dem alten Kennzeichen zum Händler fahren und dieser macht dann die Abmeldung.

Sollte es weiterhin auf ihren Vater laufen müssen, dann wird die Sache komplizierter. Das Kennzeichen würde gleich bleiben und ich könnte die Anmeldung des Neuen nicht ohne die Abmeldung des alten machen. Da der Händler und das entsprechende Landratsamt allerdings ~30km auseinander liegen, macht das hin und her fahren auch keinen Spaß. Für diesen Fall müsste ich mir dann was einfallen lassen wie ich entweder das alte Auto oder das neue Auto ohne Kennzeichen von A nach B bekomme :(

Vielleicht auch einfach mal den ganzen Aufwand und die zusätzliche Fahrerei zu evtl. neuen Kennzeichen ins Verhältnis setzen.

Zitat:

@tombond schrieb am 18. Februar 2018 um 12:16:13 Uhr:

Puh, das klingt mal wieder alles nach klassischem deutschen Bürokratiewahnsinn :P

Was hat das mit Bürokratenwahnsinn zu tun?

Ein Fahrzeug muss halt mal zugelassen sein,um auf der Straße fahren zu dürfen. Gibt ja schon Alternativen ,wo man mit ungesiegelten Kennzeichen fahren darf oder das Kurzzeitkennzeichen halt.

Oder dreh den Spiess um,und mach einfach irgendein Blech ran. Das ist der ganz normale FahrzeugHalter-Wahnsinn.

Und als Tip, melde das Auto ab,bevor Du es beim Händler abstellst, die lassen es auch gern mal schleifen mit dem sofortigen abmelden.

Zitat:

einfallen lassen wie ich entweder das alte Auto oder das neue Auto ohne Kennzeichen von A nach B bekomme 

Kurzzeitkennzeichen

Gruß m

Themenstarteram 19. Februar 2018 um 11:23

Ok, vielen Dank schon mal an alle für die Hilfe.

Sofern möglich (sprich sofern die Versicherung mitspielt) wird das Auto auf sie zugelassen und dann kommt auch ein neues Kennzeichen her. Dann sparen wir uns einiges an Stress.

Ich hab noch eine Frage zur Versicherung bzw. zur eVB Nummer: Jetzt war ihr bisheriges Auto ja auf ihren Vater zugelassen und auch bei ihm mitversichert. Wenn wir jetzt von dieser Versicherung die eVB anfordern, passt diese dann direkt? Oder spielt es dort eine Rolle, dass vorher ein Fahrzeug des Versicherungsnehmers und jetzt ein Fahrzeug der Tochter versichert werden soll (also dass sich praktisch der Halter ändert)?

PS: Der obligatorische Termin bei der Versicherung folgt natürlich baldmöglichst, um dort dann zu klären ob die Versicherung auch weiterhin bei ihrem Vater laufen soll oder ob es finanziell i.O. wäre eine eigene Versicherung abzuschließen.

Normalerweise klärt man sowas vorher und vergleicht die Angebote. .. . :o

Beim holen der EVB musst Du lediglich den Versicherungsnehmer, den ggf abweichenden Halter und paar Daten zum Fahrzeug angeben. Und dann sendet man Dir die eVB zu ,bzw wenn Du bei einem Vertreter vorsprichst, händigt der sie Dir aus.

Gruß m

Dann kann man aber auch nicht mehr zu einem anderen Anbieter wechseln, sobald die Zulassung erfolgt ist

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