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Frage zur 1%-Regelung (geldwerter Vorteil)
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur 1%-Regelung (pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils durch die Firmenwagennutzung) und hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Grundsätzlich wird als Basiswert der Bruttolistenpreis des gekauften Fahrzeugs angesetzt. Ich meine aber gelesen zu haben, dass einige Ausstattungsdetails herausgerechnet werden dürfen. Ich denke z.B. an das Autotelefon, aber auch das Navi.
Was wisst Ihr darüber? Würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.
Beste Antwort im Thema
Re: 1% Regel...
Hallo MaS4 - Danke für Deinen Eintrag. So muss eine Antwort aussehen.Zitat:
Original geschrieben von MaS4
...(BFH, Urteil vom 16.02.2005 - VI R 37/04)
...
Eine Wohltat im Vergleich zu dem "Ich-glaube-gehört-zu-haben-aber-ohne-Gewähr"-Gefasel das einem sonst vor die Nase kommt.
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21 Antworten
ich habe gelesen:
steuerfrei ist das Telefon und ein zweiter Rädersatz (Winterräder)
ein Navi ist zu versteuern
War doch schon alles gesagt und dann noch den Thread von 2005 rauskramen...
Habe gerade das Problem beim Steuerbescheid 2007
Angenommen :
Bruttolistenpreis war 25.000 Euro
1 % Privatentnahme : 250 Euro mtl. als geldwerter Vorteil
DARAUF muss ich zusätzlich 19 % Umsatzsteuer aus 250 Euro abführen ?
Irgendwer schrieb hier Mal :
Von den 1 % Privatentnahme werden vor der Berechung der Umsatzsteuer
ON TOP erst 20 % pauschal abgezogen ?
Das scheint dem Finanzamt unbekannt zu sein.
Damit liegt die Privatentnahme mit 1,19 % weit über meinem Leasingfaktor
und es könnte sinnvoll sein den Wagen 2008 gar nicht steuerlich asbzuschreiben
Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen:
Meine bessere Hälfte fährt seit vielen Jahren einen Dienstwagen, den sie privat nutzen darf und ihr Arbeitgeber versteuert natürlich auch den geldwerten Vorteil für sie.
Bislang war die Dienstwagenregelung ihres Arbeitgeber so, dass keine Freisprecheinrichtungen und Winterräder ab Werk bestellt werden durften, sondern dass beides erst nach der Auslieferung vom Arbeitgeber selbst angeschafft und eingebaut (FSE) bzw. nur angeschafft (Winterräder) wurde. Somit sind diese beiden Positionen nie auf einer Bestellung gelandet und es war nicht notwendig, als Dienstwagenfahrer darauf zu achten, dass diese beiden Dinge bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils herausgerechnet werden.
Seit kurzem gibt es aber eine neue Dienstwagenregelung, die nun besagt, dass Winterräder und FSE mitbestellt und somit ab Werk eingebaut sind. Daher werden diese Posten dann auch auf der Bestellung auftauchen und fließen in den BLP des bestellten Fahrzeugs ein.
Zusätzlich ist es so, dass ihr Arbeitgeber nun diverse Pflichtausstattungen vorschreibt, z. B. eine Einparkhilfe vorn & hinten, auf die sie eigentlich verzichten könnte/würde.
Folgende Fragen dazu:
1. Wie ist es bei euch (angestellten Dienstwagenfahrern)? Stellt euer Arbeitgeber direkt sicher, dass bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils der BLP abzüglich Winterräder und FSE berücksichtigt wird? Oder muss sie das gegenüber dem Finanzamt bei ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen?
2. Wie steht es um dienstlich geforderte Pflichtausstattungen, wie z. B. PDC? Müssen diese mit versteuert werden, obwohl sie nur deswegen verbaut werden, weil es der Arbeitgeber so will? Hat jemand Erfahrungen damit, dies gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen? Immerhin handelt es sich um dienstlich veranlasste Ausstattungen, die m. E. nicht mit versteuert werden dürften.
Besten Dank vorab und viele Grüße,
Glombo
soweit ich weiss, ist ein zweiter Satz Räder und die FSE nicht zu versteuern. Das sollte auch eine Personalabteilung wissen oder deine Frau kann sie doch darauf hinweisen. Das muss auf alle Fälle in der sofortigen Rechnung des Listenpreises einfliessen.
Die Zusatzausstattungen, die deine Frau eigentlich nicht will, da kann ich nur sagen, das ist Pech bzgl. der Versteuerung. Das muss mit versteuert werden.
Hallo Allerseits,
wie wird denn der Neupreis der Freisprecheinrichtung (FSE) ermittelt wenn diese Bestandteil des Navis ist?
Z.B. Mercedes Comand, BMW Navi Professionel Paket etc.
Grüße
Peter
Zitat:
Original geschrieben von Perly
wie wird denn der Neupreis der Freisprecheinrichtung (FSE) ermittelt wenn diese Bestandteil des Navis ist?
Z.B. Mercedes Comand, BMW Navi Professionel Paket etc.
das würde mich auch interessieren. Hat man überhaupt die Möglichkeit, den Wert der FSE im Paket mit dem Navigationssystem herauszurechnen?