Frage zum Winterreifenlimit Vmax Aufkleber, muß der sein?
Hallo,
eine Frage beschäftigt mich wieder in diesen Tagen. Ich habe meine Winterreifen montiert, Geschwindigkeitsindex "H", also Vmax=210 km/h. Dies bedeutet auch, dass ich diesen häßlichen Aufkleber "Winterreifenlimit: 210 km/h" auf mein Amaturenbrett pappen müßte. Nun hab ich in meinem E 240 Mopf ja die Möglichkeit über das KI das Winterreifen-Limit zu setzen. Mach ich jedes Jahr so, ab 200 km/h kommt dick die Meldung Winterreifenlimit 210 km/h und dann beim Erreichen der Grenze setzt der Limiter ein, die Lampe leuchtet und der Wagen wird abgeregelt. Stellt sich mir die Frage der Darseinsberechtigung dieses Aufklebers, mal ironisch gesprochen.
Doch beim TÜV im Dezember vor zwei Jahren hatte ich da ein Wortgefecht mit dem TÜV Prüfer, der auf diesen Aufkleber bestand und das Fehlen sogar in den TÜV Bericht eingetragen hat. Wenn er jetzt gesagt hätte "es ist vorgeschrieben, macht aber bei Ihnen natürlich keinen Sinn. Ich muß es nur erwähnen, der Form halber...", ok, keine Frage, hätte ich so hingenommen und natürlich Nix gemacht. Ich seh es halt nicht ein einen Aufkleber auf mein Amaturenbrett zu kleistern, wenn er ohnehin keinen Sinn macht. Aber der TÜV-Mensch hat dann da den Moralischen gemacht, ich sei verantwortlich, wenn jemand mit meinem Auto fährt, und sich ohne Wissen in Lebensgefahr bringt und dabei umkommt. Mal abgesehen davon das nur ich und meine Freundin den Wagen fahren: ES GEHT DOCH NICHT!!! Was ist denn besser, dieser Aufkleber, den man getrost ignorieren kann oder eine elektronische Abreglung, die man nur BEWUSST und im STAND deaktivieren kann..?
Daher meine Frage, ist es wirklich GESETZ, diesen Aufkleber zu haben und egal unter welchen Umständen? Muß in einem Monat wieder zum TÜV und hab keinen Bock auf die Debatte...!
11 Antworten
tja,
er hat wohl recht. Das Gesetzt ist halt erlassen worden, als es noch keine Regler gab.
Nur mal so, Dein Wagen ist in der Werkstatt, der Eintrag wird durch abklemmen der Batterie gelöscht und
deine Frau fährt schneller als der Wagen dürfte (wegen WR).
Der Reifen platzt........
Wat nu?
Sicher, sehr konstruiert dieser Fall, aber so kann es passieren.
BTW, wagen immer im Sommer anmelden ;-)
Grüße
Es kann immer ein Fall eintreten, wo jemand anders das Auto fährt.
Der Regler kann auch jederzeit ausfallen. Der Aufkleber aber nicht. 😉
...naja, mir schleierhaft wie der Regler ausfallen kann. Ich hatte einmal im Winter im KI ne Birne getauscht, d.h. ausgebaut und ohne Strom. Ich bin mir ziemlich sicher, dass danach das Winterreifen Limit noch aktiv war (okey...beschwören kann ich es nicht). Und das aufgrund eines Defektes der Limiter UND die Anzeige nicht funktioniert (spontaner Displayfehler im KI?), naja, dann könnte man auch konstruieren, dass der Tacho plötzlich ausfällt und der Fahrer gar nicht weiß, das er die 210 km/h überschreitet obwohl er den Aufkleber sieht...!
Wie auch immer, man kann sich da ans Haare spalten geben, die Aussage "iss Gesetz" reicht mir, bislang war ich da nicht so sicher. Dann nehm ich es halt hin, wenn es mecker beim TÜV gibt kleb ich ihn kurz dahin, danach kommt er wieder ab...!
es gibt ja auch WR die nur bis 160 oder 190 zugelassen sind.
Habe aber auch keinen Aufkleber drin. Sieht ziemlich bescheiden aus.
Grüße
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Zitat:
Original geschrieben von kutjub
es gibt ja auch WR die nur bis 160 oder 190 zugelassen sind.
..deswegen kann man über das KI ja 160, 190, 210 oder 240 km/h einstellen. Meiner Meinung nach der sicherste Weg überhaupt...!
Im Übrigen:
Mal ganz davon abgesehen, dass kaum ein Schutzmann auf der Straße sich dafür interessiert..........wenn er sich doch einmal dafür interessieren sollte, dann wird das mit höchstens 10 Euro geahndet. Zu 99% gibt es nur ne mündliche Verwarnung mit Mängelkarte/Kontrollbericht. Es gibt eindeutig wichtigere Dinge, auf die man im Rahmen der StVZO achten sollte.
Und über die TÜV-Prüfer, damit meine ich jetzt um Himmels Willen nicht alle, verlier ich besser kein Wort.....
Da wird schonmal bei einem W140 S500 aus 98 zur Prüfung des Schwellerbereichs der Gummihammer mit Meißel ausgepackt, um eine eventuelle Komplettdurchrostung aufzudecken.......Sachen gibt es.....
Beste Grüße!!
...Meiner Meinung nach ...
Ich bin ja auch der Meinung ich würde zuviel Steuern zahlen, interessiert aber leider den Gesetzgeber nicht 😉 SCNR
Braucht man den Aufkleber auch, wenn die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Wagens geringer ist, als die Begrenzung des Reifens?
Mein Aufkleber hat sich jedenfalls spontan in Luft aufgelöst, kaum dass er unterm Lichtschalter klebte, und ich bin auch leider seit zwei Jahren nicht mehr dazu gekommen, mir einen neuen zu besorgen 😉.
Zitat:
Original geschrieben von AHD
Braucht man den Aufkleber auch, wenn die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Wagens geringer ist, als die Begrenzung des Reifens?Mein Aufkleber hat sich jedenfalls spontan in Luft aufgelöst, kaum dass er unterm Lichtschalter klebte, und ich bin auch leider seit zwei Jahren nicht mehr dazu gekommen, mir einen neuen zu besorgen 😉.
...nein, nur wenn der Wagen schneller ist.
Im Bastelbedarf gibt es sog. Haftfolien (Adhäsionsfolien) für Window-Colors.
Auf diese wird das Motiv gemalt und kann dann an wechselnden Orten immer wieder angebracht werden.
Ich habe meinen Aufkleber auf solch eine Folie geklebt und mit einem Skalpell dann den Aufkleber ausgeschnitten (Folie dabei ca. 3-4mm vom Aufkleberrand überstehen lassen). Danach konnte ich es mitten ins KI pappen (oder wo sonst eine glatte Fläche ist) und es auch wieder Rückstandsfrei entfernen.
Zitat:
Original geschrieben von joshsteppen
Im Bastelbedarf gibt es sog. Haftfolien (Adhäsionsfolien) für Window-Colors.Auf diese wird das Motiv gemalt und kann dann an wechselnden Orten immer wieder angebracht werden.
Ich habe meinen Aufkleber auf solch eine Folie geklebt und mit einem Skalpell dann den Aufkleber ausgeschnitten (Folie dabei ca. 3-4mm vom Aufkleberrand überstehen lassen). Danach konnte ich es mitten ins KI pappen (oder wo sonst eine glatte Fläche ist) und es auch wieder Rückstandsfrei entfernen.
Moderator: "Knoff-Hoff!"
Band: "dab dab da dabadapdapdapdapda .... "
ich lach mich hier grade kaputt.... (sorry, der Tip war ja wirklich gut gemeint)