Frage zum "Wertverlust" nach Unfall

Abend

Mein Dad hatte einen Unfall, ihm ist einer draufgefahren.

Jetzt ist es doch so,nach meinem Verständnis, das er jetzt ein Unfallwagen hat was er ja bei einem Verkauf angeben muß. Daraus folgt doch das er für sein Auto im schlimmsten Fall weniger bekommt wie ohne den Unfallschaden.
Wer kommt für den Ausgleich auf? Der Gutachter war der Meinung das bei so einem alten Auto der Wertverlust durch einen Unfall keine Rolle spielen würde.

Es handelt sich um einen Octavia 1 RS EZ 2003 ca98000km in gutem gepflegten Zustand...und bis jetzt Unfallfrei.

Beste Antwort im Thema

Tobias hat das ganze ziemlich treffend beschrieben.

Natürlich kann auch ein 11 Jahre altes Fahrzeug einen merkantilen Minderwert nach einem Unfallschaden erfahren.

Wie der Name eigentlich schon sagt "Merkantil" ist hier der Punkt. Maßgeblich ist einzig und allein, wie der Markt, also die Käufer am Gebrauchtfahrzeugmarkt den reparierten Unfall "behandeln".

Ich bin immer wieder erstaunt woher manche User hier Ihr Wissen und die Kentnisse über diesen Markt haben und einfach mal so eben behaupten "Wertminderung ist nicht gegeben"

Es müsste doch eigentlich unstreitig sein, dass sich ein reparierter Unfallschaden auf den Verkaufspreis auswirkt.

Kein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch bezahlt für einen reparierten Unfallagen das gleich Geld wie für einen Unfallfreien. Und wenn man das Agrument anführt, das mit zunehmenden Alter ein Vergleich von Fahrzeugen immer schwieriger wird, dann müsste sich der reparierte Schaden sogar noch empfindlicher beim Verkaufspreis auswirken.

In der Rechtsprechung ist heute algemein anerkannt dass eine Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen mit hohen Laufleistungen anfallen kann und somit beim Schadenersatz auch zu berücksichtigen ist. 

Dieser Blödsinn mit 5 Jahren oder 100.000 KM ist längst Geschichte. Das stammt aus einer Zeit, da war das Auto nach 5 Jahren durchgerostet und der Motor war nach 100.000 KM ausgelutscht. 

Die heutigen Fahrzeuge haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 12 Jahren und mehr. Ein z.b. 8 Jahre alter Gebrauchtwagen kann noch Verkauserlöse von über 5.000 Euro bringen. 

Warum so ein Fahrzeug von der Wertminderung "ausgeschlosen" sein soll, wenn er Beispielsweise einen Unfallschaden von 3.000 Euro erfahren hat, möchte mir mal jemand bitte nachvollziebar erklären.

Ebenso wenig wie mir sicher keiner erklären kann, warum es bei mittlerweile 15 verschiedenen "Berechnungsmethoden zur Wertminderung" 15 verschiedene Ergebnisse gibt.

Diese Methoden haben sämtlichst ein Manko:

Kein Käufer -auch kein gewerblicher Aufkäufer- kennt Sie und keiner wird diese Methoden, wenn er ein Instandgesetztes Unfallauto kauft (wenn er es überhaupt kaufen will) anwenden.  

Aber über das Thema Wertminderung wird man sich in 10 Jahren auch noch streiten.

Jeder hat halt so seine Meinung dazu............😁

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Ob nach einem Unfall eine Wertminderung an einem Fahrzeug eingetreten ist, oder nicht, ermittelt der Sachverständige, welcher das Gutachten erstellt.

Dies hängt von diversen Faktoren ab, wie z.B. Alter, Laufleistung, Allgemeinzustand des Fahrzeuges, Vor- und Altschäden, Art und Schwere des Unfallschadens usw. usw. ab. Noch dazu gibt es ein gutes Dutzend Berechnungsmodelle für die Wertminderung.

Zitat:

Original geschrieben von ToledoDriver82


Der Gutachter war der Meinung das bei so einem alten Auto der Wertverlust durch einen Unfall keine Rolle spielen würde.

Hat er vermutlich Recht.

Die frühere Faustregel "Fahrzeug älter als 6 Jahre = keine Wertminderung mehr" gilt zwar heute nicht mehr uneingeschränkt, aber bei einem 11 Jahre alten Skoda dürfte tatsächlich keinerlei Wertminderung durch einen Unfall mehr eintreten.

Ok aber wenn ich als Käufer zwei gleiche Autos vor mir hätte zum gleichen Preis, einer Unfallfrei der andere nicht, dann würde ich doch den ohne nehmen. Was im Umkehrschluß bedeutet, ich muß als Verkäufer des Unfallwagends mit dem Preis runter gehen,würde also auf Grund des nichtverschuldeten Unfalls nen Wertverlust haben.
Wie gesagt, bin kein Experte, wollt nur mal Klarheit haben da mein Dad sich immer gut um seinen RS gekümmert hat.

Zitat:

Original geschrieben von ToledoDriver82


Ok aber wenn ich als Käufer zwei gleiche Autos vor mir hätte zum gleichen Preis, einer Unfallfrei der andere nicht, dann würde ich doch den ohne nehmen. Was im Umkehrschluß bedeutet, ich muß als Verkäufer des Unfallwagends mit dem Preis runter gehen,

Das ist vom Grundsatz her auch richtig.

Aber ab einem gewissen Fahrzeugalter (und damit meistens einhergehend einer niedrigen Preisklasse) spielt das Argument der Unfallfreiheit nur noch eine untergeordnete bzw. keine Rolle mehr (zumindest dann nicht, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäss instand gesetzt wurde).

Das bedeutet also das mein Dad auf dem "Wertverlust" sitzen bleibt und alles nur weil einer gepennt hat. Dann wäre ein Totalschaden ja echt besser gewesen.

Ich Danke erstmal

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Zitat:

Original geschrieben von ToledoDriver82


Das bedeutet also das mein Dad auf dem "Wertverlust" sitzen bleibt

Nein, denn es ist ja rein objektiv durch den Unfall (siehe oben) gar keine Wertminderung (mehr) eingetreten - ordnungsgemäße Instandsetzung des Fahrzeuges natürlich vorausgesetzt.

Selbst wenn, er müßte den Unfallschaden bei Verkauf angeben,was gebenüber einem ohne sicher einen geringeren Verkaufserlös zur Folge hätte.

Natürlich sind Unfallschäden bei einem Verkauf offenbarungspflichtig.

Aber nochmal: Ab einem gewissen Fahrzeugalter bzw. Fahrzeugwert spielt dies bei einem Verkauf des Fahrzeuges keine Rolle mehr.

Sprächen wir hier statt von einem Skoda von einem Bentley oder einem Ferrari, da sähe die Welt sicherlich anders aus.

Beim Verkauf eines 11 Jahre alten Großserienfahrzeuges fällt aber ein ordnungsgemäß behobener Unfallschaden nicht mehr merklich bzw. messbar ins Gewicht beim Kaufpreis.

Also ist es bei einem alten großserien Auto egal ob Ersthand,wenig KM,gut gepflegt und unfallfrei oder 4Vorbesitzer,etwa gleiche KM mäßig gepflegt mit behobenen Vorschäden.

Na dann werd ich meinem Dad wohl wirklich dazu raten den tot zufahren,das dürfte dann wohl das beste sein.

Ich bedanke mich...wieder was gelernt

Zitat:

Original geschrieben von ToledoDriver82


Also ist es bei einem alten großserien Auto egal ob Ersthand,wenig KM,gut gepflegt und unfallfrei oder 4Vorbesitzer,etwa gleiche KM mäßig gepflegt mit behobenen Vorschäden.

OK, ich bin dann hier raus.

Mir irgendwelche Dinge in den Mund legen zu lassen, die nie gesagt wurden

Zitat:

Original geschrieben von ToledoDriver82


Also ist es bei einem alten großserien Auto egal ob Ersthand,wenig KM,gut gepflegt (...)
oder 4Vorbesitzer,etwa gleiche KM mäßig gepflegt

muss ich mir nicht geben.

Hier ging es einzig und allein um einen Unfallschaden - und nicht um Anzahl der Vorbesitzer, Pflegezustand, Kilometerstand usw.

Lass dir das am besten nochmal von deinem Gutachter erklären, dann kannst du dem ja irgendwelche Worte im Mund umdrehen, oder Sachen unterschieben, die er nicht gesagt hat.

Viel Erfolg noch.

So war das nicht gemeint. Sollte das so rüber gekommen sein, entschuldige ich mich dafür.

Zitat:

Original geschrieben von ToledoDriver82


Ok aber wenn ich als Käufer zwei gleiche Autos vor mir hätte zum gleichen Preis, einer Unfallfrei der andere nicht, dann würde ich doch den ohne nehmen. Was im Umkehrschluß bedeutet, ich muß als Verkäufer des Unfallwagends mit dem Preis runter gehen,würde also auf Grund des nichtverschuldeten Unfalls nen Wertverlust haben.
Wie gesagt, bin kein Experte, wollt nur mal Klarheit haben da mein Dad sich immer gut um seinen RS gekümmert hat.

Das ist zwar im Grunde richtig, aber ein 11 Jahre alter Octavia (und dann noch Typ 1) hat sowieso keinen großen Wert mehr, selbst wenn er stets gepflegt wurde. Da ist eine Rechnung über die sachgemäße Reperatur ausreichend und ansonsten kommt es bei einem solchen Auto eher auf den Gesamtzustand an (kein Rost, etc.). Viele Autos in einem solchen Alter haben im Prinzip nur noch Ausschlacht- bzw. Schrottwert

Morgen

Da sagen aber die Angebote im Netz was anderes, für nen guten RS Kombi werden immer noch 4500-6500€ aufgerufen.

Was soll denn der Minderwert sein?

50€!?

Achja, was im Netz aufgerufen wird sind Wunschpreise der/des Verkäufers, nicht mehr und nicht weniger...

Zitat:

Original geschrieben von ToledoDriver82


Also ist es bei einem alten großserien Auto egal ob Ersthand,wenig KM,gut gepflegt und unfallfrei oder 4Vorbesitzer,etwa gleiche KM mäßig gepflegt mit behobenen Vorschäden.

Nein.

Aber es ist preislich egal ob Ersthand,wenig KM,gut gepflegt und unfallfrei oder Ersthand,wenig KM,gut gepflegt und fachmännisch repariert.

Auch wäre es ziemlich egal ob 4Vorbesitzer, etwa gleiche KM mäßig gepflegt mit behobenen Vorschäden oder 4Vorbesitzer, etwa gleiche KM mäßig gepflegt ohne Vorschäden.

Der Wert eines 11-jährigen Altwagens wird in erster Linie durch den Zustand bestimmt, nicht durch irgendeinen behobenen Vorschaden.
Denn der kann differieren zwischen Rentnerauto im Jahreswagenzustand und zerittener Rostlaube.

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