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Frage zum "Wertverlust" nach Unfall

Themenstarteram 18. Januar 2014 um 20:51

Abend

Mein Dad hatte einen Unfall, ihm ist einer draufgefahren.

Jetzt ist es doch so,nach meinem Verständnis, das er jetzt ein Unfallwagen hat was er ja bei einem Verkauf angeben muß. Daraus folgt doch das er für sein Auto im schlimmsten Fall weniger bekommt wie ohne den Unfallschaden.

Wer kommt für den Ausgleich auf? Der Gutachter war der Meinung das bei so einem alten Auto der Wertverlust durch einen Unfall keine Rolle spielen würde.

Es handelt sich um einen Octavia 1 RS EZ 2003 ca98000km in gutem gepflegten Zustand...und bis jetzt Unfallfrei.

Beste Antwort im Thema

Tobias hat das ganze ziemlich treffend beschrieben.

 

Natürlich kann auch ein 11 Jahre altes Fahrzeug einen merkantilen Minderwert nach einem Unfallschaden erfahren.

 

Wie der Name eigentlich schon sagt "Merkantil" ist hier der Punkt. Maßgeblich ist einzig und allein, wie der Markt, also die Käufer am Gebrauchtfahrzeugmarkt den reparierten Unfall "behandeln".

 

Ich bin immer wieder erstaunt woher manche User hier Ihr Wissen und die Kentnisse über diesen Markt haben und einfach mal so eben behaupten "Wertminderung ist nicht gegeben"

 

Es müsste doch eigentlich unstreitig sein, dass sich ein reparierter Unfallschaden auf den Verkaufspreis auswirkt.

 

Kein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch bezahlt für einen reparierten Unfallagen das gleich Geld wie für einen Unfallfreien. Und wenn man das Agrument anführt, das mit zunehmenden Alter ein Vergleich von Fahrzeugen immer schwieriger wird, dann müsste sich der reparierte Schaden sogar noch empfindlicher beim Verkaufspreis auswirken.

 

In der Rechtsprechung ist heute algemein anerkannt dass eine Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen mit hohen Laufleistungen anfallen kann und somit beim Schadenersatz auch zu berücksichtigen ist. 

 

Dieser Blödsinn mit 5 Jahren oder 100.000 KM ist längst Geschichte. Das stammt aus einer Zeit, da war das Auto nach 5 Jahren durchgerostet und der Motor war nach 100.000 KM ausgelutscht. 

 

Die heutigen Fahrzeuge haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 12 Jahren und mehr. Ein z.b. 8 Jahre alter Gebrauchtwagen kann noch Verkauserlöse von über 5.000 Euro bringen. 

 

Warum so ein Fahrzeug von der Wertminderung "ausgeschlosen" sein soll, wenn er Beispielsweise einen Unfallschaden von 3.000 Euro erfahren hat, möchte mir mal jemand bitte nachvollziebar erklären.

 

Ebenso wenig wie mir sicher keiner erklären kann, warum es bei mittlerweile 15 verschiedenen "Berechnungsmethoden zur Wertminderung" 15 verschiedene Ergebnisse gibt.

 

Diese Methoden haben sämtlichst ein Manko:

 

Kein Käufer -auch kein gewerblicher Aufkäufer- kennt Sie und keiner wird diese Methoden, wenn er ein Instandgesetztes Unfallauto kauft (wenn er es überhaupt kaufen will) anwenden.  

 

Aber über das Thema Wertminderung wird man sich in 10 Jahren auch noch streiten.

 

Jeder hat halt so seine Meinung dazu............:D

 

 

 

 

 

 

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am 20. Januar 2014 um 16:14

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

nö, warum sollst du da abgewimmelt werden?

Aber die Wertminderung wird nicht von der Werkstatt ermittelt.

Du kannst ja erst einmal abwarten, was jetzt passiert. Eventuell bietet dir die Versicherugn ja von selber

eine Wertminderung an, wenn Sie das SV Honorar sparen?

Fragen kostet ja bekanntlich nichts......:)

Der Unfallverursacher hat 1 Schaden im Kalenderjahr frei :p

Wenn sich die Werkstatt bei mir meldet, frage ich nochmal nach der genauen Schadenssumme und hol dann mal die Versicherung ans Telefon.

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