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Frage zum Verlängern vom Führerschein.

Themenstarteram 3. Januar 2019 um 12:00

Hi.

Mal ne Frage.

Ich habe meinen LKW Führerschein vor Januar 1999 gemacht, dadurch brauche ich zum Verlängern ja erst ein Ärtzliches Atest mit 50 Jahren.

Jetzt muß ich 2019 meinen Führerschein wegen den 5 Kursen für diese Ziffer95 Verlängern und da bin ich 48 Jahre.

Damit ich in 2 Jahren dann nicht nochmal Anfange, kann ich das mit dem Arzt gleich machen, damit der Führerschein dann 5 Jahre Gültig ist ?

Führerscheinstelle meint übrigens Nein und ein Kollege meint, der hätte das auch so gemacht.....

Hat hier vielleicht noch jemand erfahrungen damit ?

Beste Antwort im Thema

Die Bescheinigungen reichen nicht aus. Die 95 muss zwingend im Fs eingetragen sein.

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Themenstarteram 13. März 2019 um 10:54

Ich meine das anderster.

Ich will bei mir das Arzt und Module auf ein Datum fallen, sonst muß ich alle ca 2 Jahre den Führerschein Verlängern.

Darum müssen entweder die Module oder der Arzt einmal ne Kürzerer Laufzeit haben und das geht halt nur mit dem Arzt Nachweis.

Dann fehlt noch das Datum von der Fahrerkarte in die selbe Richtung

Ich versteh das ganze Problem nicht, Im Führerschein steht doch wie lange die 95 gültig ist.

Bis dann muss ich die Module und die ärztliche Untersuchung haben. Damit gehe ich zur Führerscheinstelle und hab dann wieder 5 Jahre ruhe.

Warum die ärztliche Untersuchung und die Module unterschiedliche Ablaufdatum haben kann ich nicht nachvollziehen.

Da seit 2014 gewerblich nur noch mit Schlüsselzahl 95 gefahren werden darf ist doch egal wie alt der Fahrer ist. Wenn er erst 48 ist muss er die Module und den Doktor nachweisen und hat wieder 5 Jahre ruhe.

 

mfg

Themenstarteram 13. März 2019 um 17:24

Ja. Aber wenn du den Führerschein vor 1999 gemacht hast, brauchst den Arzt erst zu deinem 50 Geburtstag.

Unsere Führerscheinstelle nimmt max 3 Monate von dem 50 Geburtstag die Ärtzliche Bescheinigung,

Und dann sind die Ablaufdatum von Modulen und Ärztliche Unterauchung nicht gleich.

Das macht ja Sinn: Unsere Führerscheinstelle nimmt max 3 Monate von dem 50 Geburtstag( oder Verlängerung) die Ärtzliche Bescheinigung.

Module nach der letzten Verlängerung sind für die Nächste Gültig und sind für die Verlängerung Voraussetzung dafür !!

Die müssen nur nach dem Datum der letzten Verlängerung gemacht worden sein. Module verfallen mit dem Vorlegen zur Führerscheinverlängerung.

Nach Verlängerung kannste gleich das Erste Modul machen und gilt für die nächste Verlängerung in 5 Jahren.

Hallo.

Im Januar nächsten Jahres läuft mein LKW Führerschein ab. (Klasse CE, keine B96 Berufskraftfahrerquallifikation, die habe ich nicht).

Ich gehe mal davon aus, dass ich dann zu unserem Führerscheinarzt muss, und anschließend zur Führerscheinstelle.

Wenn ich nun mit meinem Wohnmobil (über 3,5 Tonnen) im Dezember in den Urlaub fahre und im März mit abgelaufenem Führerschein wieder komme, gibts da irgendwelche Fristen, oder macht man die Verlängerung vorher?

Ich möchte natürlich möglichst viele Monate raus holen :)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein Verlängern / Fristen' überführt.]

Ab den Ablaufdatum muss der Führerschein verlängert sein, dauert 3-4 Wochen ( war bei mir so ). Was heißt hier Führerscheinarzt, das macht jeder Hausarzt und dann noch zum Augenarzt neues Foto und zum Landratsamt.

Eine Rechnung von ungefähr 300-400 € wird folgen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein Verlängern / Fristen' überführt.]

Worti32 hat Recht, als Nachweis der Weiterbildung bzw. der Qualifikation zählt nur der Eintrag im Führerschein mit der Schlüsselzahl 95. Ist deren Datum ungültig geworden, existiert auch kein gültiger Nachweis mehr.

Bei "Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin" habe ich unter" Berufskraftfahrer - Grundqualifikation und Weiterbildung" bei dem Thema "Nachweis der Weiterbildung" folgendes gefunden:

"Fahrer und Fahrerinnen, die eine Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation erworben haben, sind grundsätzlich 5 Jahre nach dem Erwerb der Qualifikation zur Vorlage ihrer ersten Weiterbildung verpflichtet. Um diesem Personenkreis die Angleichung der Termine für die Weiterbildung an den Termin der Verlängerung des Führerscheins zu ermöglichen, besteht für die erste Weiterbildung die Möglichkeit, die Frist von 5 Jahren einmalig um 2 Jahre zu verkürzen oder zu verlängern."

Das heißt für mich, der Termin zur Vorlage der ersten Weiterbildung hätte von 2014 auf 7 Jahre verlängert werden können, wäre also erst 2021.

Zitat:

@Kurpan schrieb am 14. März 2019 um 16:23:53 Uhr:

Worti32 hat Recht, als Nachweis der Weiterbildung bzw. der Qualifikation zählt nur der Eintrag im Führerschein mit der Schlüsselzahl 95. Ist deren Datum ungültig geworden, existiert auch kein gültiger Nachweis mehr.

Bei "Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin" habe ich unter" Berufskraftfahrer - Grundqualifikation und Weiterbildung" bei dem Thema "Nachweis der Weiterbildung" folgendes gefunden:

"Fahrer und Fahrerinnen, die eine Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation erworben haben, sind grundsätzlich 5 Jahre nach dem Erwerb der Qualifikation zur Vorlage ihrer ersten Weiterbildung verpflichtet. Um diesem Personenkreis die Angleichung der Termine für die Weiterbildung an den Termin der Verlängerung des Führerscheins zu ermöglichen, besteht für die erste Weiterbildung die Möglichkeit, die Frist von 5 Jahren einmalig um 2 Jahre zu verkürzen oder zu verlängern."

Das heißt für mich, der Termin zur Vorlage der ersten Weiterbildung hätte von 2014 auf 7 Jahre verlängert werden können, wäre also erst 2021.

Stimmt so nicht . Es gab eine Übergangsfrist bis 09.2016 . Ab diesem Datum ist es bei gewerblichen Fahrten unerlässlich die "95" eingetragen zu haben . Wer diese Frist nicht nutzte oder sich die "95"zu früh eintragen lies hat genau das Problem mit unterschiedlichen Daten auf dem Führerschein .https://www.bkftv.de/ausnahmen-vom-bkrfqg-schluesselnummer-95/

Camions, weiß nicht, ob es nicht doch stimmt. "Das Service Portal" Baden-Württemberg schreibt beim Stichwort "Berufskraftfahrer-Qualifikation-Weiterbildung-nachweisen" in der Rubrik "Fristen" zu der von Dir erwähnten "Übergangsfrist:

"Um Härten zu vermeiden, gibt es Übergangsfristen für den Nachweis der Weiterbildung. Sie gelten für:

° Inhaber und Inhaberinnen von Bus-Führerscheinen, deren Gültigkeit zwischen dem 10. September 2013 und dem 9. September 2015 ausläuft:

Sie können den Weiterbildungsnachweis bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis eintragen lassen - spätestens bis 9. September 2015.

• Inhaber und Inhaberinnen von Lkw-Führerscheinen, deren Gültigkeit zwischen dem 10. September 2014 und dem 9. September 2016 ausläuft:

Sie können den Weiterbildungsnachweis bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis eintragen lassen - spätestens bis 9. September 2016."

Aber weiter unten schreiben sie auch:

„Die Schlüsselzahl 95 erhalten Sie jeweils auf fünf Jahre befristet. Bei der ersten Eintragung kann eine andere Frist eingetragen werden. Dadurch kann sie mit der fünfjährigen Befristung der entsprechenden Fahrerlaubnis in Übereinstimmung gebracht werden.“

Davon sprechen die Berliner auch, mit dem konkreteren Hinweis, dass diese 5-Jahresfrist bis zu 2 Jahre verlängert oder verkürzt werden kann. Für mich sind das 2 Themen:

1. Übergangsfrist bei der erstmaligen Eintragung der 95 zu den damaligen Stichtagen 9/13 bzw. 9/14.

2. Spielraum von +/- 2 Jahre innerhalb der ersten 5-Jahresfrist, wann die Weiterbildung wieder erneut vorgelegt werden muss.

Ich glaube, ein Kollege von mir hat die "95" mit einer 6 jährigen Frist eingetragen bekommen. Kann das aber erst morgen überprüfen.

Ich selbst bin 1961 geboren . Hätte ich mich nicht vor 5 Jahren darum gekümmert würde es mir auch so gehen das ich alle 2,5 Jahre einen neuen Führerschein gebraucht hätte . Hatte sogar ein Schreiben der EU sowie meine 5 Module zwischen 2014-2016 immer im Fahrzeug liegen . Traurig aber wahr , es wusste niemand bescheid , sogar meine zuständige Führerscheinstelle war damit überfordert . Telefonisch hieß es damals " Alles klar , können sie so machen , abends lag dann im Briefkasten schriftlich das es nicht gehen würde . Also bin ich persönlich vorstellig geworden mit all meinen Unterlagen inclusive des Bescheides der EU . ( Die Gesichter werde ich nicht vergessen ) und dann ging es . Somit habe ich also 2016 meinen Führerschein mit der "95" sowie dem ärztlichen Attest verlängert .

Martin

Habe den Führerschein des Kollegen jetzt gesehen: Ersteintrag "95" zum 28.8.2014, Gültigkeit bis 28.8.2020. - 6 Jahre! - Dieses eine Jahr plus bringt bei dem Kollegen Gültigkeit Führerschein und Gültigkeit der "95" auf einen Termin und zeigt, dass tatsächlich die erste 5-Jahresfrist verlängert werden kann. Und dass die von Camions praktizierte Verschiebung der Ersteintragung über den Termin Oktober 2014 hinaus also ein anderes Thema ist.

 

Zu Camions: dann bist Du wohl bis 2016 nur in Deutschland unterwegs gewesen, denn ab Oktober 2014 hat man im Ausland (Frankreich!) Probleme bekommen ohne die "95" im Führerschein. Die mitgeführten Nachweise der absolvierten 5 Module wurden nicht akzeptiert – wie seit Oktober 2016 es die deutsche Polizei auch nicht mehr akzeptiert.

Habe den Führerschein des Kollegen jetzt gesehen: Ersteintrag "95" zum 28.8.2014 mit einer Gültigkeit bis zum 28.8.2020. - 6 Jahre! - Dieses eine Jahr plus bringt bei dem Kollegen Gültigkeit Führerschein und Gültigkeit der "95" auf einen Termin und zeigt, dass tatsächlich die erste 5-Jahresfrist verlängert werden kann! Und dass die von Camions praktizierte Verschiebung der Ersteintragung über den Termin Oktober 2014 hinaus also ein anderer Vorgang ist.

Zu Camions: dann bist Du wohl bis 2016 nur in Deutschland unterwegs gewesen, denn ab Oktober 2014 hat man im Ausland (Frankreich!) Probleme bekommen ohne die "95" im Führerschein. Die mitgeführten Nachweise der absolvierten 5 Module wurden nicht akzeptiert – wie seit Oktober 2016 es die deutsche Polizei auch nicht mehr akzeptiert.

Da muss ich dich berichtigen , es wurde akzeptiert . Da ich seid über 30 Jahren Frankreich fahre hatte ich mich auch mit der hiesigen Polizei unterhalten . Die wussten alle bescheid . Auch hatte ich sicherheitshalber ein Schreiben aus Brüssel dabei welches man sich im Internet mehrsprachig herunterladen konnte . https://www.motor-talk.de/.../95-eintragen-lassen-t4771577.html?... Martin

Zu Camions: dann bist Du wohl bis 2016 nur in Deutschland unterwegs gewesen, denn ab Oktober 2014 hat man im Ausland (Frankreich!) Probleme bekommen ohne die "95" im Führerschein. Die mitgeführten Nachweise der absolvierten 5 Module wurden nicht akzeptiert – wie seit Oktober 2016 es die deutsche Polizei auch nicht mehr akzeptiert.

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