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Frage zum Verlängern vom Führerschein.

Themenstarteram 3. Januar 2019 um 12:00

Hi.

Mal ne Frage.

Ich habe meinen LKW Führerschein vor Januar 1999 gemacht, dadurch brauche ich zum Verlängern ja erst ein Ärtzliches Atest mit 50 Jahren.

Jetzt muß ich 2019 meinen Führerschein wegen den 5 Kursen für diese Ziffer95 Verlängern und da bin ich 48 Jahre.

Damit ich in 2 Jahren dann nicht nochmal Anfange, kann ich das mit dem Arzt gleich machen, damit der Führerschein dann 5 Jahre Gültig ist ?

Führerscheinstelle meint übrigens Nein und ein Kollege meint, der hätte das auch so gemacht.....

Hat hier vielleicht noch jemand erfahrungen damit ?

Beste Antwort im Thema

Die Bescheinigungen reichen nicht aus. Die 95 muss zwingend im Fs eingetragen sein.

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Ich hab den mit 49,5 verlängert und mit 50,25 wurden die laut wegen der Reaktionsprüfung beim Busschein. Ich würde das mit dem Arzt sofort mitmachen und da du ja sowieso ne Verlängerung beantragst dürfte das in einem gehen. Hast du auch eine Fahrerkarte ? wielange gültig? Alles anliefern und schauen ob die das doch machen.

Themenstarteram 3. Januar 2019 um 12:55

Hab halt keine Lust da jetzt zum Arzt zu gehen und für nichts zu Bezahlen.

Fahrerkarte ja, die ist noch ca 2 Jahre Gültig.

Die Untersuchung ist auch ne weile gültig. Dann stellen die jedesmal eine Führerscheinkarte aus und die zahlst du. Hier könnte man auch die verhältnismäßigkeit mal prüfen. Frag doch mal den Chef von der Führerscheinstelle, das man da alles auf eine Datum macht.

Ich habe auch mit 48 Jahren den Führerschein verlängert, inkl. Gesundheitsprüfung und Modulen. Was soll da dagegen sprechen? Nächste Verlängerung mit 53 Jahren.

Zitat:

@Matze135 schrieb am 3. Januar 2019 um 13:00:14 Uhr:

Hi.

Mal ne Frage.

Ich habe meinen LKW Führerschein vor Januar 1999 gemacht, dadurch brauche ich zum Verlängern ja erst ein Ärtzliches Atest mit 50 Jahren.

Jetzt muß ich 2019 meinen Führerschein wegen den 5 Kursen für diese Ziffer95 Verlängern und da bin ich 48 Jahre.

Damit ich in 2 Jahren dann nicht nochmal Anfange, kann ich das mit dem Arzt gleich machen, damit der Führerschein dann 5 Jahre Gültig ist ?

Führerscheinstelle meint übrigens Nein und ein Kollege meint, der hätte das auch so gemacht.....

Hat hier vielleicht noch jemand erfahrungen damit ?

Wie hier schon geschrieben, könnte es bei Eurer Umrechnung Probleme

geben. Habt Ihr schon mal umgekehrt überlegt, Ihr müßt doch eine

schriftliche Bestätigung über die Teilnahme an den 5 Kursen für die

Ziffer 95 bekommen. Diese Bestätigung gilt doch als Nachweis für die

Teilnahme. Dann fahrt doch mit dieser Bestätigung bis Ihr die 50Jahre

voll habt und sowiso einen neuen Führerschein braucht. Eine Kopie

Davon dürfte auch reichen. Damit wäre die Frist gewahrt und Ihr

werdet trotzdem nicht doppelt ausgeplündert. Danach ist es sowiso auf

dem Führerschein vermerkt.

Themenstarteram 3. Januar 2019 um 20:13

@scaniafan66

OK, gut jemand mit Erfahrung.

Wie gesagt. Führerscheinstelle meint das geht nicht. Wäre für mich Geldmacherei

@Raver2014

Hab noch nie gehört das nur die Bescheinigungen für Ziffer 95 Reichen. Soviel ich weiß muß das auch im Führerschein Gültig sein. Ich würde nicht Riskieren 1,5 Jahre ohne Gültig Eingetragene Ziffer 95 zu fahen und nur die Bescheinigungen dabei zu haben.

Die Bescheinigungen reichen nicht aus. Die 95 muss zwingend im Fs eingetragen sein.

Wenn es nun so ist, dann haben die Gesetze den TE um 2 Jahre "behumst",

weil die Ziffer 95 eintragepflichtig ist, wie mir alle schreiben........

Dann wird sich sein Rhytmus wie folgt verändern : 48, 53,58,63,68.

Zu 50,55,60,65. Wenn, was der liebe Gott Ihm gönnen möchte, Er gesund

und stark bleibt, hat der Staat Ihn zu einer weiteren Verlängerung gezwungen.

Mein Vorschlag war damit Gesetzeswidrig, das tut mir Leid....

Das ist nicht ganz richtig er hätte ja mit 48 nur die 95 eintragen lassen können. und dann mit 50 den Schein verlängern dann wieder mit 53 die neue 95 ..........

Ja ich weiss auch das das Blödsinn wäre.

Themenstarteram 5. Januar 2019 um 21:32

Sehe ich ganuso.

Darum jetzt Atest und Ruhe bis 53.

Ist ja auch alles Geld. Kurse zahlt mein Chef, aber Führerschein zahle ich.

Ich werde zum Arzt gehen, der Führerscheinstelle den wisch geben und schauen was passiert.

 

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 5. Januar 2019 um 18:32:49 Uhr:

Wenn es nun so ist, dann haben die Gesetze den TE um 2 Jahre "behumst",

weil die Ziffer 95 eintragepflichtig ist, wie mir alle schreiben........

Dann wird sich sein Rhytmus wie folgt verändern : 48, 53,58,63,68.

Genau das hat die Führerscheinstelle gesagt. Allerdings hat sie auch gemeint, das das wirklich keinen Sinn macht.

Ich hab mir das gut überlegt, den ich wurde 3 Tage zu spät geboren.

Ich meine, das die, die bis zum 09.09.66 geboren wurden, keinerlei Überschneidungen haben, aber mein Schei..ss Dickkopf( War eine Woche überfällig) hat mich 2 Jahre bei der Führerscheinverlängerung gekostet

:rolleyes::rolleyes:

Hab jetzt alles Synchron mit 53,58,63----falls ich so lange noch fahren will

Themenstarteram 12. März 2019 um 17:03

Ich war heute wegen den Modulen bei der Führerscheinstelle.

Die Module sind jetzt bis 2024 Gültig. Dann muß ich jetzt mit der Ärztlichen Untersuchung 2021 hin und diese wird dann keine 5 Jahre Gültig sein, sondern den Modulen angepast.

Laut der Sachbearbeiterin ginge das nicht anderester. Module müssen 5 Jahre Gültig sein. Die Ärtzliche Untersuchung kann man auch von der Gültigkeit Kürzen.

Hätte ich jetzt die Untersuchung gemacht, wäre das zu früh gewesen.

Die Module sind nach abgabe 5 Jahre gültig, die Ärztliche Untersuchung 1/2 bis 1Jahr ?

Da du im ersten Jahr nach Verlängerung schon das erste Modul machen kannst und dann jedes Jahr eins müssen die die Gültigkeit ab Verlängerung haben.

So kann da nicht stimmen. Da wollte mal wieder einer eine überkorrekt sein.

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