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Frage zum Verhalten des Verkäufers

Themenstarteram 22. Oktober 2017 um 17:54

Hallo zusammen,

ich habe mir heuten einen Audi A4 Bj. 2001 angesehen. Der Wagen wird von dem Sohn des Besitzers verkauft, da der Besitzer verstorben ist. Fahrzeugbrief habe ich alles geprüft und Namen etc. sind von beiden Personen identisch, so dass es sich nicht um einen vermeintlichen Händler handelt.

Kilomerstand konnte man auch an den Tüv-Berichten etc. nachvollziehen und das Auto steht auch echt gut da. Der Wagen hat nur noch bis März 2018 Tüv und ich habe den Verkäufer gefragt ob er bereit wäre mit mir zum Tüv zu fahren und den nochmal zu erneuern. Dazu hat er sich bereit erklärt und mir zugesichert das die Reperaturen die noch anfallen würde vom Preis runter gehen werden. Vereinbart wurde der 30.10. da er selber eine Woche weg ist. Jetzt hat er mich dann doch nachträglich nochmal angerufen und gefragt ob es auch direkt morgen ginge, sein Bruder würde dann mitkommen zum Tüv, da ihm das sonst zeitlich zu lange dauern würde.

Da gingen bei mir irgendwie die Alarmglocken an, weil ich nicht ganz nachvollziehen kann wieso man nicht eine Woche warten kann. Naja ich bin aber allgemein immer sehr misstrauisch, ich meine immerhin wird der Wagen vom Tüv ja überprüft und wenn was dran ist aber der Preis dann doch nicht reduziert wird kann ich ja ablehnen.

Was meint ihr? Ist das Verhalten vom Verkäufer komisch oder bin ich da zu misstrauisch? :D

Danke im Voraus. :)

Beste Antwort im Thema

Mein Gott, hier ist sogar noch der Bruder involviert.

Wenn es da wirklich Bedenken gibt, lasse als Verkäufer die Brüder und die Witwe unterschreiben. Dann haste schon mal nach gesetzlicher Erbfolge alle am Tisch. Das die alte Kiste sonstwem per Testament zusteht ist wohl sehr, sehr unwahrscheinlich. Man könnte sich natürlich auch noch eine Kopie der Sterbeurkunde, des Stammbuches aushändigen lassen...

Und das der Verkauf vollzogen werden soll ist auch völlig ok. Zudem das Geld evtl. wirlich für die Bestattung verwendet werden soll.

Es geht um eine wertlose 16 Jahre alte Karre! Hier wird kein hochpreisiges Auto verkauft.

Normal wäre, sich als Kaufinterssent zu freuen, dass der Termin vorgezogen wird und zu wissen, wie es mit dem Auto steht...

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Nein, er möchte das Auto verkaufen, lässt es vom TÜV checken und zieht Rep.-Kosten vom Preis ab. Geht's noch besser?

Mir drängt sich gleichwohl eine Frage auf: Wem gehört das Auto? Wer ist Erbe? Gibt's einen Erbschein?

Beachte auch, dass der TüV nur die Verkehrszulässigkeit des Fzgs prüft. Wenn Du genaueres zum Zustand des Audis erfahren möchtest, wäre für ca 100€ ein Gebrauchtwagen-Check aufschlussreicher. M.W. kannst Du beide Prüfungen auch kombinieren, zumindest bei Organisationen, die auch die HU durchführen.

Ansonsten denke ich auch, dass der V. zum Abschluss gelangen möchte, nicht dass Du ihm noch abspringst.

Themenstarteram 22. Oktober 2017 um 18:16

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. Oktober 2017 um 19:59:24 Uhr:

Nein, er möchte das Auto verkaufen, lässt es vom TÜV checken und zieht Rep.-Kosten vom Preis ab. Geht's noch besser?

Mir drängt sich gleichwohl eine Frage auf: Wem gehört das Auto? Wer ist Erbe? Gibt's einen Erbschein?

Also wie gesagt der Fahreugbrief war bei einem der Söhne. Muss man unbedignt einen Erbschein haben für die Zulassung oder so? Ich meine den Fahrzeubrief hat man ja eigentlich nur wenn einem das Fahrzeug auch gehört.

Themenstarteram 22. Oktober 2017 um 18:18

Zitat:

@Railey schrieb am 22. Oktober 2017 um 20:06:40 Uhr:

Beachte auch, dass der TüV nur die Verkehrszulässigkeit des Fzgs prüft. Wenn Du genaueres zum Zustand des Audis erfahren möchtest, wäre für ca 100€ ein Gebrauchtwagen-Check aufschlussreicher. M.W. kannst Du beide Prüfungen auch kombinieren, zumindest bei Organisationen, die auch die HU durchführen.

Ansonsten denke ich auch, dass der V. zum Abschluss gelangen möchte, nicht dass Du ihm noch abspringst.

Was würde denn zusätzlich beim Gebrauchtwagencheck kotrolliert was der Tüv nicht kontrolliert? Kenne mich da nicht so aus.

Denkfehler: Steht auf der Zulassungsbescheinigung extra - Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen.

Für die Zulassung brauchst du keinen Erbschein, nicht einmal einen Kaufvertrag. Nur die Fahrzeugpapiere, eVB und gültigen Perso.

Nur musst du dir auch sicher sein, das Auto vom Berechtigten zu erwerben. Da wäre ein Erbschein oder ein eröffnetes Testament nicht schlecht.

Beim Gebrauchtwagencheck werden auch die nicht sicherheitsrelevanten Mängel geprüft. Klimaanlage wäre ein Beispiel.

Themenstarteram 22. Oktober 2017 um 18:46

Super danke für die bisherigen Antworten :)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. Oktober 2017 um 20:26:13 Uhr:

 

Nur musst du dir auch sicher sein, das Auto vom Berechtigten zu erwerben. Da wäre ein Erbschein oder ein eröffnetes Testament nicht schlecht.

Man muss sicher sein, dass das Auto dem Eigentümer nicht abhanden gekommen ist.

Erhält man Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein und sind keine Auffäligkeiten (z.B. Kopie, Manipulationen) zu entdecken, ist es ein rechtswirksamer Kauf (gutgläubiger Erwerb).

O.

....vielleicht hat er selber Schiss behumpst zu werden und sein Bruder hat einfach Zeit?

Oder es gibt einfach mehrere Interessenten für das Fahrzeug und der Verkäufer hat keine Lust, 1,5 Wochen darauf zu warten, dass es dann "och nö, doch nicht" heißt.

Es wird sicher auch noch andee Interessenten geben, ich würde da auch keine Woche warten wollen.

Der Verkäufer macht Dir gegenüber schon verdammt viele Zugeständnisse!

Wenn bei einem A4 aus 2001 TÜV, und auch noch Rep.-Kosten vom Kaufpreis abgezogen werden sollten, dann ist es: Entweder ein sehr guter Preis, oder ein sehr gutes Auto. Erstes ist für ihn, zweites für dich gut.

Das der VK den Abschluss sucht, ist nur verständlich.

Das er dafür seinen Bruder ranzieht, ist auch nur verständlich.

Das es aber tatsächlich noch andere Interessenten gibt, glaube ich weniger, sonst würde er den Abschluss nicht so dringend suchen.

Wenn Papiere OK sind, Papa verstorben ist, sonst keine Auffälligkeiten (andere Namen, andere Städte zB), würde ich mir auch da keine Sorgen machen.

Das einzige, wo ich wirklich drüber nachdenken würde, siehe ersten Satz.

 

Gruß Jörg.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 23. Oktober 2017 um 08:55:34 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. Oktober 2017 um 20:26:13 Uhr:

 

Nur musst du dir auch sicher sein, das Auto vom Berechtigten zu erwerben. Da wäre ein Erbschein oder ein eröffnetes Testament nicht schlecht.

Man muss sicher sein, dass das Auto dem Eigentümer nicht abhanden gekommen ist.

Erhält man Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein und sind keine Auffäligkeiten (z.B. Kopie, Manipulationen) zu entdecken, ist es ein rechtswirksamer Kauf (gutgläubiger Erwerb).

O.

Als Halter des Fahrzeuges ist hier der verstorbene Vater eingetragen, nicht der Verkäufer. Damit ergibt sich der - eine Nachforschungspflicht auslösende - Verdacht, dass der Veräußerer auf unredliche Weise in den Besitz des Fahrzeuges gekommen ist. Nicht meine Aussage, sondern die des BGH und diverser OLG's.

Aus einem Hinweisbeschluss des OLG Köln:

Grobe Fahrlässigkeit ist beim Erwerb vom Nichtberechtigten nur dann anzunehmen, wenn der Erwerber trotz Vorliegens von Verdachtsgründen, die Zweifel an der Berechtigung des Veräußerers wecken müssen, sachdienliche Nachforschungen nicht unternimmt. Wann eine solche Nachforschungspflicht, die nicht allgemein als Voraussetzung für einen gutgläubigen Eigentumserwerb bejaht werden kann, besteht, ist eine Frage des Einzelfalls.

Und genau dieses Risiko, dass eine Einzelfallprüfung hier eine ungenügende Nachforschung und damit keinen gutgläubigen Erwerb ergibt, würde ich nicht eingehen. Wenn der Vater - wie anzunehmen - verstorben ist, gehört das Auto zur Erbmasse und kann legal nur durch den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft verkauft werden.

 

Zitat:

@viktor8989 schrieb am 22. Oktober 2017 um 19:54:03 Uhr:

ich habe mir heuten einen Audi A4 Bj. 2001 angesehen. Der Wagen wird von dem Sohn des Besitzers verkauft, da der Besitzer verstorben ist. ...

Da gingen bei mir irgendwie die Alarmglocken an, weil ich nicht ganz nachvollziehen kann wieso man nicht eine Woche warten kann.

Hat man nach einem Todesfall in der Familie vielleicht wichtigere Sachen im Kopf als den Verkauf eines Altautos, was vielleicht noch 1.500 oder 2.00 Euro wert ist???

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