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Frage zum Thema Abwrackprämie und Tageszulassung

Themenstarteram 25. April 2009 um 19:27

folgende konstellation: mr x kauft einen neuwagen und kassiert für seinen prämienfähigen altwagen die abwrackprämie. nach einem tag der zulassung auf mr x wird der neuwagen auf den neuen besitzer, mr y umgeschrieben. sollte ja kein problem sein, für die prämie ist damit ja alles erfüllt.

nur wie geht's am einfachsten? da die zulassung auf mr x eh nur für die prämie wichtig ist, könnte man den vorgang vermutlich ganz ohne beteiligung des autos durchführen, also sogar noch vor der werksabholung, oder? könnte man die ummeldung ebenfalls vor der abholung machen und direkt mit den finalen kennzeichen da aufkreuzen?

was ist die voraussetzung bzgl. zulassung um die prämie zu bekommen? reicht da ein kurzzeitkennzeichen oder muss es ein richtiges sein? ich glaube ein richtiges wird teurer, oder?

und wie siehts aus mit der versicherung? wäre ja irgendwie albern, einen wagen für einen tag versichern zu lassen, der noch beim hersteller in den werkshallen steht. kommt man da irgendwie drum herum oder kann die versicherung gleich auf mr y und das neue kennzeichen laufen lassen?

 

ach ja, wenn das finanzierungs-forum das falsche für diese fragen sein sollte gebt mir bitte einen tipp, welches besser geeignet wäre.

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10 Antworten

Ein Kurzzeitkennzeichen ist wohl keine echte Zulassung im Sinne der Abwrackprämie.

Ohne Versicherungsnachweis keine Zulassung!

Über den Rest schweige ich.

Gruß Christof

Dein Mister X wird damit leider als Strohmann für Mister Y tätig - was strafbar ist.

Ich würde so einen Quatsch lassen.

Bliebe das Forum: Passend wäre ja ein Forum zum Thema "Illegal für Anfänger - wie werde ich Kleinkrimineller?" oder so... Evtl. findest Du ja so eines irgendwo.

Gruß Michael

Alle die nichts von der Abwrackprämie verstehen sollten sich doch bitte raushalten oder zumindest keine direkten Fragen beantworten.

 

Dieses "Strohmanngeschäft" ist legal. Siehe dazu die FAQ der Bafa - schonmal gesehen? :)

Zitat:

Ich möchte ein Altfahrzeug verschrotten lassen und ein Neufahrzeug auf mich zulassen. Der Erwerb des Neufahrzeugs erfolgt allerdings durch eine andere Person (z.B. Familienangehörigen). Ist dies nach der Richtlinie möglich?

Ja, auch der Erwerb durch eine andere Person ist möglich. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das neu erworbene und in Rechnung ausgewiesene Fahrzeug identisch ist mit dem von Ihnen zugelassenen Neufahrzeug.

http://www.bafa.de/.../index.html#sm2511166-anker

Und ja, das ganze braucht eine echte Zulassung auf den Besitzer des Schrottautos. Eine richtige Zulassung könnte durchaus auch günstiger kommen als eine Kurzzeitzulassung. (Mal mit deinem Versicherungsvertreter reden was das für 1 Tag kosten würde, Halter Mr. X und Versicherungsnehmer du. Kennzeichen kannst du ja gleich dein Wunschkennzeichen nehmen und danach einfach auf dich umschreiben - wenn gleicher Landkreis).

Meiner Meinung nach solltest du das Auto auch als 2. Besitzer abholen können - also wenn es bezahlt ist. Brief hast du anscheinend ja schon.

Würde das aber mit dem Händler noch besprechen.

Themenstarteram 26. April 2009 um 10:58

hatte mich schon gewundert, eigentlich kam es mir nicht kriminell vor, einen neuwagen nach kurzer zulassung auf eine andere person umzuschreiben. ist doch mit jedem anderen gekauften auch möglich.

bei uns sieht das so aus, dass der altwagen auf meine schwester zugelassen ist und er eigentlich für die anschaffung eines neuwagens durch meinen vater in zahlung geben werden sollte. nur durch die prämie ist derzeit der restwert des altwagens viel schlechter als die abwrackprämie. deswegen wäre ein kauf über meine schwester mit anschliessender ummeldung des neuwagens auf meinen vater die angedachte lösung.

jetzt kommt hier noch dazu, dass mein vater ein paar kilometer weiter wohnt und sich da gerade der landkreis ändert, also nach der ummeldung neue kennzeichen fällig werden. deswegen die idee, das alles schon vor der abholung durchzuführen.

Themenstarteram 26. April 2009 um 11:05

Zitat:

Allerdings muss sichergestellt sein, dass das neu erworbene und in Rechnung ausgewiesene Fahrzeug identisch ist mit dem von Ihnen zugelassenen Neufahrzeug.

noch ist nichts bestellt, man könnte also wenn's einfacher ist (was die formalitäten mit der bafa angeht, die diese konstellation evtl. nachsichzieht) den kaufvertrag auch über meine schwester laufen lassen. aber (für uns) einfacher wäre es schon, wenn mein vater den kaufvertrag auf sich laufen lässt.

Zitat:

Original geschrieben von haschee

Alle die nichts von der Abwrackprämie verstehen sollten sich doch bitte raushalten oder zumindest keine direkten Fragen beantworten.

 

Dieses "Strohmanngeschäft" ist legal. Siehe dazu die FAQ der Bafa - schonmal gesehen? :)

Zitat:

Original geschrieben von haschee

Zitat:

Ich möchte ein Altfahrzeug verschrotten lassen und ein Neufahrzeug auf mich zulassen. Der Erwerb des Neufahrzeugs erfolgt allerdings durch eine andere Person (z.B. Familienangehörigen). Ist dies nach der Richtlinie möglich?

Ja, auch der Erwerb durch eine andere Person ist möglich. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das neu erworbene und in Rechnung ausgewiesene Fahrzeug identisch ist mit dem von Ihnen zugelassenen Neufahrzeug.

http://www.bafa.de/.../index.html#sm2511166-anker

Und ja, das ganze braucht eine echte Zulassung. Danach solltest du meiner Meinung nach das Auto aber auch als 2. Besitzer abholen können - also wenn es bezahlt ist. Brief hast du anscheinend ja schon.

Würde das aber mit dem Händler noch besprechen.

Bei dem Strohmanngeschäft kauft Mister Y ein Auto - es wird nur formal von Mister X erworben, der tatsächliche Käufer ist und bleibt Mister Y. Das hat nichts mit der Situation in Deinem Zitat zu tun. Denn das ist natürlich legal.

Durch das Strohmanngeschäft wird die geforderte Personenidentität unterlaufen und durch das verdeckte Rechtsgeschäft wird eine dem Neuwagenkäufer nicht zustehende Förderung erschlichen.

Bei dem Bafa Fall wird Mister Z Eigentümer eines neuen Autos und gibt seinen Altwagen dafür in den Schrott. Das soll gefördert werden und nicht, daß einer sein Auto verschrotten läßt und sich ein anderer ein neues gönnt.

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von naajah

hatte mich schon gewundert, eigentlich kam es mir nicht kriminell vor, einen neuwagen nach kurzer zulassung auf eine andere person umzuschreiben. ist doch mit jedem anderen gekauften auch möglich.

bei uns sieht das so aus, dass der altwagen auf meine schwester zugelassen ist und er eigentlich für die anschaffung eines neuwagens durch meinen vater in zahlung geben werden sollte. nur durch die prämie ist derzeit der restwert des altwagens viel schlechter als die abwrackprämie. deswegen wäre ein kauf über meine schwester mit anschliessender ummeldung des neuwagens auf meinen vater die angedachte lösung.

jetzt kommt hier noch dazu, dass mein vater ein paar kilometer weiter wohnt und sich da gerade der landkreis ändert, also nach der ummeldung neue kennzeichen fällig werden. deswegen die idee, das alles schon vor der abholung durchzuführen.

Lies mal in den Bafa FAQ oder im Gesetztestext nach - das ist (legal) nicht möglich!

Bei der Bafa heißt es für diesen Fall:

Zitat:

Kann die Personenidentität nach Ziffer 2.2 der Förderrichtlinien analog auch durch eine sog. „Familienidentität“ ersetzt werden (Halter des Alt- und des Neufahrzeugs innerhalb der Familie)?

Die Personenidentität kann nicht durch die „Familienidentität“ ersetzt werden.

In den Förderrichtlinien heißt es:

Zitat:

2.2 Antragsberechtigung und Zuwendungsempfänger/-in

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, auf die ein Neufahrzeug gemäß Nummer 4.3 zugelassen wird und die ein Altfahrzeug gemäß Nummer 4.2 verschrotten. Zwischen dem Halter/der Halterin des Altfahrzeugs und der Person, auf die das Neufahrzeug zugelassen wird, muss Personenidentität bestehen. Zuwendungsempfänger/-in ist der Antragsteller/die Antragstellerin.

Ihr habt keinen Anspruch auf Förderung. Punkt. Durch diese Trickserei mit dem Kauf durch die Schwester dürfte es allerdings mit der Prämie sicherlich klappen - was es aber nicht legal und nicht im erkennbaren Sinne des Gesetzgebers macht! Das ist eben wie bei der berühmten kleinen Schummelei beim Einkommenssteuerausgleich. Kritisch wird es wohl nur, wenn Euch einer verpetzt...

Gruß Michael

Aber das ist exakt der Bafafall. Opa verschrottet sein Auto weil er nicht mehr fahren kann/darf und Enkelin hat ein neues Auto. ;)

Da steht nur "ich möchte verschrotten und auf mich zulassen, bezahlen tut ein anderer."

Und es steht nur als Beispiel Familie da. Kann auch Freund/Nachbar/Beantworter deiner Zeitungsannonce sein.

 

Außerdem gibt es keine Haltefrist des neuen Fahrzeugs. Ich kann das auch am nächsten Tag abmelden und verkaufen. Dann wirds auf den Käufer zugelassen... Und tada, fast der Bafa fall, nur daß ich das Geld vorgestreckt habe.

 

Und das Förderziel der Umweltprämie siehst du hier.

http://www.bafa.de/.../foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf

Zitat:

Original geschrieben von haschee

Aber das ist exakt der Bafafall. Opa verschrottet sein Auto weil er nicht mehr fahren kann/darf und Enkelin hat ein neues Auto. ;)

Da steht nur "ich möchte verschrotten und auf mich zulassen, bezahlen tut ein anderer."

Und es steht nur als Beispiel Familie da. Kann auch Freund/Nachbar/Beantworter deiner Zeitungsannonce sein.

 

Außerdem gibt es keine Haltefrist des neuen Fahrzeugs. Ich kann das auch am nächsten Tag abmelden und verkaufen. Dann wirds auf den Käufer zugelassen... Und tada, fast der Bafa fall, nur daß ich das Geld vorgestreckt habe.

 

Und das Förderziel der Umweltprämie siehst du hier.

http://www.bafa.de/.../foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf

Quatsch!

Also gehen würden die folgenden Beispiele:

Opa verschrottet sein eigenes Auto und kauft ein neues, das er auf sich zuläßt und mit dem er die Enkelin fahren läßt.

Oder die Enkelin hat seit über einem Jahr eine alte Möhre und Opa kauft für die Enkelin einen neuen Wagen, den die Enkelin auf sich zuläßt. Da Opa das neue Auto schon bezahlt hat, bekommt unsere brave Enkelin noch mal eben 2500 € Benzingeld zu Opas Geschenk!

Opa verschrottet sein Auto (Halter A) und die Enkelin bekommt ein neues (Halter B) GEHT DAGEGEN DEFINITIV NICHT!!!

Ich zitiere nochmals die Förderrichtlinien:

Zitat:

2.2 Antragsberechtigung und Zuwendungsempfänger/-in

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, auf die ein Neufahrzeug gemäß Nummer 4.3 zugelassen wird und die ein Altfahrzeug gemäß Nummer 4.2 verschrotten. Zwischen dem Halter/der Halterin des Altfahrzeugs und der Person, auf die das Neufahrzeug zugelassen wird, muss Personenidentität bestehen. Zuwendungsempfänger/-in ist der Antragsteller/die Antragstellerin.

Ein Verkauf kurz nach Zulassung ist übrigens auch legal. Immer gewesen. Nur wenn Mister X tatsächlich das Auto für Mister Y kauft, weil Mister Y kein Auto zum Verschrotten und somit keinen Anspruch auf die Prämie hat, dann ist das illegal. Maßgeblich wäre hier wohl die vorherige Absprache. Die inzwischen häufigen Fahrzeugangebote von niegelnagelneuen Autos aus 1. Hand mit 10 km oder so sind also absolut legal! Ich darf die Prämie kassieren und den neuen Wagen sofort wieder verkaufen. Ich darf nur nicht hingehen und für einen anderen ein neues Auto kaufen, weil der sonst keine Prämie bekäme. Das sind Äpfel und Birnen!

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Also gehen würden die folgenden Beispiele:

Opa verschrottet sein eigenes Auto und kauft ein neues, das er auf sich zuläßt und mit dem er die Enkelin fahren läßt.

Oder die Enkelin hat seit über einem Jahr eine alte Möhre und Opa kauft für die Enkelin einen neuen Wagen, den die Enkelin auf sich zuläßt. Da Opa das neue Auto schon bezahlt hat, bekommt unsere brave Enkelin noch mal eben 2500 € Benzingeld zu Opas Geschenk!

Opa verschrottet sein Auto (Halter A) und die Enkelin bekommt ein neues (Halter B) GEHT DAGEGEN DEFINITIV NICHT!!!

Opa verschrottet sein Auto (Halter A)

Neues Fahrzeug wird auf Opa zugelassen (Halter A)

Neues Fahrzeug wird auf Enkelin umgeschrieben (Zweit-Halter B)

Fertig.

Bezahlt wird das ganze von der Enkelin selbst die nur die Prämie mitnimmt oder wenn sie es sich noch nicht leisten kann die Eltern.

Opa hat damit eigentlich gar nichts mehr zu tun. Der kann schon seit 1 Jahr im Altenheim sein.

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Ein Verkauf kurz nach Zulassung ist übrigens auch legal. Immer gewesen. Nur wenn Mister X tatsächlich das Auto für Mister Y kauft, weil Mister Y kein Auto zum Verschrotten und somit keinen Anspruch auf die Prämie hat, dann ist das illegal. Maßgeblich wäre hier wohl die vorherige Absprache. Die inzwischen häufigen Fahrzeugangebote von niegelnagelneuen Autos aus 1. Hand mit 10 km oder so sind also absolut legal! Ich darf die Prämie kassieren und den neuen Wagen sofort wieder verkaufen. Ich darf nur nicht hingehen und für einen anderen ein neues Auto kaufen, weil der sonst keine Prämie bekäme. Das sind Äpfel und Birnen!

Gruß Michael

Nein, das ist exakt dasselbe. Ob ich mir hinterher einen suche der mir das Auto abkauft oder gleich jemand suche der mit mir das Auto kauft... Im 2. Fall ist nur das Risiko kleiner auf dem Auto sitzenzubleiben.

 

Es gibt keine Haltefrist für den Prämienbezieher und es darf jemand anders das Fahrzeug bezahlen.

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