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Frage zum Regulierungsangebot der geg. Versicherung

Themenstarteram 26. April 2013 um 16:41

moin,

ich stelle die frage für einen kollegen - der einen unfallschaden (unverschuldet) in höhe von

ca. 3400 euro hat.

auto ist schon älter und demnach laut der gegnerischen versicherung (durch den gutachter)

als wirtschaftlicher totalschaden eingestuft. angebot (wiederbeschaffungswert für gleichwertiges fahrzeug) ca. 2600 euro.

jetzt zum wichtigen punkt: die versicherung will ca. 1550 euro überweisen und den rest durch einen

händler abdecken der das auto für ca. 1050 euro sofort erwerben wollen würde.

ist diese tatsache mit dem ankauf nicht eigentlich ziemlich unseriös durch die versicherung oder ist

das mittlerweile eine gängige praxis im versicherungsgeschäft.

 

sollte er jetzt ein gegengutachten erstellen lassen oder gleich ein RA einschalten.

freue mich auf eure meinungen

gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von LucasSchmit

HacklSchorsch sieht die Dinge halt nicht nur aus Sicht von einem Sachverständigen.

 

Ich würde es gut finden, wenn du dich mit deinem Gutachten Wahn in Zukunft einfach etwas zurückhalten würdest.

 

Du magst zwar vielleicht ein Gutachten erstellen können.

Wer dass dann aber zu bezahlen hat, scheint dir egal zu sein.

 

Hauptsache du bekommst dein Geld....

Lass mal gut sein. Hier weiß jeder, dass das dein zweiter Accout ist Hackl.

 

Auch die Moderatoren wissen das schon lange. 

 

Du sollest den Bogen hier nicht überspannen Hackl. Wenn du erst einmal Geschichte bist bei MT

dann bleibst du auch Geschichte. 

 

Da kanst du einen drauf lassen.........

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die Versicherung kauft das Auto von deinem Kollegen bestimmt nicht.

 

Sie nennt Ihm einen Aufkäufer, der das Fahrzeug zum Restwert von deinem Kollegen erweben würde, das er dann über den kompletten Wiederbeschaffungswert verfügen kann.

 

das ist nicht unseriös sondern die gängige Praxis.

 

Hätte dein Kollege selber einen Sachverständigen beauftragt, dann wäre das genau so abgelaufen. Auch dieser hätte Ihm einen Aufkäufer benannt, der den Restwert kauft.

 

Ob dein Kollege hier ein "Gegengutachten" in Auftrag geben soll, kann dir keiner hier beantworten, da nichts über das Auto und dessen Zustand bekannt ist.

 

Wenn dein Kollege hier Bedenken bezüglich der Werte hat, kann er ja mal einen freiberuflichen Sachverständigen kontaktieren.

 

Der schaut sich das sicher einmal unverbindlich an und berät ihn dann.

 

Hier wirst du keine konkreten und auch keine vernünftigen Auskünfte diesbezüglich erhalten können.

 

 

 

 

 

Themenstarteram 26. April 2013 um 17:06

jepp danke,

mir ging es auch darum zu erfahren ob das die gängige praxis ist - da ich sowas noch nie gehört

habe das eine versicherung gleich einen käufer für ein unfallauto parat hat.

gruß

jupp.. war eingentlich schon immer so.

 

Früher wurde Restwerte telefonisch eingeholt, heute macht man das "Elektronisch" ;)

am 26. April 2013 um 17:14

Ist gängige Praxis.

Ein weiteres Gutachten würdest du nur selber zahlen müssen.

Hier war soweit alles schön.

 

Die Fragen vom TE wurden beantwortet. und alles war gut.

 

Bis hier wieder einer mit halbgaren Wissen seinen Senf abgeben musste.....:mad:

 

@

Colonial_Marine

 

nur für dich zur Klarstellung damit du deinem Kollegen nicht etwas falsches erzählst.

 

Natürlich bezahlst nich du ein weiteres Gutachten, sondern, wenn übrhaupt dein Kollege,

ist dir sicher klar, anderen hier wohl eher nicht.........;)

 

Aber noch mal zum Thema:

 

Grundsätzlich besteht im Haftpflichtschaden die Möglichkeit, dass sich der Geschädigte selber einen

Sachverständigen aussuchen kann. Bei geklärter Schuldfrage ist dessen Honorar von der gegenerischen

Versicherung zu regulieren.

 

Natürlich kann man auch den Sachverständigen der Versicherung akzeptieren. Wir Wissen natürlich nicht,

ob dein Kollege hier richtig aufgeklärt und darüber informiert wurde.

 

Daher ja auch der Ratschlag, dass er das Gutachten natürlich prüfen lassen kann, wenn er Bedenken hat.

 

Wenn sich bei der Prüfung heraustellt, dass das Gutachen des Sachverständigen der Versicherung fehlerhaft ist,

kann er selbstverständlich einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung eines weiteren Gutachten beauftragen.

 

Dieses Gutachten muss dann von der Versicherung bezahlt werden.

 

Hier gibt es dann zwei Möglichkeiten:

 

Möglichkeit 1

 

Die Versicherung erkennt das zweite Gutachten an und reguliert.

 

Möglichkeit 2

 

Die Versicherung erkennt das zweite Gutachten nicht an und verlässt sich auf das von Ihr in Auftrag gegebene Gutachten.

 

Dann kommt es zu einen Rechtsstreit, in welchem ein dritter Gutachter vom Gericht beauftragt wird.

 

Dieser stellt dann fest, ob Gutachten 1 oder 2 richtig ist, oder ob irgend etwas in der Mitte oder mehr oder weniger von ein und zwei richtig ist (auch das gibt es)

 

So, nun weist du wie das in der Praxis richtig aussieht.

 

Daher auch mein Rat wenn deine Kollege Bedenken hat, soll einer Prüfung des Gutachten in Auftrag geben.

 

Seriöse Sachverständige machen so etwas in der Regel kostenlos und beraten dann auch richtig.

 

Es kann ja auch durchaus ein, dass das Gutachten des Sachverständigen der Versicherung hier richtig ist

und bei der Prüfung bestätigt wird.

 

 

 

 

am 26. April 2013 um 22:59

Ist doch logisch was passiert.

Die Versicherung wird das 2. Gutachten nicht anerkennen, falls es denn überhaupt abweicht.

Wahrscheinlich bläst er 500,- € in den Wind um festzustellen, dass es das gleiche Ergebnis wie das erste bringt.

Aber klar. Wenn ich Gutachter wäre, würde ich auch ein 2. Gutachten empfehlen. Was auch sonst ;)

am 27. April 2013 um 3:33

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Aber klar. Wenn ich Gutachter wäre, würde ich auch ein 2. Gutachten empfehlen. Was auch sonst ;)

Vielleicht solltest du erstmal lesen lernen, du "Experte" :rolleyes:

Zitat:

Ob dein Kollege hier ein "Gegengutachten" in Auftrag geben soll, kann dir keiner hier beantworten, da nichts über das Auto und dessen Zustand bekannt ist.

Zitat:

Wenn dein Kollege hier Bedenken bezüglich der Werte hat, kann er ja mal einen freiberuflichen Sachverständigen kontaktieren.

Der schaut sich das sicher einmal unverbindlich an und berät ihn dann.

Wo steht da jetzt was von zweitem Gutachten anfertigen lassen?

Das dein Wissensstand in Sachen Versicherung eher dem einer Amöbe entspricht, hast du ja oft genug hier bewiesen. Aber das es schon mit dem Verstehen einfachster Texte scheitert, erschreckt mich dann doch schon.

@TE

Halte dich an das, was Dellenzähler geschrieben hat. Damit fährst du vermutlich am Besten. Lass dich von dem Anderen da nicht verunsichern. Der hat sich hier oft genug zur Lachnummer gemacht. Bei Interesse kannst du ja mal seine Beitragshistorie durchforsten und dir selber ein Bild machen.

Themenstarteram 27. April 2013 um 8:21

@Dellenzaehler

danke für den ausführlichen beitrag - ich werde das gleich mal ausdrucken und meinem

kollegen mitbringen.

der beitrag kann jetzt dann auch geschlossen werden - damit nicht noch mehr herzrasen

entsteht.

bis zum nächsten posting von mir

CU

Zitat:

Original geschrieben von Colonial_Marine

 

der beitrag kann jetzt dann auch geschlossen werden - damit nicht noch mehr herzrasen

entsteht.

 

bis zum nächsten posting von mir

 

CU

Siehst du, genau ist das Problem, was wir hier im Versicherungsforum derzeit haben.

 

Das gibt es einen User, der hat von den einzelnen Themen hier eigentlich überhaupt gar kein Fachwissen.

 

Mal völlig losgelöst von dem Umstand, dass dieser User die gegebenen  Antworten überhaupt nicht in Relation zu Thema setzen kann, setzt er immer mal wieder einen drauf und versucht ganz bewusst und gezielt damit hier den Forenfrieden zu stören.

 

Es geht diesem User überhaupt gar nicht darum den fragenden Usern hier zu helfen

 

-was er auch mangels Fachwissen in allen Belangen überhaupt nicht kann-

 

Es geht ihm einfach nur darum hier zu Provozieren und die Threads ganz bewusst zu stören und Stimmung zu machen, damit diese dann aus dem Ruder laufen und die Moderatoren eingreifen müssen.

 

Auch Moderative Ermahnungen und dessen Folgen Interessieren Ihn da überhaupt nicht.

 

Weil er aber absehen kann kann, was sein Verhalten hier über kurz oder lang bewirken wird (so dumm ist er dann wiederum doch nicht)  hat er schon mal einen zweiten Accound angelegt, damit er hier dann munter weiter machen kann und der Übergang nicht so auffällt.

 

So denkt er sich das zumindest.     

 

Wir haben es hier wohl mit einem sehr unerfahrenden User zu tun, der hier seine Spielchen macht, sich dabei gut fühlt, aber überhaupt nicht bemerkt, wie lächerlich er sich hier eingentlich macht und anderen Usern damit auf die Nerven geht.

 

Das Problem im Versicherungforum im Gegensatz zu anderen Themen ist, hier geht es um Geld, manchmal auch um viel Geld.

 

Falsche Ratschläge, die hier von Usern ohne Ahnung gegeben werden, können für den Fragenden echte finanzielle Nacheile mit sich bringen, wenn Sie sich auf diese verlassen. 

 

Und da höhrt dann der Spass irgendwo auf.

 

Natürlich kann das dumme Gesülze dann hinterher wieder richtig stellen. Es nervt aber ungemein und ist unötige Arbeit.

 

 

Vor allen Dingen bläht es den eigentlichen Fred unötig auf und der ein oder andere User wird vergrault, weil es hier manchmal zugeht wie in einem Kindergarten.

 

Damit das jetzt nicht falsch verstanden wird: 

 

Es geht nicht um Diskussionen zu Fachfragen, die auch schon mal hitzig geführt werden, da nehmen sich ja auch die Stammuser mit Fachwissen nicht von aus ;)

 

Aber hieraus kann sich dann der Laie eine Meinung bilden und selber entscheiden.

 

Was aber überhaupt nicht geht, sind Kindsköpfe, die nur rumalbern und ohne Fachwissen irgend einen Blödsinn schreiben und auf Richtigstellungen Ihrer unrichtigen Beiträge mit neuem Blödsinn reagieren und meinen mit Ihren sinnfreinen Gescheibsel hier Berufsgruppen diskeditieren zu dürfen, weil Sie dem sonst nichts entgegen zu setzen haben.

 

Es ist zu hoffen, dass diese Elend hier bald ein Ende hat und wieder Ruhe im Versicherungsforum Einzug hält.

 

So geht das hier auf Dauer jedenfalls nicht weiter.

 

 

 

 

 

HacklSchorsch sieht die Dinge halt nicht nur aus Sicht von einem Sachverständigen.

Ich würde es gut finden, wenn du dich mit deinem Gutachten Wahn in Zukunft einfach etwas zurückhalten würdest.

Du magst zwar vielleicht ein Gutachten erstellen können.

Wer dass dann aber zu bezahlen hat, scheint dir egal zu sein.

Hauptsache du bekommst dein Geld....

am 27. April 2013 um 10:28

Da die Optionen für deinen Kollegen von 'Dellenzähler' schon ausführlich beschrieben wurde nur eine kurze Bemerkung zum Vorgehen der Versicherung.

Dies ist gängige Praxis (selbst erlebt) und meiner Meinung nach auch nicht unseriös, da dein Kollege ja den vollen Wiederbeschaffungswert erstattet bekommt (halt zum einen Teil direkt von der Versicherung und zum anderen Teil von dem Händler, der sicherlich ein verbindliches Angebot abgegeben hat).

Gruß MM

P.S.: Solange der im Gutachten genannte Wiederbeschaffungswert realistisch ist, würde ich auf ein weiteres Gutachten verzichten, da die Entschädigungsleistung ja darauf begrenzt ist (Nebenkosten, Nutzungsausfall, usw. mal unberücksichtigt gelassen; sollte aber auch im Versicherungsgutachten erwähnt sein).

Zitat:

Original geschrieben von LucasSchmit

HacklSchorsch sieht die Dinge halt nicht nur aus Sicht von einem Sachverständigen.

 

Ich würde es gut finden, wenn du dich mit deinem Gutachten Wahn in Zukunft einfach etwas zurückhalten würdest.

 

Du magst zwar vielleicht ein Gutachten erstellen können.

Wer dass dann aber zu bezahlen hat, scheint dir egal zu sein.

 

Hauptsache du bekommst dein Geld....

Lass mal gut sein. Hier weiß jeder, dass das dein zweiter Accout ist Hackl.

 

Auch die Moderatoren wissen das schon lange. 

 

Du sollest den Bogen hier nicht überspannen Hackl. Wenn du erst einmal Geschichte bist bei MT

dann bleibst du auch Geschichte. 

 

Da kanst du einen drauf lassen.........

Hallo,

aus den Nutzungsbedingungen des Forums:

Zitat:

2.2 Sie sind verpflichtet, wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben nach der Vorgabe des Anmeldeformulars zu machen und Ihre Daten im Mitgliedskonto stets aktuell und richtig zu halten. Mehrfache Anmeldungen unter verschiedenen Mitgliedsnamen sind untersagt. Nach der Registrierung erhalten Sie ein Passwort und eine Bezeichnung für Ihr Mitgliedskonto zugeteilt.

Wenn es wirklich ein "Zweitaccount" ist ließe sich das, sofern er nicht im Abstand mehrerer Tage voneinander einloggt dieses über die IP feststellen, zumindest in den meisten Foren-Systemen die mir bekannt sind.

Und eine Sperrung bezieht sich immer auf die Person und nicht nur auf den Account.

 

Logisch bezieht sich die Sperung auf die Person. Auf wen sonst ?

Und wir sprechen hier von ein und der selben Person.

Mit deiner Aussage zu IP bist du leider nicht auf dem "Stand der Technik".....;)

Aber das muss hier ja nicht unbedingt weiter erörtert werden.

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