frage zum fahrzeugbrief...
hallo bin neu hier... ich fahre eine vespa lxv50...
so wollte mir ein neues nummernschild holen bei der sparkasse... wollt mir den weiten weg zu meinem händler sparen..
der typ von der sparkasse meinte er bräuchte noch mein fahrzeugbrief das er den versicherungszettel ausfüllen kann und ich somit das kennzeichen erhalte... ich hatte nie einen... damals auch nicht vom händler bekommen.. er meinte das muss aber mitgeführt werden... bin ich also zur kfz- zulassungsstelle gefahren und habe mich genau erkundigt.. der herr meinte auch ich brauche dringend einen...ich immernoch verwirrt,da ich nie einen hatte und eigentlich auch meinte der versicherungsschein reicht...
habe mir den fahrzeugbrief dann machen lassen, weil ich ja das schild wollte und verunsichert war...
mein vater rief n tag später nomma an und sagte ich brauch den schein net... bis 50ccm braucht man kein fahrzeugschein, der versicherungsschein reicht aus.. meine frage ...war das abzocke am zulassungsamt oder brauche ich den wirklich<???
lg locke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von benea
was ist das COC-Papier???????
Hi,
...aus Wiki:
> COC steht für Certificate of Conformity. Das Dokument bezeugt, dass und wie sich eine bestimmte Ware zu anerkannten (internationalen) Normen verhält und ist dazu gedacht, die Zulassung der Ware auf internationalen Märkten zu erleichtern. Daher braucht man es vor allem im Import- und Exportbereich als Teil der Zollabfertigung. <
Das ist ein meist (sanitär)farbiges Blatt Papier auf dem alle Daten des Fzg's. geschrieben und von irgend einem "beglaubigt" sind !!! 😉
....manchmal sieht's auch aus wie eine "Ehrenurkunde" 😛
LG
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche papiere braucht man für roller kenzeichen' überführt.]
40 Antworten
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! genau SOZitat:
Original geschrieben von Resbecks
Hallo,du darfst hier keine Äpfel mit Birnen vergleichen!
Einen Fahrzeugschein /-brief brauchst du nicht und dürftest du von der Zulassungsstelle eigentlich auch nicht bekommen.
Was du brauchst, ist die Betriebserlaubnis. Die MUSST du vom Händler bekommen. Der darf dir das Fahrzeug gar nicht ohne verkaufen.
Also wenn dir dadurch Kosten entstanden sind, würde ich mal beim Händler anklopfen...
MfG
Resbecks
ALSO NOCHMAL... ich meine net die bertiebserlaubnis ...DIE HABE ICH NATÜRLICH...ich musste mir nen fahrzeugschein machen lassen bei der kfz-zulassungsstelle... die meinten ohne dürfte ich net fahren...aber ich hab nur n 50ccm roller...
Die Betriebserlaubnis sieht bei jedem Hersteller bissl anders aus. Bei mir ist das ein gefalteter, dicker A5 "Zettel".
DEN brauchst du bei der Versicherung! Überhaupt nichts anderes (außer Personalausweis!)!
Ich habe vor einpaar Jahren eine Mopedversicherung bei einer Sparkasse abgeschlossen, das ging damit reibungslos.
Mich würde mal interessieren, wie man für ein Moped einen Zulassungsschein bekommt... So ganz ohne TÜV-Bericht...
Ich würde nochmal auf der Zulassungsstelle anrufen, darauf achten, dass ich jmd anderes an der Strippe habe und das nochmal abklären.
Klingt mir alles sehr, sehr komisch...!
MfG
Resbecks
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die neue EU-weite betriebserlaubnis nennt sich COC (Certificate of Conformity).
damit kannst du ein moped-fahrzeug EU-weit zulassen ohne für jedes land extra papiere zu benötigen.
zu empfehlen ist dies blatt papier zu kopieren und immer nur die kopie mitzuführen (ist zwar eigentlich nicht rechtens, wird aber zumindest bei unserer polizei in sachsen akzeptiert - ich war schon in mehreren kontrollen).
COC-papiere stellt der hersteller aus. wenn es ein neufahrzeug oder erst wenige jahre alt ist sollteste das blatt mit dem kauf ausgehändigt bekommen haben.
vllt haste das übersehen... sieht aus wie ein brief von piaggio, steht nur groß Certificate of Conformity drüber.
besteht dafür kein COC-papier, so ist gang zum TÜV meist unausweichlich (vollgutachten) und dann musste wirklich fahrzeugbrief beantragen.
hat da jemand ma n link wo des so steht ungefähr nicht das die da morgen iwas sagen ...also ich bräucht was das ich ausdrucken und gegebenenfalls vorzeigen kann...
Das hat dann aber doch nichts mit einer amtlichen Zulassung zu tun, oder?
Was steht denn auf dem Schreiben, für das du 26Eugen bezahlt hast?
@jschie... ja das blatt hab ich doch...s ging mir einfach um den fahrzeugschein diesen grünen faltzettel den man auch hat wenn man ein auto führt..den musst ich mir holen für n roller...das CoC hab ich..
@resbecks...
da steht... Einzelgenehmigung erteilt
§21StVZO- §4FZV
für das im nebenstehendem
n Gutachten beschriebene Fahrzeug/§3 Abs. 2* FZV zu kennzeichnen.
dann ne 8 stellige nummer
meine stadt mein name...
stempel und der zulassungsbehörde und n klebesiegel von der stadt
das auf der ersten seite
Zitat:
Original geschrieben von locke0909
@jschie... ja das blatt hab ich doch...s ging mir einfach um den fahrzeugschein diesen grünen faltzettel den man auch hat wenn man ein auto führt..den musst ich mir holen für n roller...das CoC hab ich..
einen zusätzlichen fahrzeugschein brauchst du nicht.
das COC-blatt im original mit zur versicherung nehmen, die schreiben raus was sie brauchen, du bekommst kennzeichen und versicherungspapiere.
dann kopierste COC-blatt und nimmst es mit versicherungspapieren immer mit, wenn du mit moped fährst.
that´s it.
das original COC-blatt abheften und gut aufheben. geht es verloren, so bekommste probs (weil du dann quasi keinen fahrzeugbrief mehr hast).
es muss das original mitgeführt werden...keine kopie!
wenn die rennleitung schlechte laune hat, läufst du sonst zu fuss nach hause, und darfst das original holen.
FAHRZEUGSCHEIN ist tinniff!
wie beschrieben.....
die betriebserlaubnis, bzw. coc.........nichts anderes
hättest du "diesen schein" mit zur versicherung genommen, wäre alles in ordnung gewesen.
@Locke:
Jetzt weiß ich, was du meinst! Den Schriebs vom Amt bekommst du, wenn du deine Betriebseraubnis verbummfidelt hast!
Also wirklich ne Art Abzocke!
Ansonsten haben meine Vorredner absolut Recht!
Zitat:
Original geschrieben von torgo
es muss das original mitgeführt werden...keine kopie!
wenn die rennleitung schlechte laune hat, läufst du sonst zu fuss nach hause, und darfst das original holen.
FAHRZEUGSCHEIN ist tinniff!
wie beschrieben.....
die betriebserlaubnis, bzw. coc.........nichts anderes
hättest du "diesen schein" mit zur versicherung genommen, wäre alles in ordnung gewesen.
dies stimmt, rechtlich muss original mitgeführt werden.
aber wie schon gesagt: ich nehme kein papier mit, dass einem fahrzeugbrief gleich kommt.
wer das COC-papier hat ist gleichzeitig eigentümer des fahrzeuges.
geht original aus irgendeinem grunde verloren und steht der finder eines tages bei mir vor der haustüre, so muss ich ihm das fahrzeug aushändigen.
diese erklärung reichte bislang den polizeikontrollen, in die ich kam (und ich war schon in vielen kontrollen, weil die immer neugierig auf mein dreirad-roller sind).