Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief

Hallo,

ich möchte einen Roller verkaufen ohne Kennzeichen bzw. Versicherung

Dazu habe ich mir eine Standard Kaufvertrag Vordruck runtergeladen, dort steht u.a. zum ankreuzen:
"Fahrzeug wird mit Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein übergeben"

Nach Durchsicht meiner Unterlagen finde ich keinen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.

Ich habe nur das Handbuch, eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung und meinen alten Versicherungsschein vom letzten Jahr, der jetzt nicht mehr gültig ist.

Reichen diese Unterlagen aus, so das der Käufer das Fzg. wieder zu zulassen kann?

Gruß

12 Antworten

Nee, das reicht nicht aus, wenn es sich um einzulassungspflichtiges Fahrzeug handelt (würde ein "richtiges" Kennzeichen von der Zulassungsstelle erhalten).
Ich würde ein solches Fahrzeug wegen fehlender sehr wichtiger Dokumente auch gar nicht erst kaufen (unklare Besitzverhältnisse, unnötige Laufereien und Kosten bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten usw.).
Wie kann man nur solche wichtigen Dokumente verschlammmasseln?

Wenn es sich um ein zulassungsfreies Fahrzeug (hat ein kleines Versicherungskennzeichen, das man regelmäßig zum 01.03. jeden Jahres erneuern muss / die meisten 50ccm-Fahrzeuge) handelt, müsste eine Allgemeine Betriebslaubnis vorhanden sein, die bei Fahren mitzuführen und bei Kontrollen den Beamten vorzulegen ist. Vielleicht steckt die noch in einer alten Jacke?

Der Verkauf mit Kennzeichen, Zulassungsunterlagen usw. ist eindeutig geregelt! Es besteht überhaupt kein Grund, diese an den Käufer nicht auszuhändigen. Es muss lediglich ein vollständig ausgefüllter Kaufvertrag erstellt (soll hier ja gemacht werden) und unterschrieben und die Versicherungsgesellschaft sowie bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen die Zulassungsstelle unverzüglich benachrichtigt werden. Damit ist man als Verkäufer raus aus der Haftung für die weitere Nutzung durch den Käufer.

Hallo, ja es handelt sich um ein kleines Versicherungskennzeichen (50ccm Roller)
Kann es sein das diese EG-Übereinstimmungsbescheinigung diese von dir genannte "Allgemeine Betriebserlaubnis" ist?

Dort drin steht u.a. Fzg Ident Nr, Motornummer, BJ sowie weitere Fzg. Daten und Vorbesitzer sind auch eingetragen.
Dort steht auch u.a. der Satz: "Dieses Dokument bitte sorgfältig aufbewahren und bei jeder Fahrt mitführen"

Es war mein erster Rollerkauf, ich habe das Fahrzeug letztes Jahr nach dem Kauf (es war noch auf den Vorbesitzer versichert) auf mich umgemeldet. Das ging so.

Doch, ich denke, das ist genau das richtige Dokument für die weitere Nutzung für den Käufer. Dann brauchst du die Begriffe im Kaufvertrag ja nur zu streichen und dieses Dokumnat dafür einzusetzen, da es für deinen Roller gar keinen Fahrzeugbrief und -schein gibt.

Ich kenne das nur unter Betriebserlaubnis, vielleicht kennt jemand hier im Forum genaueres über diese EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Schau mal da ich habe schnell für dich gegoogelt

https://www.google.com/search?...

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Oder hier steht's noch ausführlicher
CoC-Papiere

CoC ist die Abkürzung für "Certificate of Conformity", auf deutsch Konformitätsbescheinigung.

Auf deutschen CoC steht meist
"EG-Übereinstimmungsbescheinigung", in anderen Ländern ist das Dokument in der jeweiligen Landessprache verfasst.

https://www.adac.de/.../

Ah okay vielen dank euch.

Mein Roller konnte ich nicht zulassen weil ich den Fahrzeugschein von dem Verkäufer nicht bekommen habe. Er hat es nicht verloren aber der davor. Und dann noch keinen Brief das hört sich fast unmöglich an. Ich habe fast eine Woche gebraucht um den Roller zuzulassen obwohl ich den Brief hatte aber den Schein nicht.

Zitat:

@Karakartal08 schrieb am 31. Juli 2022 um 23:40:13 Uhr:


Mein Roller konnte ich nicht zulassen weil ich den Fahrzeugschein von dem Verkäufer nicht bekommen habe. Er hat es nicht verloren aber der davor. Und dann noch keinen Brief das hört sich fast unmöglich an. Ich habe fast eine Woche gebraucht um den Roller zuzulassen obwohl ich den Brief hatte aber den Schein nicht.

War das denn ein zulassungspflichtiger Roller, der ein "richtiges" amtliches Kennzeichen benötigte, beim TÜV, DEKRA & Co. regelmäßig vorgeführt musste usw.?

Bei diesen Rollern müssten andere Dokumente vorhanden sein als bei den Rollern, die nicht bei der Zulassungsstelle anzumelden sind, sondern an denen nur regelmäßig zum 01.03. ein neues Versicherungskennzeichen angebracht werden muss.

Und um ein solches Fahrzeug ging es hier, also nur Versicherungsschildchen.
Da gibt es weder Fahrzeugbrief noch Fahrzeugschein.
Manche werden es nie verstehen.

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 31. Juli 2022 um 23:46:54 Uhr:



Zitat:

@Karakartal08 schrieb am 31. Juli 2022 um 23:40:13 Uhr:


Mein Roller konnte ich nicht zulassen weil ich den Fahrzeugschein von dem Verkäufer nicht bekommen habe. Er hat es nicht verloren aber der davor. Und dann noch keinen Brief das hört sich fast unmöglich an. Ich habe fast eine Woche gebraucht um den Roller zuzulassen obwohl ich den Brief hatte aber den Schein nicht.

War das denn ein zulassungspflichtiger Roller, der ein "richtiges" amtliches Kennzeichen benötigte, beim TÜV, DEKRA & Co. regelmäßig vorgeführt musste usw.?

Bei diesen Rollern müssten andere Dokumente vorhanden sein als bei den Rollern, die nicht bei der Zulassungsstelle anzumelden sind, sondern an denen nur regelmäßig zum 01.03. ein neues Versicherungskennzeichen angebracht werden muss.

Es ist ein Aprilia Atlantic 125 der ganz normal schon 2 mal zugelassen worden ist hätte sogar ein neues TÜV Bericht alles bestens aber ohne Fahrzeugschein haben es die Beamten nicht zugelassen. Das war mal ein Chaos. Habe mich dann schlau gemacht über den letzten Kennzeichen den der Roller hatte, und mir der Zulassungsstelle dann telefoniert wo der Roller als letztes zugelassen worden ist. Die haben dann praktisch meine Zulassungsstelle angeschrieben , dass es keinerlei Probleme geben würde wegen der Zulassung und dann erst könnte ich denn Roller endlich zulassen. Glaubt mir das waren die schlimmsten Tage meines Lebens. Habe in dieser Zeit so viel rum telefoniert die ich im normal Fall fürs ganze Jahr telefoniere.

Man man man
Warum bringst du hier einen zulassungspflichtigen 125ger ins Spiel?
Hier völlig unpassend.
Es geht um einen Fuffi mit Versicherungskennzeichen.

Zitat:

@ranz schrieb am 28. Juli 2022 um 16:31:27 Uhr:


Hallo, ja es handelt sich um ein kleines Versicherungskennzeichen (50ccm Roller)

Hier noch mal schwarz auf weiß!

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