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Frage zum Autoverkauf

VW Polo 3 (6N / 6N2)
Themenstarteram 5. November 2014 um 17:47

Hallo,

ich möchte den Polo meiner Tante verkaufen. Seit 2 Tagen ist er in mobile. Gestern hatte ich mehrere emails mit einem Interessenten, der das Auto für seine Bekannte sucht. Er hat etwas gehandelt per mail. Heute war er da und hat das Auto angeschaut. Alles OK, er gibt es seiner Bekannten weiter, außerdem hat er eine Anzahlung i.H. v. 150 dagelassen. Einen Kaufvertrag haben wir nicht gemacht, da er den Wagen ja nicht kauft. Die eigentliche Käuferin will erst am Samstag kommen.

Heute haben sich jetzt noch 2 Interessenten gemeldet. Die habe ich jetzt auf Samstag mittag vertröstet.

Da ich gerne etwas mehr für den Polo hätte:

kann ich einem der Interessenten sagen, dass er sich den Wagen anschauen kann und wenn er mehr bietet, ihm das Auto verkaufen? Dann dem Anzahler absagen und ihm sein Geld wieder geben? Schließlich ist ja bislang kein Kaufvertrag entstanden...

Freue mich auf Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@eyreen schrieb am 5. November 2014 um 18:47:56 Uhr:

Gestern hatte ich mehrere emails mit einem Interessenten, der das Auto für seine Bekannte sucht. Er hat etwas gehandelt per mail. Heute war er da und hat das Auto angeschaut. Alles OK, er gibt es seiner Bekannten weiter, außerdem hat er eine Anzahlung i.H. v. 150 dagelassen. Einen Kaufvertrag haben wir nicht gemacht, da er den Wagen ja nicht kauft. Die eigentliche Käuferin will erst am Samstag kommen.

das ist jetzt wohl nicht dein Ernst oder??? DU hast den Wagen verkauft :Punkt:

Zitat:

Heute haben sich jetzt noch 2 Interessenten gemeldet. Die habe ich jetzt auf Samstag mittag vertröstet.

Da ich gerne etwas mehr für den Polo hätte:

kann ich einem der Interessenten sagen, dass er sich den Wagen anschauen kann und wenn er mehr bietet, ihm das Auto verkaufen? Dann dem Anzahler absagen und ihm sein Geld wieder geben? Schließlich ist ja bislang kein Kaufvertrag entstanden...

 

...und ich hoffe der liest das jetzt nicht, der hat dir mit der Anzahlung und ohne Kaufvertrag blind vertraut. :mad:

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am 6. November 2014 um 9:03

Zitat:

@Roomstergirl schrieb am 6. November 2014 um 09:53:47 Uhr:

Wer weiß wie alt Täntchen ist?

 

Vllt so ein altes Mütterchen die gesagt hat: oh schön, Jung fahr vorbei und wenn das was ist koff den. Ich mach mich schon mal "langsam" zur Bank :D

Ähm, ich bezog mich auf den Threadstarter als "Vermittler", denn er will das Auto seiner TANTE verkaufen, nicht sein eigenes. Deshalb ja der "ironische" Bemerkung meinerseits, dass ich hoffe, dass seine Tante das Auto auch wirklich verkaufen wollte!

Themenstarteram 6. November 2014 um 9:34

Kaufvertrag wurde ausgedruckt, bislang aber nur mit dem Kaufpreis und der Anzahlung. Aber noch ohne Namen und weitere Fahrzeugangaben. Diesen Ausdruck haben der Besichtiger und ich unterschrieben. Das war's bislang. Wie alt die Käuferin ist, weiß ich nicht. Der Besichtiger ist ein Zeitsoldat (er kam in voller Montur).

@ Tiponianer: wie oben geschrieben sind die 150€ eine Anzahlung.

Ich habe Brief und Schein, also bin ich der Verkäufer.

am 6. November 2014 um 10:30

Du bist nicht der Besitzer, sondern ein vermittelnder Dritter und das hast du oben ja auch zum Ausdruck gebracht, indem du geschrieben hast ... für deine Tante willst du es verkaufen!

Der Besitzer ist der, dem das Fahrzeug gehört! Als Vermittler brauchst demzufolge (google ist dein Freund!) eine Vollmacht der Besitzerin, zum Verkauf des Autos!

Das Folgende ist jetzt wirklich nicht böse gemeint, aber du hast dich im Laufe dieses Threads als nicht sonderlich kompetent für einen Fahrzeugverkauf profiliert, so dass ich anraten würde, dass du dies jemanden überlässt, der so etwas schon mal gemacht hat und über einen moralisch geeichteren Kompass verfügt. Ich will nur vermeiden, dass du dir ggf. aus Unkenntnis weitere Fallstricke baust, aus denen du ohne Anwalt nicht mehr raus kommst. Denn schon die Tatsache, dass du jemanden hinter die Fichte führen wolltest, der dir einen "aktiven" Soldaten ins Haus geschickt hat, ...

Naja Tiponianer im Grunde hast du recht aber wenn der TH den KFZ Brief so wie Schein hat muss man Ihn beweisen das er das KFZ nicht von seiner Tante über Handschlag gekauft hat und dann gleich weiter verkauft hat.

Denn wie sollte er dann an den KFZ Brief kommen ;)

Und es ist kein Beweis das dann noch seine Tante als Halter im KFZ Brief drin steht denn der Halter muss nicht der Besitzer sein.

So steht das auch im Gesetz ;)

Aber im Grunde hast du Recht ;)

am 6. November 2014 um 13:36

Als Dritter in Erscheinung zu treten, ist nicht von Nachteil!

Er kennt nicht die Macken und wer weiss, was seine Tante an Macken verschwiegen oder schlicht vergessen hat? Ich habe erst kürzlich herausgefunden, dass der Vorbesitzer wohl aufgrund eines Fehlers im Fehlerspeicher, einfach die Airbagkontrolleuchte abgeklemmt hat, so dass diese nicht mehr aufleuchtet. Das Resulat aber war: Der Airbag war aus. Stell dir mal vor, dass passiert dem Threadstarter - und bedenke: Die "Interessentin" ist eine Frau, die einen Soldaten im Aktiven Dienst zur Begutachtung des Fahrzeugs vorbeigeschickt hat. Der wird sich bestimmt nett bedanken, wenn er mitbekommt, dass er nicht nur "unwahrheitsgemäß" über die Besitzverhältnisse getäuscht wurde, sondern dass auch seine "Bekannte" ggf. bei einem Unfall verletzt wurde, weil ein schwerer Mangel verschwiegen wurde.

PS: Er hat oben ja geschrieben, er verkauft für die Tante ... so gesehen ... würde ich die Tante beim Verkauf beiholen und zusehen, dass der eigene Name nicht im Kaufvertrag auftaucht! Da hat man nur Probleme!

Bin da voll auf deiner Seite ;)

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