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Frage zum Autoverkauf

VW Polo 3 (6N / 6N2)
Themenstarteram 5. November 2014 um 17:47

Hallo,

ich möchte den Polo meiner Tante verkaufen. Seit 2 Tagen ist er in mobile. Gestern hatte ich mehrere emails mit einem Interessenten, der das Auto für seine Bekannte sucht. Er hat etwas gehandelt per mail. Heute war er da und hat das Auto angeschaut. Alles OK, er gibt es seiner Bekannten weiter, außerdem hat er eine Anzahlung i.H. v. 150 dagelassen. Einen Kaufvertrag haben wir nicht gemacht, da er den Wagen ja nicht kauft. Die eigentliche Käuferin will erst am Samstag kommen.

Heute haben sich jetzt noch 2 Interessenten gemeldet. Die habe ich jetzt auf Samstag mittag vertröstet.

Da ich gerne etwas mehr für den Polo hätte:

kann ich einem der Interessenten sagen, dass er sich den Wagen anschauen kann und wenn er mehr bietet, ihm das Auto verkaufen? Dann dem Anzahler absagen und ihm sein Geld wieder geben? Schließlich ist ja bislang kein Kaufvertrag entstanden...

Freue mich auf Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@eyreen schrieb am 5. November 2014 um 18:47:56 Uhr:

Gestern hatte ich mehrere emails mit einem Interessenten, der das Auto für seine Bekannte sucht. Er hat etwas gehandelt per mail. Heute war er da und hat das Auto angeschaut. Alles OK, er gibt es seiner Bekannten weiter, außerdem hat er eine Anzahlung i.H. v. 150 dagelassen. Einen Kaufvertrag haben wir nicht gemacht, da er den Wagen ja nicht kauft. Die eigentliche Käuferin will erst am Samstag kommen.

das ist jetzt wohl nicht dein Ernst oder??? DU hast den Wagen verkauft :Punkt:

Zitat:

Heute haben sich jetzt noch 2 Interessenten gemeldet. Die habe ich jetzt auf Samstag mittag vertröstet.

Da ich gerne etwas mehr für den Polo hätte:

kann ich einem der Interessenten sagen, dass er sich den Wagen anschauen kann und wenn er mehr bietet, ihm das Auto verkaufen? Dann dem Anzahler absagen und ihm sein Geld wieder geben? Schließlich ist ja bislang kein Kaufvertrag entstanden...

 

...und ich hoffe der liest das jetzt nicht, der hat dir mit der Anzahlung und ohne Kaufvertrag blind vertraut. :mad:

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Zitat:

@eyreen schrieb am 5. November 2014 um 18:47:56 Uhr:

Gestern hatte ich mehrere emails mit einem Interessenten, der das Auto für seine Bekannte sucht. Er hat etwas gehandelt per mail. Heute war er da und hat das Auto angeschaut. Alles OK, er gibt es seiner Bekannten weiter, außerdem hat er eine Anzahlung i.H. v. 150 dagelassen. Einen Kaufvertrag haben wir nicht gemacht, da er den Wagen ja nicht kauft. Die eigentliche Käuferin will erst am Samstag kommen.

das ist jetzt wohl nicht dein Ernst oder??? DU hast den Wagen verkauft :Punkt:

Zitat:

Heute haben sich jetzt noch 2 Interessenten gemeldet. Die habe ich jetzt auf Samstag mittag vertröstet.

Da ich gerne etwas mehr für den Polo hätte:

kann ich einem der Interessenten sagen, dass er sich den Wagen anschauen kann und wenn er mehr bietet, ihm das Auto verkaufen? Dann dem Anzahler absagen und ihm sein Geld wieder geben? Schließlich ist ja bislang kein Kaufvertrag entstanden...

 

...und ich hoffe der liest das jetzt nicht, der hat dir mit der Anzahlung und ohne Kaufvertrag blind vertraut. :mad:

Das siehst du leider Falsch.

Da du schon 150 € angenommen hast, warst du mit dem Kaufpreis einverstanden und bist somit einen Kaufvertrag mit Handschlag eingegangen.

Wenn er jetzt sogar gemein ist kann er den Wagen einklagen.

Ich würde mit solchen Aktionen ganz Vorsichtig sein, denn wenn du an den Richtigen gerätst hast du den Schaden.

Denn er kann sogar auf Schadensersatz klagen.

Was du allerdings am ende machst ist dein Ding und es kann gut gehen ;) aber wie gesagt einen Vertrag bist du eingegangen in dem Du die 150 € angenommen hast ;)

stimmt ganz genau @steph0211

in Deutschland gilt nämlich noch der Kauf per Handschlag.

Ich würde auch vorsichtig sein, weil e-Mail Kontakt bestand, das sind genug Beweise.

Kleine Tipp: mach einen Kaufvertrag mit eigentliche Käuferin nicht das Du noch eine 1 Jährige Gewährleistung an der Backe hast.

Sorry für die schlechte Laune, aber da bekam ich aufstoßen ;-)

Themenstarteram 5. November 2014 um 18:32

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Ich habe dem "Besichtiger" ja die Anzahlung quitiert. Für mich stellte sich nur die Frage, ob wirklich ein Kaufvertrag entstanden ist, da der "Anzahler" später nicht der Käufer ist.

Aber Ihr habt ja Recht, ich hätte nicht so schnell auf seinen Preis eingehen sollen... Meine Schuld, jetzt muss ich halt mit dem Preis leben, so schlecht ist er auch nicht (2150€ für einen 2000er 1,4).

am 5. November 2014 um 19:38

Ich glaube, du hast die obigen Antworten nicht richtig "verstanden"! Nicht dein Verhandeln (Preis) wurde kritisiert, sondern dein Verhalten gegenüber einer abgegebenen Willenserklärung (Verkauf), weil du im Nachhinein bemerkt hast, dass dir ein anderer mehr geboten hat. Wie ich das moralisch finde, lass ich mal aussen vor, sonst werde ich gesperrt!

Themenstarteram 5. November 2014 um 19:55

Ich habe die o.g. Antworten schon verstanden, war mir aber nicht bewust, dass ich durch die Anzahlung schon einen Kaufvertrag abgeschlossen hatte. Ich habe vor einigen Jahren mal ein Auto am Telefon gekauft und als ich ihn dann abholen wollte (300km entfernt), war der Wagen verkauft. Daher glaube ich seit dem nicht mehr an Moral beim Autohandel.

am 5. November 2014 um 21:51

Und ein weiterer, moralischer Tiefpunkt wurde zementiert!

Themenstarteram 6. November 2014 um 7:24

Da ich für Euch ja jetzt schon als "unmoralisches A..." dastehe, das nächste Szenario:

Am Samstag kommt die potentielle Käuferin und ihr gefällt aus irgendeinem Grund der Polo nicht. Was nützt mir dann der per Handschlag erfolgte "Kaufvertrag"? Ich kann sie ja schlecht zwingen, den Wagen zu kaufen, da SIE mit mir keinen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen hat!

wieso Euch? :rolleyes:

Du machst dir einfach zu viel Gedanken um nichts, was nicht passieren wird, denn dieser Handschlag gilt für beide Seiten.

 

Themenstarteram 6. November 2014 um 7:54

Du hast einerseits Recht, aber die "Käuferin" hat den Wagen noch nie gesehen! Der Besichtiger hat eigentlich den Wagen für sie ausgesucht und verhandelt. So, wie wenn ich für einen Freund eine Frau suche. Weiß ich, was er genau will?? Da nützt mir doch ein Handschlag nix!

Und genau der "Besichtigte" ist erstmal der eigentliche Käufer mit dem Handschlag den du zum Kauf zwingen könntest. Die Anzahlung ist so ähnlich wie eine Kauktion auch für beide Seiten.

Wurde die Quittung auf seinen Namen ausgestellt, ist er erstmal der Käufer ;)

Ach ja und vergesse bitte nicht am Samstag auf einen Kaufvertrag zu bestehen, den bekommste kostenlos beim ADAC

am 6. November 2014 um 8:33

Räusper ... "ER" (eyreen) kann den Wagen nicht verkaufen, denn er gehört ihm nicht!

Nach dem Verlauf des Threads bleibt nur zu hoffen, dass die "Tante" das Auto auch verkaufen will. Ich beziehe mich hierbei nicht auf den erzielten Preis, sondern auf den Willen, es überhaupt zu verkaufen!

Anmerkung: Bin kein Jurist, aber wenn ich es richtig interpretiere, sind die 150 Euro keine Kaution, sondern eine Anzahlung und es ist unerheblich, ob der Threadstarter das Geld angenommen hat, oder die Tante. Wenn die Tante den Verkauf (warum auch immer) verweigert, wird es richtig teuer (Betrug, Schadensersatz, etc.).

Wer weiß wie alt Täntchen ist?

 

Vllt so ein altes Mütterchen die gesagt hat: oh schön, Jung fahr vorbei und wenn das was ist koff den. Ich mach mich schon mal "langsam" zur Bank :D

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