Frage zu Zulassung
Servus, ich habe leider keinen Themenbereich "Zulassung" gefunden. Seht es mir nach, wenn ich es hier platziere.
Folgender Hintergrund:
Mein Leasing Fahrzeug ist bei einem Autohaus in der Nähe von Hannover gekauft, muss auch dort zurückgegeben werden und ist aber in Dresden zugelassen.
Das Leasingnachfolger Fahrzeug wird auch dort gekauft. Zulassung auch in Dresden.
Frage: Ist es organisatorisch möglich, dass ich mein bisheriges Kennzeichen "mitnehmen" und am neuen Fahrzeug weiter nutzen kann?
Wenn ja, wie stelle ich das?
Danke für Eure Hilfe
Gruß Gordon
25 Antworten
Ach du meinst 2 FZG mit VK auf einen Vertrag, ja das kann kompliziert werden.
Aber normal findet mein VS-Fuzzi für solche Konstellationen immer eine vorübergehende Lösung die mich nicht arm werden lässt, verschwindet quasi im Nirwana.
Die Leasing schickt die ZB2 und COC zur Zulassungsstelle nach Dresden, oder bekommst Du die nach Hause.
Dann gehst Du dorthin meldest den alten ab und den neuen mit der alten Kombination wieder an.
Wenn Du an dem gleichen Tag bis 24 Uhr noch mit dem alten nach Hannover fährst, dürftest Du dieses mit den alten entsiegelten Kennzeichen tun.
Auch in der neuen FZV wurde wieder die Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung nicht definiert.
Ich persönlich sehe das fahren nach der Außerbetriebsetzung von Dresden nach Hannover nicht als Rückfahrt sondern als Überführungsfahrt, aber auf eine Klarstellung wurde auch in der neuen FZV verzichtet.
Wenn das Fahrzeug später nach Hannover verbracht werden soll, sind KZK für das alte Fahrzeug zu beantragen. Dafür genügt die ZB1 und eine gültige HU plus eine eVB natürlich.
Hier darauf achten,dass man bis zur Ablauffrist des KZK in Hannover ist.
Zitat:
@remarque4711 [url=https://www.motor-talk.de/.../frage-zu-zulassung-t7555916.html?...]schrieb am 17. November 2023 um 20:53:20
Mit den hier so beliebten Onlineversicherern funktioniert das sicher nicht.
Durchweg ist das aber auch nicht so. Ich hab letztens wieder eine Mail geschickt, die innerhalb von weniger als 5 Minuten beantwortet war, zum zweiten Mal in diesem Jahr.
Wenn ich dann sehe,wie manche erfolglos ihren Makler/Vertreter versuchen anzurufen, der dann auf 4 Tage Woche umgestellt hat und Freitag nicht zu erreichen ist, sehe ich kaum noch einen Vorteil.
Natürlich gibt es unter den Maklern und Vertretern auch schwarze Schafe, welche keinen Bock haben, weil sie ihre Kohle im Schlaf verdienen, statt sich mit unbequemen Kunden rumzuärgern. Solche Leute kenne ich auch, aber dann suche ich mir einen Anderen und werde den auch finden.
Aber so, wie das der @Turbotobi28 vorschlägt wird es ohne die Hilfe eines Menschen nicht funktionieren.
Ähnliche Themen
Hallo Zusammen, meine Neuzulassung steht nun sehr bald an.
Aufgrund von Fragen muss ich diesen Beitrag hier nochmals reanimieren:
Der Plan ist aktuell folgender:
Ich werde den Leasingrückläufer nun von DD nach Hannover zum Händler schaffen, dort noch vor Ort die Kennzeichen demontieren und mittels Online-Stilllegung das Fahrzeug abmelden.
Danach werde ich mit Kurzzeitkennzeichen und dem neuen Leasingfahrzeug zurück nach Dresden fahren und bei der Zulassungstelle das Fahrzeug mit dem alten Kennzeichen zulassen. Vorausgesetzt natürlich, ich schaffe es mit der Kennzeichenreservierung mein altes Kennzeichen wieder zu erlangen:
Meine Fragen dazu:
Hat jemand Erfahrung oder weiß jemand zufällig, wiel ange es dauert, bis abgemeldete Kennzeichen wieder verfügbar/reservierbar sind? Werden die Daten über Nacht an die Zulassungsstellen gemeldet, oder sofort?
Und, welche Art von temporärer Haftpflicht/Vollkasko-Versicherung ibenötige ich für ein Kurzzeitkennzeichen von meinem Anbieter?
Vielen Dank für Eure Antworten
Gruß Gordon
Für ein Kurzkennzeichen gibt es oft nur die Haftpflicht.
Und ohne Vollkasko kann es auf der Rückfahrt mit dem neuen Leasingfahrzeug im ungünstigen Fall sehr teuer werden.
Wenn du unbedingt das alte Kennzeichen wiederhaben möchtest, würde ich beim alten Fahrzeug eine Umkennzeichnung machen und mir gleichzeitig das alte Kennzeichen reservieren lassen.
Dann das Neue vorab normal zulassen. Damit hast du dein Wunschkennzeichen und es ist ab Tag der Zulassung auch Kasko versichert.
@golo120 zur Reservierung deines Kennzeichens kann ich dir nichts sagen, du könntest aber bei deiner Zulassungsstelle nachfragen.
Zum Thema KZK: Wenn du die eVB dafür bei deiner Versicherung beantragst und damit das Fahrzeug zulässt, wird der Beginn der Versicherung fünf Tage vorverlegt und damit auch Vollkasko versichert werden können. Damit hast du auch Vollkaskoschutz bei deiner Überführungsfahrt.
Sind Versicherung des KZK und Versicherer deiner späteren Autoversicherung nicht der selbe Anbieter, dann geht das nicht.
Ich danke Euch für die Antworten
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 12. Mai 2024 um 17:33:19 Uhr:
...Wenn du unbedingt das alte Kennzeichen wiederhaben möchtest, würde ich beim alten Fahrzeug eine Umkennzeichnung machen und mir gleichzeitig das alte Kennzeichen reservieren lassen.
Dann das Neue vorab normal zulassen. Damit hast du dein Wunschkennzeichen und es ist ab Tag der Zulassung auch Kasko versichert.
@Siggi1803
Sorry für die Unwissenheit. Wie stelle ich eine "Umkennzeichnung" an? Auf der Seite meiner Zulassungsstelle in DD kann ich dazu nix finden.
Online oder telefonisch einen persönlichen Termin in der Zulassungsstelle ausmachen. Näheres hier:
https://www.dresden.de/.../stadt_dresden_6303.php
Die Umkennzeichnung ist dort explizit aufgeführt. Innerhalb i-kfz geht es in Dresden online anscheinend noch nicht.
ZB 1 , 2 und Kennzeichen mit auf die Zulassungsstelle nehmen und die umkennzeichnung beantragen.