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Frage zu Zulassung

Servus, ich habe leider keinen Themenbereich "Zulassung" gefunden. Seht es mir nach, wenn ich es hier platziere.

Folgender Hintergrund:
Mein Leasing Fahrzeug ist bei einem Autohaus in der Nähe von Hannover gekauft, muss auch dort zurückgegeben werden und ist aber in Dresden zugelassen.
Das Leasingnachfolger Fahrzeug wird auch dort gekauft. Zulassung auch in Dresden.
Frage: Ist es organisatorisch möglich, dass ich mein bisheriges Kennzeichen "mitnehmen" und am neuen Fahrzeug weiter nutzen kann?
Wenn ja, wie stelle ich das?

Danke für Eure Hilfe
Gruß Gordon

25 Antworten

Wenn der Zulassungsbezirk gleich bleibt, kannst Du bei einem Fahrzeugwechsel das Kennzeichen mitnehmen.

Wenn du zeitlich in der Lage bist den Datentausch unter den Ämtern so gegen 23 - 24 Uhr zu verfolgen kannst du durch wiederholtes eingeben deiner bisherigen Kfz.
Nummer das freigegebene Kennzeichen wieder für dich reservieren.
Hilfreich ist es wenn dir der der das Fahrzeeug abmeldet per Mail sofort das Abmeldedatum zukommen lässt

MfG kheinz

Ich hab sowas im selben Zulassungsbezirk mal an einem Tag durchgezogen. Eine FZG abgemeldet, Kennzeichen davon reserviert (kostet, was auch sonst?) und dann neues FZG mit der reservierten Nr angemeldet.

Ob bei gleichzeitigem Vorgehen immer noch das KZ reserviert werden muss weiß ich nicht, kann sich auch mittlerweile geändert haben.
Sollten aber Tage zwischen Abmeldung und Zulassung vergehen musst du auf jeden Fall das KZ für dich reservieren.

Grundsätzlich ja, es geht. Sogar bei Übernahme des KZ von Dritten.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 17. Nov. 2023 um 10:14:00 Uhr:


Grundsätzlich ja, es geht. Sogar bei Übernahme des KZ von Dritten.

Übernahme des Kennzeichens von Dritten nur, wenn auch das Fahrzeug des Dritten übernommen wird. Bei einem neuen Fahrzeug funktioniert das nicht.

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Ja das FZG bzw. die Papiere und KZ hatte ich ja sonst hätte ich den ja nicht abmelden können. Ich glaub ich brauchte auch eine Freigabe vom Vorhalter wenn ich grad drüber nachdenke.
Ist schon länger her, daher hatte ich das nicht mehr so im Kopf.

Aber es ging ja um die Frage ob es grundsätzlich geht und die Antwort lautet eindeutig ja.

Was zu beachten gilt sollte man immer mit dem Zulassungsamt klären, denn auch die Ämter arbeiten durchaus unterschiedlich.

Ich vermute jetzt einfach mal du willst mit dem "alten" hinfahren und mit dem neuen nach Hause.

Das ist dann logistisch schon etwas schwieriger weil du das alte Fahrzeug zwar theoretisch in Hannover abmelden kannst den neuen dort aber nicht.

Du wirst den neuen also wahrscheinlich einen oder mehrere Tage vorher bei dir vor Ort anmelden und dann die Kennzeichen mitnehmen oder aber der Händler organisiert das für dich.

Du kannst aber nicht alt und neu gleichzeitig mit dem gleichen Kennzeichen anmelden. Möglich wäre es evtl. das alte Fahrzeuge umzukennzeichnen und die alte Nummer dann für dich zu reservieren.

Ist natürlich mit Kosten und Aufwand verbunden und du brauchst auch die vollständigen Fahrzeugpapiere des Leasing Fahrzeugs die müsstest du dir also von der Leasing Bank zuschicken lassen.

Das Problem ist das man nicht weiß wann die Daten der Abmeldung ankommen

Bei uns würde es funktionieren wenn du selber das alte Fahrzeug abmeldest und sofort das neue anmeldest.
Ob das bei allen Ämtern geht weiß ich nicht, bei uns geht das.
Dafür müsste der Händler aber mitspielen und beide Zulassungsbescheinigungen an dein Amt schicken.Ich denke das wird schwierig...

Vielleicht kann man das über online-Zulassung/Abmeldung regeln ??

Mit/bei meiner Zulassungsstelle kann man solche Dinge per E-Mail klären.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 17. November 2023 um 11:21:55 Uhr:


Ich vermute jetzt einfach mal du willst mit dem "alten" hinfahren und mit dem neuen nach Hause.
Das ist dann logistisch schon etwas schwieriger weil du das alte Fahrzeug zwar theoretisch in Hannover abmelden kannst den neuen dort aber nicht.
Du wirst den neuen also wahrscheinlich einen oder mehrere Tage vorher bei dir vor Ort anmelden und dann die Kennzeichen mitnehmen oder aber der Händler organisiert das für dich.
Du kannst aber nicht alt und neu gleichzeitig mit dem gleichen Kennzeichen anmelden. Möglich wäre es evtl. das alte Fahrzeuge umzukennzeichnen und die alte Nummer dann für dich zu reservieren.
Ist natürlich mit Kosten und Aufwand verbunden und du brauchst auch die vollständigen Fahrzeugpapiere des Leasing Fahrzeugs die müsstest du dir also von der Leasing Bank zuschicken lassen.

@Turbotobi28 genau das ist das Szenario. Den Schein bekomme ich vom Händler auch ein paar Tage vorher per Post zugeschickt.
Ginge es auch so:
Ich melde in DD den "Alten" ab, den "Neuen" mit der "alten Nummer" an.
Der "Alte" bekommt ein Überführungskennzeichen und mit denen fahre ich (die "alten Nummern" im Gepäck) nach Hannover und schraube sie dort an den "Neuen".

Gruß Gordon

Das müsste klappen.

Ja, das geht. Du brauchst aber zum Anmelden des Neuen die ZB 1 und 2, sonst funktioniert das nicht.
Für die Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) gibt es i.d.R. aber nur eine Haftpflichtversicherung, keine Vollkasko. Das würde ich mir für eine Fahrt von DD nach H zweimal überlegen. Oder schauen, ob Du eine Versicherung findest, welche auch VK anbietet.

Ähh soweit ich weiß kommt das auf die Versicherung an.

Ich meine das geht auch mit VK oder TK, je nachdem was man will.

Aber du widersprichst dich auch ein klein wenig selbst in deinem Text.

Vielleicht kannst das noch mal richtig stellen.

Hi,

ja mit Kurzzeit Kennzeichen geht es, müsstest aber schauen welche Papiere du zum Abmelden und zum beantragen der KZK brauchst.

Achte bei bei KZK auch auf eiine Vollkasko Deckung!!! Die kostet eigentlich immer Extra. Frage mal bei deiner Versicherung nach ob die die bei den KZK einfach deine Konditionen übernehmen und einfach die 5 Tage zu deinen normalen Tarif Konditionen übernehmen das wäre am günstigsten.

@KapitaenLueck, ich schrieb "i.d.R.", deswegen widerspricht sich da nichts. Der Vorschlag vom Turbotobi mit dem KZK und der VK bei der eigenen Versicherung geht m.W. nur mit dem selben Fahrzeug aber nicht mit zwei verschiedenen. Wenn der TE aber eine Versicherung mit Ansprechpartner hat (so wie Du), kann man das durchaus erfragen. Mit den hier so beliebten Onlineversicherern funktioniert das sicher nicht.

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