Frage zu Überholvorgang auf Landstraße

Hi,

hätte mal eine Frage: Auf Landstraße gibt es ja genug Feldwege die senkrecht zur Straße verlaufen. Wenn jetzt ein Fahrzeug vom Feldweg in die Landstraße einbiegen will muss derjenige links und rechts schauen ob sich auch ein Überholender auf der Straße befindet.

Wenn es dort mal kracht und man hat sich soweit an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten, fällt die Schuld dann eindeutig auf denjenigen der auf die Landstraße einbiegen wollte? Ist mir zwar bisher nicht passiert, aber auf den Gedanken bin ich demletzt gekommen. Die miesen Feldwege habe ich immer unter Beobachtung sofern er nicht durch Bäume etc. verdeckt ist.

Wie verhaltet ihr euch wenn ihr überholt und genau in diesem Moment fährt ein Fahrzeug aus einem unübersichtlichen Feldweg hervor, biegt aber nicht in die Straße ein sondern er wartet was man ja nicht wirklich riechen kann in diesen paar Bruchteilen von Sekunden? Besonders wenn ihr mit dem Motorrad unterwegs seid?

Manche gehen dann vom Gas oder gar in die Eisen weil man meint derjenige biegt in die Landstraße ein. Wäre eigentlich die sicherste Methode oder was meint ihr? Natürlich sofort wieder hinter dem Vordermann einscheren.

Klingt jetzt eventuell für manche komisch, aber würde mich mal interessieren 😎

Beste Antwort im Thema

Ja, juristisch ist die Sache klar.
Aber grad mit den Motorrad nützt es nichts, wenn man Recht hatte, aber der Trecker trotzdem rausgefahren ist. Gibt u.U. nur einen Spruch für den Grabstein.
Wachsam wie ein Fuchs sein und im Zweifel abbrechen!

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Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo


Wer an Einmündungen überholt sollte ohnehin schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen werden. Ob er dabei jetzt im Recht war, ist mir völlig wumpe...

Darf ich dir mal eine (ähnliche) Situation aus einer Straße (Rechts-Vor-Links) Bereich erzählen? Auf der Einen Seite zugeparkt, so das du nur LINKS fahren kannst. Von LINKS (ist ja Rechts-Vor-Links) biegt nun ein RECHTSabbieger ab ohne auch nur zu gucken oder gar anzuhalten. ER Hat ja VORFAHRT! Vermeintlich zumindest.

Situationen die für mich schon Alltag sind, wenn du in vielen Rechts-Vor-Links Bereichen unterwegs sein musst.

Dann müsste ich deiner Meinung nach, wie viele andere auch, aus dem Verkehr gezogen werden? Und ... warum darfst DU dann noch am Verkehrsgeschehen teilnehmen?

Ups ... ich vergaß, hier ging es um Feldwege, da ist die von mir beschriebene Situation natürlich ganz anders, obwohl es das Gleiche ist und einer der Spezies BMW-CABRIO Fahrer ist.

Wenn noch jemand einen Tipp hat, wie man sich in dem Moment in Luft auflösen kann ... HER DAMIT! Wird zum Patent angemeldet!

Bootsmann: In deinem Fall überholst aber keinen, sondern fährst verkehrsbedingt auf der falschen Fahrbahn. Da fährt man automatisch langsamer und aufmerksamer.
Überholst hingegen auf einer Landstraße, liegt dein Augenmerk eher auf der Fahrbahn, weil dort vielleicht Gegenverkehr kommen könnte. Und man hat eine höhere Geschwindigkeit, mit welcher es wiederum schwerer ist, überhaupt noch reagieren zu können.

Ja dann nimm doch einfach ne normale innerörtliche Vorfahrtstraße. 50 km/h. und kein rechts vor links.

Vor dir eine Kehrmaschine. Fährt 6 km/h. Aber sie fährt.

Also ist es überholen.

Jetzt kommt aus der Einmündung von links jemand raus - schaut wie viele nicht nach rechts ("weil von da kann ja nix kommen?!"😉 und du bist gerade am Überholen.

Was ist mit der Situation?

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer



Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Und auf dem Grabstein stand "Ich war im Recht"
Nein, wenn schon, dann auf beiden.

Oder galt die Frage jetzt explizit einem überholenden Motorrad?

Bei einem VW Up gegen einen Q7 dürfte es auch nur auf einem Grabstein stehen....

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Ich würde warten, bis die Kehrmaschine die Einmündung erreicht hat. Gerade , weil ich die Kreuzung nicht einsehen kann. Und bei unklarer Verkehrslage überholt man einfach nicht.

Gut, gehen wir noch weiter.

Feldwege haben sowieso kaum Rechte, sind also praktisch gleich mit Grundstücksausfahrten...

Was machst du denn mit der Kehrmaschine und Grundstücksausfahrten?

Sind das auch unklare Verkehrslagen?

Mein Gott, muss man hier eigentlich jede noch so kleine Situation durchkauen ? Da werden wir ja niemals fertig.
Fakt ist, bei unklarer Verkehrslage überholt man einfach nicht. Ob die Verkehrslage unklar ist oder nicht, entscheidet immer der betroffene Fahrer. Es gibt dafür einfach keine universell passende Schablone.

Eben. Und deshalb ist es auch großer Blödsinn zu behaupten, dass demjenigen pauschal der Führerschein entzogen gehöre, der auf Landstraßen an Einmündungen überholt.

Man muß nicht jede Situation durchkauen.
Du findest doch immer was auszusetzen an den Situationen.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer


Ob die Verkehrslage unklar ist oder nicht, entscheidet immer der betroffene Fahrer.

Nein, ob es das wirklich war, das entscheidet im Zweifel 6 Monate später ein Richter.

Urteil gesehen?
Überholen mit 100 bei Dunkelheit auf eine Kreuzung hin bei der Scheinwerfer bei der Einmündung sichtbar waren hat ein OLG (immerhin OLG) als nicht unklar bezeichnet... 😰

Das Urteil muß man nicht mögen, aber es ist als Beispiel da.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Eben. Und deshalb ist es auch großer Blödsinn zu behaupten, dass demjenigen pauschal der Führerschein entzogen gehöre, der auf Landstraßen an Einmündungen überholt.

Habe ich das ?

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Urteil gesehen?
Überholen mit 100 bei Dunkelheit auf eine Kreuzung hin bei der Scheinwerfer bei der Einmündung sichtbar waren hat ein OLG (immerhin OLG) als nicht unklar bezeichnet... 😰

Das Urteil muß man nicht mögen, aber es ist als Beispiel da.

Und ? Wem nützt das jetzt noch ? Wie weiter vorne schon einer treffend schrieb: Auf dem Grabstein steht: Er hatte recht.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer


Habe ich das ?

Du nicht. Habe ich auch nicht behauptet. Andere in diesem Thread haben solcherlei Unfug durchaus von sich gegegeben. Es gibt eben kein pauschales Ja oder Nein. Darum ist die ganze Diskussion hier auch müßig. Die rechtliche Grundlage wurde erläutert. Das man trotz juristischem Vorrecht nicht blind drauf hält sondern einen Überholvorgang im eigenen Interesse auch mal abbricht sollte eigentlich jedem, der noch ein funktionierendes Stück Resthirn in der Rübe hat, einleuchten.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Gut, gehen wir noch weiter.

Feldwege haben sowieso kaum Rechte, sind also praktisch gleich mit Grundstücksausfahrten...

Was machst du denn mit der Kehrmaschine und Grundstücksausfahrten?

Sind das auch unklare Verkehrslagen?

Eine Kehrmaschine ist genau wie ein Radfahrer oder ein Roller etwas ganz anderes. Richtige Fahrzeuge überhole ich an Grundstücksausfahrten tatsächlich nicht. Hat in diesem Fall auch etwas mit Lärmschutz zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo


Hat in diesem Fall auch etwas mit Lärmschutz zu tun.

Ich glaub, den können wir unberücksichtigt lassen. Eine Kehrmaschine ist wesentlich lauter als ein PKW.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer



Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo


Hat in diesem Fall auch etwas mit Lärmschutz zu tun.
Ich glaub, den können wir unberücksichtigt lassen. Eine Kehrmaschine ist wesentlich lauter als ein PKW.

Ich fühle mich obwohl ich Motorsport begeistert bin täglich durch aufheulende Autos bzw. deren Motoren belästigt. Kehrmaschine oder Rasenmäher können halt nicht leiser sein, aber ein Auto kann quasi geräuschlos hier vorbeirollen.

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