Frage zu SF klassen im nächsten Jahr
Hallo Zusammen,
vorweg erstmal klasse Forum hier. Nun zum Thema:
Ich hatte dieses Jahr im Oktober einen selbstverschuldeten Unfall. Wurde von der Versicherung alles reguliert. Es war ein Haftpflichtschaden. Hatte auch noch nie ein Auto mit Vollkasko versichert. Dieses Jahr bin ich noch in SF11 nächstes Jahr werde ich von SF11 in SF3 eingestuft. Ich habe jetzt im Dezember einen Wagen gekauft den ich auf Vollkasko versichert habe. Jetzt bin ich in Haftplficht SF11 und Vollkasko SF11. Wie sieht es mit nächsten Jahr aus? Haftpflicht gehe ich ja in SF3 wie sieht es mit der Vollkasko aus? Bleibe ich da in SF11??Die nette Dame der Versicherung sagte mir ich gehe in Haftpflicht Sf3 und Vollkasko bleibe ich Sf11. Ich hoffe das stimmt.
Danke euch
23 Antworten
Die Versicherung wechseln möchte ich eigentlich nicht. Ich habe dort auch meine Wohngebäudeversicherung wodurch ich noch Prozente auf die kfz Versicherung bekomme. Auch mit der Schadensregulierung hatte ich bisher noch nie Probleme was mir sehr wichtig ist. Ich werde morgen nochmal mit meinem Berater sprechen ob es noch eine bessere alternative gibt. Ob die Vollkasko in Sf 11 bleibt kann mir keiner so Richtig beantworten? Dann hoffe ich mal auf die nette Dame der Versicherung 😉
Danke und lg
Zitat:
@chr12345 schrieb am 8. Dezember 2015 um 19:17:12 Uhr:
Hallo danke für eure Antworten. Ich verstehe nicht so ganz was ihr schreibt. Ich habe keine Online Versicherung abgeschlossen. Wie sieht es denn jetzt aus mit der Vollkasko? Bleibe ich dort in Sf11? Hätte ich schon Vollkasko ein halbes Jahr dann würde ich in Sf12 gehen? Und ja zum 01.01 wird die Haftpflicht in Sf3 gehen...Lg und Danke euch allen
Alles richtig geschrieben! Und VK SF 11. Und wenn der Versicherer in seinem System für VK die Unterbrechungstage nicht separat führt, dann wird es sogar SF 12. Das erfährst Du allerdings erst im nächsten Jahr. Und wenn Du in diesem Jahr mindestens 180 Tage VK-versichert gewesen wärest, wäre es auf jeden Fall SF 12.
Das ganze kannst Du etwas hinauszögern, wenn Du die Hauptfälligkeit jetzt auf den 31.12. legst und jährlich zahlst. Dann kommt die SF 3 in KH erst zum 31.12.16 zur Anwendung. Der SFR bleibt bis dahin dort, wo er sich jetzt befindet.
Okay. Alles klar... schon wieder was gelernt. Werde ich morgen direkt mal ansprechen. Danke für eure Hilfe! Lg
Zitat:
@chr12345 schrieb am 8. Dezember 2015 um 19:17:12 Uhr:
Hallo danke für eure Antworten. Ich verstehe nicht so ganz was ihr schreibt. Ich habe keine Online Versicherung abgeschlossen. Wie sieht es denn jetzt aus mit der Vollkasko? Bleibe ich dort in Sf11? Hätte ich schon Vollkasko ein halbes Jahr dann würde ich in Sf12 gehen? Und ja zum 01.01 wird die Haftpflicht in Sf3 gehen...Lg und Danke euch allen
welche Gesellschaft?
Dann kann man die Stufungen und die Bedingungen auch nachvollziehen.
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Okay, von 11 in 3 in Haftpflicht korrekt.
Vollkasko bleibt in 11.
Wie hoch war denn der Schaden gewesen?
@ gammoncrack, Fälligkeit auf dem 31.12., geht das bei jeder Gesellschaft?
Klingt gut, muss ich Morgen mal nachfragen
Zitat:
@27239 schrieb am 9. Dezember 2015 um 00:07:34 Uhr:
Okay, von 11 in 3 in Haftpflicht korrekt.
Vollkasko bleibt in 11.
Wie hoch war denn der Schaden gewesen?
@ gammoncrack, Fälligkeit auf dem 31.12., geht das bei jeder Gesellschaft?
Klingt gut, muss ich Morgen mal nachfragen
Die Wahl der Hauptfälligkeit steht jedem frei. Aber innerhalb des Versicherungsjahres vor der Kündigungsfrist zum Ablauf wird es unter Umständen schwierig. Wenn das versucht wird, kann es auch zu spät sein. Dann ändert der Versicherer es erst zum 31.12.2016. Dann ist einem aber nicht geholfen, im Gegenteil - man verzögert danach eine Besserstufung. Kann man zwar durch eine Änderung der Zahlweise wieder heilen, aber ist ja schon ein erheblicher Aufwand.
Wechselt man den Versicherer, kann man natürlich versuchen, den Versicherungsbeginn und die Hauptfälligkeit auf den 31.12. zu legen, auch wenn der alte Vertrag erst zum 1.1. abläuft. Gut möglich, dass das durchläuft. Einen Versuch wäre es zumindest wert. Es kann nicht schlimmer kommen wie jetzt, wenn der Versicherer das dann korrigiert.
Das es Versicherungen gibt, die die Hauptfälligkeit auch den 01.01. oder 01.07 legen war mir bewußt, aber das man sich den 31.12. aussuchen kann? Vielleicht dann, wenn man 31.12. ein Auto anmeldet.
Nicht jeder Versicherer gleich die VK an die HP an, wenn die Laufzeit dann nicht ein Jahr beträgt.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 9. Dezember 2015 um 08:45:19 Uhr:
Das es Versicherungen gibt, die die Hauptfälligkeit auch den 01.01. oder 01.07 legen war mir bewußt, aber das man sich den 31.12. aussuchen kann? Vielleicht dann, wenn man 31.12. ein Auto anmeldet.
Nicht jeder Versicherer gleich die VK an die HP an, wenn die Laufzeit dann nicht ein Jahr beträgt.
Das ist richtig. Sehr gut! Die Angleichung entfällt, wenn die Kasko vor Ablauf eines Jahres wieder ausgeschlossen wird. Dann wird das auf KL 0 berichtigt. Das steht in allen Versicherungsbedingungen. Es gilt dann als kurzfristiger Einschluss. Machen allerdings die meisten Versicherer nicht, wenn die Kasko aufgrund Fahrzeugabmeldung vor Ablauf eines Jahres wieder erlischt.
Die Hauptfälligkeit kann man frei wählen. Das wäre dann ja eine technische Rückdatierung, die zulässig ist. Wird ja z. B. gemacht, um wegen der Weiterstufung die 180 Tage zu erreichen.