Frage zu Schildern (Anwohnerparken)
Hallo,
Ich wohne in einer Straße wo man einen Anwohnerausweis braucht. Leider gibt es am Samstag immer keine freien Plätze, ich muss also irgendwo parken wo man nur 30 min parken kann.
Jetzt steht da folgende Schilderkombination: siehe Anhang.
Sehe ich das richtig, dass ich als Anwohner nur zwischen 19-9 Uhr parken kann, das heißt ich muss zw. 9-19 jede Stunde (wegen halbe Stunde vorstellen um 1 nach) raus und die Parkuhr umstellen?
Beste Antwort im Thema
von 19–9 Uhr dürfen da alle dauerparken, nicht nur die mit Anwohnerausweis. Der Anwohnerausweis bezieht sich nur auf die Ladezone.
30 Antworten
Zitat:
@birscherl schrieb am 20. März 2016 um 22:49:07 Uhr:
Wenn man vor dem Schild steht also links oder rechts davon. 🙂
Nein Pfeil links bedeutet ab dem Schild Pfeil rechts bis zum Schild.
Drehe in Gedanken das Schild parallel zur Straße dann zeigen die Pfeile in die richige Richtung ab bzw bis parken oder halten verboten ist.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 20. März 2016 um 22:52:13 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 20. März 2016 um 22:49:07 Uhr:
Wenn man vor dem Schild steht also links oder rechts davon. 🙂Nein Pfeil links bedeutet ab dem Schild Pfeil rechts bis zum Schild.
Drehe in Gedanken das Schild parallel zur Straße dann zeigen die Pfeile in die richige Richtung ab bzw bis parken oder halten verboten ist.
Also im oben gezeigten Beispiel (Bild) ab dem Schild. Ab dort gilt die Ladezone und die Erlaubnis für Anwohner dort ab 19:00 Uhr zu parken. Nichts anderes habe ich geschrieben.
Für mich sieht das so aus als ob das Schild am linken Straßenrand steht - dann wäre BIS zu der Schilderkomvination die Ladezone!
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 20. März 2016 um 22:52:13 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 20. März 2016 um 22:49:07 Uhr:
Wenn man vor dem Schild steht also links oder rechts davon. 🙂Nein Pfeil links bedeutet ab dem Schild Pfeil rechts bis zum Schild.
Drehe in Gedanken das Schild parallel zur Straße dann zeigen die Pfeile in die richige Richtung ab bzw bis parken oder halten verboten ist.
Nein. Das Schild steht unverkennbar am linken Straßenrand (am rechten könnte man es ankommend gar nicht lesen), daher ist hier Pfeil nach links = bis hier und Pfeil nach rechts = ab hier.
Ähnliche Themen
Heißt das nicht, dass du mit Anwohnerausweis so lange stehen kannst, wie du willst?
Zitat:
@birscherl schrieb am 21. März 2016 um 09:06:20 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 20. März 2016 um 22:52:13 Uhr:
Nein Pfeil links bedeutet ab dem Schild Pfeil rechts bis zum Schild.
Drehe in Gedanken das Schild parallel zur Straße dann zeigen die Pfeile in die richige Richtung ab bzw bis parken oder halten verboten ist.
Nein. Das Schild steht unverkennbar am linken Straßenrand (am rechten könnte man es ankommend gar nicht lesen), daher ist hier Pfeil nach links = bis hier und Pfeil nach rechts = ab hier.
In der Regel stehen Schilder rechts in Fahrtrichtung. So habe ich das Schild auch gesehen. IST ECHT BLÖD FOTOGRAPHIERT OHNE STRASSE. Natürlich hast du mit Schild Steht links recht.
(auch wenn es schon ein paar Tage her ist)
Macht es euch doch nicht so schwer mit den Pfeilen:
EGAL wo das Schild steht (rechts oder links an einer Straße)
Pfeil ZUM Gehweg = bis hier
Pfeil WEG vom Gehweg = ab hier
Zurück zu den Schildern auf dem Foto (übrigens stehen sie am linken Straßenrand, sonst würde das Geschäft auf der Straße stehen):
ALLE dürfen nach dem Schild 30min (also max. 59min) dort parken an Werktagen + an anderen Tagen länger
NUR die Besitzer der beiden genannten Ausweise dürfen vor dem Schild in der Ladezone JEDEN Tag von 19:00 Uhr bis 09:00 Uhr parken, der Rest darf dort nicht parken und das NIE!
Zitat:
@Hugaar schrieb am 28. März 2016 um 12:59:35 Uhr:
(auch wenn es schon ein paar Tage her ist)Macht es euch doch nicht so schwer mit den Pfeilen:
EGAL wo das Schild steht (rechts oder links an einer Straße)
Pfeil ZUM Gehweg = bis hier
Pfeil WEG vom Gehweg = ab hier
Besser man dreht das Schild in Gedanken längs zur Fahrbahn, dann zeigen die Pfeile in die Richtung, in der das Schild gilt. Meist sind sie schon leicht schräg angebracht.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 28. März 2016 um 23:04:31 Uhr:
Zitat:
@Hugaar schrieb am 28. März 2016 um 12:59:35 Uhr:
(auch wenn es schon ein paar Tage her ist)Macht es euch doch nicht so schwer mit den Pfeilen:
EGAL wo das Schild steht (rechts oder links an einer Straße)
Pfeil ZUM Gehweg = bis hier
Pfeil WEG vom Gehweg = ab hier
Besser man dreht das Schild in Gedanken längs zur Fahrbahn, dann zeigen die Pfeile in die Richtung, in der das Schild gilt. Meist sind sie schon leicht schräg angebracht.
Und dann "dreht" der eine das Schild zur Straße und der andere zum Gehweg!
Ich rechne, schon beruflich bedingt, immer mit der Dummheit der Menschheit und bleibe bei meiner "Eselsbrücke".
Zitat:
@Hugaar schrieb am 29. März 2016 um 08:48:39 Uhr:
[...] Und dann "dreht" der eine das Schild zur Straße und der andere zum Gehweg!Ich rechne, schon beruflich bedingt, immer mit der Dummheit der Menschheit und bleibe bei meiner "Eselsbrücke".
Stimmt. Der Nächste dreht es dann nach oben und der Übernächste nach unten. Die Menschheit ist ja sooo dumm...
Die oberen Drei behandeln das Parken für den Bereich NACH dem Schild, die unteren Drei das Parken für den Bereich BIS zum Schild!
Diese beiden Zonen haben folglich nichts miteinander zu tun.
Jetzt dürfte es klarer werden, oder?
Also NACH dem Schild kann jeder Parken, im angezeigten Zeitraum eben nur 30 Minuten.
VOR dem Schild darf niemand parken, (Ausser die zu be/entladenden Fahrzeuge) im angezeigten Zeitraum die beiden Anwohner mit Ihren Anwohnerparkausweisen.
Rein praktisch gibt es für die Zeit von 09:00-19:00 Uhr zwei Parkplätze mehr. Weiter haben diese vielen Schilder nichts zu bedeuten.
Nein, auch Anwohner mit entsprechendem Ausweis dürfen nicht in der Ladezone parken.
Man kann doch anhand der Schilder deutlich erkennen, dass das Anwohnerparken-Zusatzschild erst später angebracht wurde. Es hängt schief und mit einem größeren Abstand als die anderen Zusatzschilder.
Eigentlich hätte es oberhalb des Parkverbot-Schildes gehört aber man wollte wohl das ganze Gedöns nicht nochmal neu anbringen und hat es (eigentlich nicht korrekt) einfach unten dran gepappt.
Trotzdem: Ladezone ist Ladezone - auch vor 9 Uhr - ansonsten macht sie als solche wenig Sinn.
Zitat:
@Karmari schrieb am 24. März 2016 um 15:41:36 Uhr:
Heißt das nicht, dass du mit Anwohnerausweis so lange stehen kannst, wie du willst?
Nein, mit Anwohnerausweis kannst Du in der Ladezone zusätzlich von 19 - 9:00 Uhr parken!
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 31. März 2016 um 01:19:10 Uhr:
Nein, auch Anwohner mit entsprechendem Ausweis dürfen nicht in der Ladezone parken.
Im angegebenen Zeitraum schon!
Zitat:
Man kann doch anhand der Schilder deutlich erkennen, dass das Anwohnerparken-Zusatzschild erst später angebracht wurde. Es hängt schief und mit einem größeren Abstand als die anderen Zusatzschilder.
...das spielt für die Bedeutung keine Rolle! Wenn das aus Bequemlichkeit einfach montiert werden würde, wo Platz ist, dann hätten wir im Straßenverkehr ein mächtiges Durcheinander! Die Zeichenreihenfolge ist vorgeschrieben und muss zwingend eingehalten werden, wenn die tatsächlich gewünschte Bedeutung erzielt werden soll! Sonst könnte ja jeder die Kombinationen deuten, wie er gerade lustig ist?
Zitat:
Eigentlich hätte es oberhalb des Parkverbot-Schildes gehört aber man wollte wohl das ganze Gedöns nicht nochmal neu anbringen und hat es (eigentlich nicht korrekt) einfach unten dran gepappt.
Oberhalb des Schildes "eingeschränktes Halteverbot" würde es das "Parken" Schild ergänzen!
Zitat:
Trotzdem: Ladezone ist Ladezone - auch vor 9 Uhr - ansonsten macht sie als solche wenig Sinn.
Seltsame Logik und: falsch! Welches Geschäft lädt über Nacht? Deswegen ist es ja für Anwohner, im angezeigten Zeitraum für das Parken freigegeben, weil dort Nachts nicht geladen und somit die Ladezone nicht benötigt wird!
Lies meinen vorherigen Beitrag (Erstellt am 29. März 2016 um 15:34:40 Uhr) noch einmal in Ruhe (notfalls zweimal). Da steht es einfach erklärt.